Landgericht Dresden

Landgericht Dresden
Blick von Norden aus Richtung Sachsenplatz auf das Amtsgerichtsgebäude, in dem das Landgericht Dresden untergebracht ist

Das Landgericht Dresden ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Freistaats Sachsen.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Der Sitz des Landgerichts ist Dresden. Der Gerichtsbezirk entspricht den Amtsgerichtsbezirken Dresden, Dippoldiswalde, Meißen, Pirna und Riesa.

Geschichte

Das Landgericht Dresden wurde erstmals am 1. März 1879 in der Zeit König Alberts eingerichtet und nahm am 1. Oktober 1879, als die einheitlichen Reichsjustizgesetze in Kraft traten, seine Arbeit auf. Ab jenem Tag bestanden unter anderem auch das Reichsgericht in Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden. Das Landgericht Dresden übernahm weitgehend die Aufgaben des vormaligen Dresdner Appellationsgerichts, das als eines von vier sächsischen Gerichten dieser Art seit 1835 bestanden hatte. Erster Landgerichtspräsident wurde der ehemalige Bezirksgerichtsdirektor und Geheime Justizrat C. L. Wehinger, der bis 1895 im Amt blieb. In dieser Zeit waren dem Landgericht 14 Amtsgerichte nachgeordnet, die zum Beispiel in Döhlen, Schandau, Lauenstein und Radeburg saßen.[1]

Erster Sitz des Landgerichts wie auch des Oberlandesgerichts war ab 1879 das Gerichtsgebäude an der Pillnitzer Straße 20 in der Pirnaischen Vorstadt, an das sich unmittelbar die Haftanstalt Mathildenstraße anschloss. Dieses Bauwerk, das sich nur 500 Meter südwestlich des heutigen Landgerichts befand, war 1876 bis 1878 nach Entwürfen von Carl Adolph Canzler, des späteren Architekten des Albertinums[2], errichtet worden und blieb nur für 28 Jahre Landgerichtssitz. Es wurde schließlich 1945 durch die Luftangriffe auf Dresden zerstört und später abgerissen.

Ab 1907 hatte das Gericht seinen Sitz im Königlich-Sächsischen Landgerichtsgebäude am Münchner Platz, das auch als Hinrichtungsstätte diente. Im Jahre 1952 wurden die Landgerichte im Gebiet der DDR aufgehoben und die Gerichtsbarkeit durch die Errichtung von Kreis- und Bezirksgerichten neu organisiert. Das Bezirksgericht Dresden hatte noch bis 1956 seinen Sitz am Münchner Platz; heute befindet sich dort die Gedenkstätte Münchner Platz Dresden. Anschließend bezog das Bezirksgericht das ehemalige Amtsgerichtsgebäude in der Lothringer Straße 1 in 01069 Dresden.

Am 1. Januar 1993 wurde das Landgericht Dresden wieder eingerichtet. Es ging aus dem Bezirksgericht hervor.

Am 1. Juli 2009 kam es im Landgericht Dresden zu einem aufsehenerregenden Vorfall: In einem strafrechtlichen Berufungsverfahren griff ein Angeklagter die aus Ägypten stammende Belastungszeugin Marwa El-Sherbini mit einem Messer an und tötete sie[3]. Vom 26. Oktober bis 11. November 2009 fand im selben Gebäude die Hauptverhandlung gegen den Täter statt.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Landgericht Dresden sind das Oberlandesgericht Dresden und sodann der Bundesgerichtshof übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Dresden, Dippoldiswalde, Meißen, Pirna und Riesa.

Präsident

Präsident des Landgerichts Dresden ist Gerd Halfar. Den Posten des Vizepräsidenten bekleidet Martin Schultze-Griebler.[4]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. verwaltungsgeschichte.de
  2. dresden-und-sachsen.de
  3. SPIEGEL online vom 1. Juli 2009 abgerufen am 14. Juli 2009
  4. justiz.sachsen.de
51.05416666666713.756111111111

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