Landkreis Herrschaft Schmalkalden

Landkreis Herrschaft Schmalkalden
Herrschaft Schmalkalden 1866–1945

Der Landkreis Herrschaft Schmalkalden lag in Südthüringen. Seit 1360, vollständig seit 1583, gehörte die Herrschaft Schmalkalden zu Hessen. Ab 1866 war das Gebiet Teil der preußischen Provinz Hessen-Nassau und bestand als Landkreis bis ins Jahr 1945. Er hatte eine Fläche von 279,6 km² und im Jahr 1939 52.000 Einwohner.

Das Kreisgebiet umfasste die Städte Brotterode, Schmalkalden, Steinbach-Hallenberg sowie 33 weitere Gemeinden.

Verwaltungsgeschichte

Die Herrschaft Schmalkalden gehörte etwa 600 Jahre lang, von 1360 bis 1944, zur Landgrafschaft Hessen, dann zu Hessen-Kassel bzw. Kurhessen und von 1866/68 bis 1944 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau. In Barchfeld war der Stammsitz der Landgrafen von Hessen-Philippsthal-Barchfeld, einer Nebenlinie der hessischen Landesfürsten; das Schloss Wilhelmsburg in Schmalkalden nutzte die regierende Linie selbst.

Nach der Besetzung und Einverleibung des Kurfürstentums Hessen in die preußischen Monarchie im Jahre 1866 kam der zugehörige Kreis Schmalkalden zunächst zum neu eingerichteten vorläufigen preußischen Oberpräsidium in Kassel und zum gleichnamigen Regierungsbezirk. Das Landratsamt war in Schmalkalden. Ab dem 7. Dezember 1868 gehörte der Kreis zur neu gegründeten Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel. Vom 26. April 1907 an trug der Kreis die Bezeichnung Herrschaft Schmalkalden.

Mit der Auflösung der Provinz Hessen-Nassau durch die NS-Regierung zum 1. Juli 1944 wurde der Kreis in den Regierungsbezirk Erfurt eingegliedert, der bisher zur Provinz Sachsen gehört hatte. Ebenfalls zum 1. Juli 1944 wurde aber auch diese Provinz aufgegliedert und der Regierungsbezirk Erfurt der Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar unterstellt. Im Frühjahr 1945 wurde kurzzeitig das Kreisgebiet durch die amerikanischen Streitkräfte besetzt. Der Kreis kam mit dem Regierungsbezirk Erfurt durch die Auflösung des Staates Preußen zum neu geschnittenen Land Thüringen.

Kommunalverfassung

Der Kreis Herrschaft Schmalkalden gliederte sich in die Stadt Schmalkalden, sowie in 37, seit 1937 noch 34 (Land-)Gemeinden.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherige Stadtgemeinde Schmalkalden führte ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt.

Ab 1936 führten auch die Gemeinden Brotterode und Steinbach-Hallenberg die Bezeichnung Stadt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885.

Besonderheiten

Noch heute gehört in der Evangelischen Kirche das Gebiet des ehemaligen Landkreises zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und nicht zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.


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