Landkreis Weißensee

Landkreis Weißensee

Der preußisch-deutsche Landkreis Weißensee bestand von 1816 bis 1950. Er umfasste am 1. Januar 1945 die vier Städte Gebesee, Kindelbrück, Sömmerda und Weißensee sowie weitere 64 Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Ehemaliges preußisches Landratsamt Weißensee auf der Runneburg

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung in Preußen nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. April 1816 der Kreis Weißensee im Regierungsbezirk Erfurt in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet. Das Landratsamt befand sich zunächst in Straußfurt und wurde 1841 nach Weißensee verlegt.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 30. September 1929 fand im Kreis entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Mit Wirkung vom 1. Oktober 1932 wurde der Kreis Weißensee mit dem benachbarten Landkreis Erfurt zum neuen Kreis Weißensee zusammengeschlossen. Am 1. April 1938 wurde der Stadtkreis Erfurt durch Teile der Gemeinden Bindersleben, Hochheim, Melchendorf und Salomonsborn aus dem Kreis Weißensee vergrößert. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Weißensee entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis Weißensee.

Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zwar weiter zum Land Preußen, war aber nunmehr – in Angleichung an die Reichsverteidigungsbezirke – der Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar unterstellt.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet zunächst durch die amerikanischen Streitkräfte besetzt, kam dann aber zur Sowjetischen Besatzungszone. 1950 wurde der Landkreis Weißensee aufgelöst und sein Gebiet auf die kreisfreie Stadt Erfurt und den Landkreis Erfurt aufgeteilt.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Kreise gliederten sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherigen Stadtgemeinden Gebesee, Kindelbrück, Sömmerda und Weißensee führten ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte

Chroniken

  • Friedrich Bernhard von Hagke: Urkundliche Nachrichten über die Städte, Dörfer und Güter des Kreises Weißensee. Weißensee 1867, 728 Seiten, online. (bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts hinausreichende Chroniken der Städte mit Urkunden-Auszügen und Quellenangaben)

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