Landkreis Guben

Landkreis Guben
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Guben ist ein ehemaliger Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1950.

Inhaltsverzeichnis

Territorium

Der Landkreis umfasste am 1. Januar 1945:

  • die Stadt Fürstenberg (Oder)
  • sowie 106 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern
  • und 2 Gutsbezirke (Forsten).

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1818 der Kreis Guben im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“.

Das Landratsamt war in Guben.

Norddeutscher Bund / Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Am 1. April 1884 schied die Stadtgemeinde Guben aus dem Kreis Guben aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Der Kreis Guben änderte dadurch seine Bezeichnung in Landkreis Guben.

Am 1. Dezember 1928 trat der Gutsbezirk Mückenberg vom Landkreis Guben zum Stadtkreis Guben.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Guben entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Ab 1. Januar 1945 gab es noch eine letzte Änderung der Gubener Kreisgrenzen durch Eingliederung von Gebietsteilen der Nachbarkreise im Rahmen der Bildung des SS-Truppenübungsplatzes Kurmark bei Lieberose:

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik

Durch die Oder-Neiße-Grenze wurde der Landkreis geteilt. Es verblieb das westlich von Oder und Neiße gelegene Gebiet mit 50 Landgemeinden und der Stadtgemeinde Fürstenberg (Oder) sowie 35.192 Einwohnern.

Fünf Jahre später, am 30. Juni 1950, wurde der Landkreis Guben aufgelöst. Das nördliche Kreisgebiet (33 Gemeinden) wurde danach in den Landkreis Frankfurt, das südliche Kreisgebiet (15 Gemeinden sowie die kreisfreie Stadt Guben) in den Landkreis Cottbus eingegliedert. Die Neugründung des Kreises Guben erfolgte im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform 1952.

Land Brandenburg

Bei der Verwaltungsreform 1993 wurde dem Antrag, den alten Landkreis Guben (bis 1950) in einem neuen Oder-Neiße-Kreis wieder herzustellen, zugunsten der Bildung eines an Berlin und Polen grenzenden Großkreises nicht entsprochen, obwohl es dazu Beschlüsse der Kreistage von Eisenhüttenstadt-Stadt, Eisenhüttenstadt-Land und Guben sowie eine Verfassungsbeschwerde von 1993 gab.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Kreis Guben gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Fürstenberg (Oder) führte jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte

Ortsnamen

Zwischen 1935 bis 1937 fanden kleinere Änderungen im Schriftbild dadurch statt, dass die Schreibweise für Ortsnamen wie:

  • Beitzsch: Beitsch,
  • Crayne: Krayne
  • Niemaschkleba: Lindenhain,
  • Ögeln: Oegeln,
  • Tzschernowitz: Schernewitz,
  • Tschernsdorf: Schernsdorf,
  • Zschiegern: Schiegern.

geändert wurde.

Die Stadt Fürstenberg/Oder gehört heute zu Eisenhüttenstadt.


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