Landkreis Bitterfeld (Provinz Sachsen)

Landkreis Bitterfeld (Provinz Sachsen)

Der preußisch-deutsche Landkreis Bitterfeld bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1952.

Der Landkreis Bitterfeld umfasste am 1. Januar 1945

  • fünf Städte,
  • 69 Gemeinden,
  • einen Gutsbezirk (Forsten).

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Oktober 1816 der Kreis Bitterfeld im Regierungsbezirk Merseburg in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet. Das Landratsamt war zunächst in Roitzsch und wurde 1827 nach Bitterfeld verlegt.

Norddeutscher Bund / Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Bitterfeld entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Bitterfeld entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Am 1. April wurden Gebietsaus- und -einschlüsse zwischen Preußen und dem Land Anhalt beseitigt. Dabei gab es folgende Umgliederungen:

  • Eingliederung der Gemeinden Goltewitz, Möst b. Schierau, Pösigk, Priorau, Repau und Schierau aus dem Landkreis Bitterfeld in den Landkreis Dessau-Köthen im Land Anhalt
  • Eingliederung der Gemeinde Wadendorf aus dem Landkreis Dessau-Köthen in den Landkreis Bitterfeld.

Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Halle-Merseburg, Regierungsbezirk Merseburg.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt.

Sowjetische Besatzungszone / Deutsche Demokratische Republik

Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurde der Landkreis Bitterfeld auf die neuen Kreise Bitterfeld und Gräfenhainichen aufgeteilt, die beide dem Bezirk Halle zugeordnet wurden.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Bitterfeld gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Bitterfeld, Brehna, Düben, Gräfenhainichen und Zörbig führten jetzt die Bezeichnung Stadt. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Wappen Landkreis Bitterfeld, 1939

Landräte

Wappen

Das Wappen wurde am 15. Februar 1939 durch das Preußische Staatsministerium verliehen und für den späteren Landkreis Bitterfeld am 28. Februar 1995 zur Weiterführung durch das Ministerium des Innern bestätigt.

Blasonierung: „Geviert; Feld 1 und 4: in Silber drei rote Seeblätter, Feld 2: in Gold ein schwarzer, rotbewehrter Löwe, Feld 3: in Gold zwei blaue Pfähle.“

Die Wappengestaltung geht auf die historische Zugehörigkeit des Kreisgebiets ein. Die drei Seerosenblätter greifen das Wappen der Grafschaft Brehna auf, der Meißner Löwe deutet die einstige sächsische Zugehörigkeit an und die zwei „Landsberger Pfähle" symbolisieren die Markgrafschaft Landsberg.

Das Wappen wurde vom Magdeburger Staatsarchivrat Otto Korn gestaltet.


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