Landgrafschaft Hessen-Kassel

Landgrafschaft Hessen-Kassel
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Territorium im Heiligen Römischen Reich

Landgrafschaft Hessen-Kassel
Wappen
Wappen Landgrafschaft Hessen-Kassel (1767)
Karte
HRR 1789 Landgrafschaft Hessen-Kassel.png
Die Landgrafschaft 1789
Alternativnamen Landgrafschaft Hessen-Cassel, Hessen-Kassel
Entstanden aus bis 1567 Landgrafschaft Hessen
Herrscher/Regierung Landgraf, ab 1803 Kurfürst
Heutige Region/en DE-HE, DE-RP, DE-NI
Reichstag Reichsfürstenrat: 1 Virilstimme auf der Weltlichen Bank, ab 1803 nominell Kurfürstenrat
Reichsmatrikel aufgeteilt in Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt[1]
Reichskreis Oberrheinischer Reichskreis wg. Personalunion mit Grafschaft Schaumburg auch Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis
Hauptstädte/Residenzen Kassel
Dynastien Hessen
Konfession/Religionen lutherisch
Sprache/n Deutsch
Aufgegangen in 1813 (de facto) aufgegangen im Königreich Westphalen /1814 (in Rechtsnachfolge) Kurfürstentum Hessen

Die Landgrafschaft Hessen-Kassel (alte Schreibweise: Hessen-Cassel) war ein deutsches Reichsfürstentum im Heiligen Römischen Reich, von der älteren Linie des Hauses Hessen regiert.

Der Landgraf wurde 1803 zum Kurfürsten erhoben; bald darauf begann man, zur Abhebung von der 1806 durch Napoleon zum Großherzogtum Hessen erhobenen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die Bezeichnungen Kurfürstentum Hessen oder kurz Kurhessen zu gebrauchen. Der Wiener Kongress 1815 sanktionierte die neue Bezeichnung. Das Land wurde Teil des Deutschen Bundes.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Hessen-Kassel um 1720

Entstehung der Landgrafschaft

Die Landgrafschaft Hessen-Kassel entstand 1567 durch eine Erbteilung der Landgrafschaft Hessen nach dem Tod des Landgrafen Philipp I. von Hessen, des Großmütigen. Der älteste Sohn Philipps, Wilhelm IV., erhielt mit Hessen-Kassel etwa die Hälfte des Territoriums einschließlich der Hauptstadt Kassel. Das Erbe der brüderlichen Linien Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels fiel nach deren Aussterben binnen einer Generation an Hessen-Kassel bzw. Hessen-Darmstadt zurück.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg erhielt Hessen-Kassel durch den Westfälischen Frieden das Gebiet der gefürsteten Abtei Hersfeld als Reichslehen. Weiterhin wurde dem Haus Hessen-Kassel ein Teil der ehemaligen Grafschaft Schaumburg zugeschrieben.

1643 gelang es Landgräfin Amalie Elisabeth, einer geborenen Gräfin von Hanau-Münzenberg, einen Erbvertrag mit Graf Friedrich Casimir von Hanau des Inhalts abzuschließen, dass bei einem Aussterben des Hauses Hanau die Grafschaft Hanau-Münzenberg an Hessen-Kassel fallen solle. 1736 starb mit Graf Johann Reinhard III. von Hanau der letzte männliche Vertreter des Hauses Hanau. Hanau-Münzenberg fiel daraufhin an Hessen-Kassel.

Katholischer Landgraf

Die protestantische Landgrafschaft wurde zu einem Prüffall für die mühsam austarierte Glaubensstruktur (“Cuius regio, eius religio“) des Heiligen Römischen Reiches, als der Erbprinz Friedrich 1749 im Fürstbistum Paderborn zunächst heimlich vom reformierten zum römisch-katholischen Glauben übertrat. Diese persönliche Entscheidung wurde von seiner Familie auf das schärfste bekämpft. Friedrichs Vater Landgraf Wilhelm VIII., der in einer Regentschaft das Land regierte, zwang seinen Nachfolger 1754 in einer Assekurationsakte, den evangelischen Glauben im Lande nicht anzutasten und Bündnisverpflichtungen vor allem gegenüber Preußen einzuhalten. Die Grafschaft Hessen-Hanau wurde von Hessen-Kassel abgetrennt und dem Sohn Friedrichs II., dem späteren Kurfürsten Wilhelm I. übertragen, wobei seine Mutter zunächst die Regentschaft für ihn ausübte.

Siebenjähriger Krieg

Im Siebenjährigen Krieg kämpfte Hessen-Kassel auf alliierter Seite (Königreich Großbritannien, dem mit ihm in Personalunion verbundenen Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg, dem Königreich in Preußen u. a. deutschen Kleinstaaten). Die protestantischen Alliierten begegneten dem katholischen Landgrafen bei dessen Amtsantritt 1760 mit höchstem Misstrauen, während die nach preußischem Vorbild ausgebildeten hessen-kasselschen Soldaten gegen die katholischen französischen Verbündeten Habsburgs erfolgreich kämpften.[2]

Der Siebenjährige Krieg brachte der Landgrafschaft große Not. Die mehrfachen Belagerungen der Landeshauptstadt Kassel, die zahlreichen Gefechte auf dem Territorium und vor allem die Plünderungen und Fouragierungen durch französische und alliierte Truppen bluteten seine Einwohner und die Infrastruktur des Landes aus.

Amerikanischer Unabhängigkeitskrieg

Während des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges 1776–1783 hatte sich Hessen-Cassel vertraglich verpflichtet, Großbritannien 15 Regimenter, vier Grenadierbataillone, zwei Jägerkompanien und Artillerie zu überlassen. Es wird geschätzt, dass Hessen- Cassel über 16.000 Söldner (andere Quellen: 12.000; 19.000) zur Verfügung stellte und davon 6.500 Mann verlor. Der spätere General Adam Ludwig Ochs schätzt, dass ca. 1.800 hessische Söldner getötet wurden. Viele andere entschieden sich dafür, nach dem Krieg in Amerika zu bleiben, oder liefen schlicht über. Auch gerieten etliche in Gefangenschaft, allein während der Schlacht von Yorktown wurden ca. 1.300 deutsche Söldner gefangen genommen.[3] Da die überwiegende Mehrzahl der deutschen Hilfstruppen aus Hessen kam, wird in den USA das Wort „die Hessen“ häufig synonym für alle deutschen Söldner im Unabhängigkeitskrieg gebraucht.

Die damit verbundenen Geldeinnahmen wurden zum großen Teil zur Finanzierung des geo-strategisch erforderlichen großen stehenden Heers und repräsentativer Anlagen genutzt sowie in die wissenschaftliche und künstlerische Entwicklung des Landes investiert. In diesem Zusammenhang sind besonders der Bergpark Wilhelmshöhe, das dortige Schloss Wilhelmshöhe, die Löwenburg und die Kunstsammlungen zu nennen, die den Kernbestand der heutigen Museumslandschaft Kassel bilden. Aber auch die versehrten Soldaten und deren Familien erhielten Zahlungen, die Stiftung Unterneustädter Waisenhaus konnte ihren aus diesen Zahlungen entstandenen Kapitalstock bis in die Inflation der 1920er Jahre nutzen (→ Soldatenhandel unter Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel).

Zur gescheiterten Annexion Schaumburg-Lippes 1787 im Bückeburgischen Streit siehe den Beitrag über Wilhelm Graf zu Schaumburg-Lippe.[4]

Kurwürde

Gleichzeitig mit dem 1803 vollzogenen Reichsdeputationshauptschluss und der Säkularisierung der geistlichen Herrschaften wurde der Landgraf von Hessen-Kassel zum Kurfürsten des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation erhoben. Daher wurde später die Bezeichnung Kurhessen oder Kurfürstentum Hessen für die Landgrafschaft Hessen-Kassel gebräuchlich. Gleichzeitig erwarb es die bis dahin kurkölnische Stadt Volkmarsen sowie das aus den vier kurmainzischen Enklaven Fritzlar, Naumburg, Amöneburg und Neustadt neu geschaffene Fürstentum Fritzlar.[5]

Königreich Westphalen und Restitution als Kurfürstentum Hessen

Dem durch Napoleon dominierten Rheinbund trat Kurhessen nicht bei und versuchte neutral zu bleiben. Daraufhin besetzte Napoléon Bonaparte das Land und schlug es nach dem Frieden von Tilsit 1807 weitestgehend dem neu gebildeten Königreich Westphalen zu. Sein jüngster Bruder Jérôme bezog als dessen König Residenz in Kassel. Während der napoleonischen Besetzung kam es vergleichsweise früh und wiederholt zu verschiedenen Aufständen gegen die französische Regierung im besetzten Kurhessen. Die Grafschaft Hanau dagegen kam zuerst unter französische Militärverwaltung, später wurde sie Bestandteil des Großherzogtums Frankfurt. Jérôme floh 1813, und am 21. November des Jahres kehrte Kurfürst Wilhelm I. unter dem Jubel der Bevölkerung nach Kassel zurück:

„Hessen! Mit Eurem Namen nenne ich Euch wieder. Ihr hattet ihn, so wie den Namen der Deutschen, verloren; aber nicht die Treue und Anhänglichkeit an Euren Fürsten. […]”[6]

Die Kurwürde war bereits 1806 funktionslos geworden. Da Wilhelm I. auf dem Wiener Kongress aber vergeblich versuchte, den nach dem germanischen Stammesname der Urhessen benannten Titel eines „Königs der Chatten” zugestanden zu erhalten, behielt er den Titel „Kurfürst”, mit dem Prädikat „königliche Hoheit”. Das Land blieb weiterhin „Landgrafschaft”.[7]

Ab 1815 kam das Territorium der vormaligen Reichsabtei Fulda als Großherzogtum Fulda zum kurhessischen Staat.

Kurhessen gehörte ab 1815 als Kurfürstentum Hessen dem neu geschaffenen Deutschen Bund an. Zum Gesamtstaat Kurhessen gehörten das Großherzogtum Fulda, hervorgegangen aus dem Fürstbistum Fulda, ferner die Fürstentümer Fritzlar, Hersfeld und Hanau. Weiterhin waren mehrere Exklaven Staatsteil von Kurhessen, so die Grafschaft Schaumburg (um Rinteln) an der Weser (seit 1640) und die Herrschaft Schmalkalden (seit 1360/1583) im heutigen Thüringen.

Die Titular des regierenden Fürsten lautete nunmehr: Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, Fürst zu Hersfeld, Fürst zu Hanau, Fürst zu Fritzlar und Fürst zu Isenburg, Graf zu Katzenelnbogen, Graf zu Dietz, Graf zu Ziegenhain, Graf zu Nidda, und Graf zu Schaumburg, etc., etc.

Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung

Regenten

Tabelle der Landgrafen von Hessen-Kassel (seit 1803 Kurfürsten)
Regierungszeit Herrscher Bemerkung
1568–1592 Wilhelm IV. der Weise Nach dem Tod Philipps I. von Hessen entsteht durch Erbteilung
die Landgrafschaft Hessen-Kassel.
1592–1627 Moritz der Gelehrte Übertrug ein Viertel (Rotenburger Quart) des Landes an die Söhne seiner zweiten Frau, die damit die landgräflichen Nebenlinien Hessen-Rotenburg, Hessen-Wanfried und Hessen-Rheinfels (jüngere Linie) begründeten.
1627–1637 Wilhelm V. der Beständige Starb als Reichsfeind von Kaiser und Reich geächtet.
1637–1663 Wilhelm VI. Nach dem Tod von Wilhelm V. übernahm die Regentschaft seine Mutter Amalie Elisabeth vormundschaftlich. Am 25. September 1650 übergab die Landgräfin das Amt dem volljährigen Sohn.  
1663–1670 Wilhelm VII. Nach dem Tode von Wilhelm VI. regiert seine Witwe Hedwig Sophie das Land bis zur Volljährigkeit ihrer Söhne Wilhelm und Karl. Wilhelm starb noch vor der Übernahme der Regierungsgeschäfte und wurde von seinem Bruder Karl beerbt.  
1670–1730 Karl Zunächst regierte fünf Jahre lang seine Mutter vormundschaftlich.
1730–1751 Friedrich I. Seit 1720 König von Schweden; de facto regiert deshalb sein jüngerer Bruder, Wilhelm VIII.
1751–1760 Wilhelm VIII. Regierte seit 1730 als Statthalter seines Bruders.
1760–1785 Friedrich II. Konvertierte heimlich zum katholischen Glauben. Vergrößerte das Heer beträchtlich und ließ für Subsidienzahlungen 1776–84 auf Seiten Englands 12.000 Mann gegen die nordamerikanischen Kolonien kämpfen.
1785–1821 Wilhelm IX./I. Regierte bereits seit 1760 in der Grafschaft Hanau, bis 1764 durch seine Mutter, Landgräfin Maria als Vormund. Er erhielt 1803 mit dem Reichsdeputationshauptschluss die Kurfürstenwürde und wurde Kurfürst Wilhelm I. Musste von 1806 bis 1814 dem napoleonischen Königreich Westphalen weichen.

Wappen

Siehe auch

Literatur

  • Karl E. Demandt: Geschichte des Landes Hessen. Bärenreiter Verlag, Kassel 1972, ISBN 3-7618-0404-0.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hessen / Landgrafen / geben mit einander 50. zu Roß / 260. zu Fuß / oder an Gelt 1640. fl. Davon in der Nürnbergischen Repartition 1093. fl. 20 Kr. der Casselischen; vnd 546. fl. 40. Kr. der Darmstättischen Lini / zugerechnet worden. zit. nach Verzeichnuß / Deß Heyl: Römischen Reichs / Teutscher Nation / Hochlöblichster: Hoch: und Wol-löblicher Stände / nach den Zehen Reichs-Craissen /
  2. Das Misstrauen gegenüber dem katholischen Friedrich lag auch beim alliierten Oberkommandierenden Ferdinand von Braunschweig tief: „Ich kann […] kann nicht vorenthalten, daß der Landgraf von Hessen beständig gegen jede Belagerung protestiert hat, und hege den Verdacht, daß sein Ministerium unter der Hand die völlige Vollendung der Festungswerke [von Kassel] absichtlich verhindert hat.“ Vgl. Brief an Robert d’Arcy, Erl of Holdernesse vom 1. August 1760. In: Gedenkschrift anläßlich des 200. Jahrestages der Schlacht bei Warburg am 31. Juli 1760, S. 31.
  3. Max von Eelking: Die Deutschen Hülfstruppen im nordamerikanischen Befreiungskriege. Hannover 1863.
  4. Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383 - 1806). Steiner, Stuttgart 1998, ISBN 3-515-07146-6, S. 330 (http://books.google.com/books?id=nivgmctAVyAC&lpg=PA330&ots=0MvxDrUcDr&dq=b%C3%BCckeburgischer%20Streit&hl=de&pg=PA330#v=onepage&q=b%C3%BCckeburgischer%20Streit&f=false).
  5. Volker Knöppel: Der Reichsdeputationshauptschluß 1803 und das Ende der geistlichen Herrschaft im nördlichen Hessen. In: Jahrbuch der hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung, Bd. 55 (2004), S. 129ff.
  6. Beginn der Proklamation des Kurprinzen vom 5. November 1813, zitiert nach: C. Renouard.
  7. Günter Hollenberg: Kurhessen als Wiedergänger – Der Kurhessenbegriff seit dem Ende des Kurstaats. In: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Band 108, Kassel 2003, ISSN 0342-3107, S. 49–58.

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