Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) ist eine mittlere Verwaltungsbehörde. Die Behörde ist Bindeglied und Mittler zwischen den kommunalen Behörden (Unterstufe) und der Landesregierung (Oberstufe).

Geschichte und Gliederung

Das Landesverwaltungsamt wurde am 1. Januar 2004 aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung der Landesverwaltung am 17. Dezember 2003 errichtet. Dabei wurden 22 Sonderbehörden (u.a. die Staatlichen Schulämter, die Ämter für Versorgung und Soziales und das Landesamt für Versorgung und Soziales) sowie die drei Regierungspräsidien Magdeburg, Halle und Dessau in das LVwA eingegliedert. Der Hauptsitz des LVwA befindet sich in Halle (Saale). Nebenstellen wurden entsprechend der ehemaligen Regierungsbezirke in Dessau-Roßlau und der Landeshauptstadt Magdeburg eingerichtet. Das LVwA ist in sechs Abteilungen gegliedert: Abteilung Zentraler Service, Abteilung Bau und Ordnung, Abteilung Wirtschaft und Kommunales, Abteilung Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung Schule und Kultur und Abteilung Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung.

Aufgaben

Ca. 1.000 Verwaltungsaufgaben umfasst das Verwaltungsspektrum- wobei diese sowohl erstinstanzlich als auch in der Funktion einer Widerspruchsbehörde von Verwaltungsexperten, aber auch von Experten u.a. aus den Bereichen Verkehrswesen, Natur- und Umweltschutz, Pädagogik und Psychologie, wahrgenommen werden. Die Aufgabenfelder sind breitgefächert und reichen von A wie Artenschutz oder Anerkennung von DDR-Zeugnissen über E wie (soziales) Entschädigungsrecht bis hin zu Z wie Zentrale Adoptionsstelle.

Seit dem 28. Dezember 2009 ist das LVwA der „Einheitliche Ansprechpartner“ aufgrund der EU Dienstleistungs-Richtlinie. Es versteht sich als Behördenlotse für Dienstleister. Verfahrensmanager bieten einen Rundumservice für auf dem Dienstleistungssektor der EU tätige Bürger, welche sich in Sachsen-Anhalt ansiedeln möchten.

Im Zuge des demografischen Wandels und der Zunahme von alten und pflegebedürftigen Menschen ist die Aufsicht über die Pflegeheime auch eine sehr verantwortungsvolle und eine in den Fokus der Öffentlichkeit gerückte Aufgabe. Das LVwA sorgt mit seiner Präsenz und Aufsicht für Bedingungen, die dem Betroffenen würdig und angemessen sind.

Für die Sicherheit auf den Straßen von Sachsen-Anhalt sorgt u.a. das Referat für Verkehrswesen. Es erteilt die Genehmigungen für Schwerlasttransporte und legt gleichzeitig die Strecke und den Zeitraum des Transportes fest. Das LVwA überwacht diese den Verkehr stark beeinträchtigenden und auch gefährdenden Transporte und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Das Land Sachsen-Anhalt verfügt über zwei Biosphärenreservate (Karstlandschaft Südharz und Mittelelbe) und einen Naturpark (Drömling), welche fachlich der Abteilung für Landwirtschaft und Umwelt zugeordnet sind. Das LVwA ist die obere Naturschutzbehörde und trägt neben den unteren Naturschutzbehörden und –verbänden die Verantwortung für die Erhaltung der Artenvielfalt und des –reichtums von Flora und Fauna.

Weiterhin ist das LVwA die Katastrophenschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt. Im Katastrophenfall fungiert die Behörde als Krisenmanager und informiert Bürger und Medien. Es koordiniert Hilfeersuchen und verteilt Hilfsgüter und Helfer, um größere Schäden von der Bevölkerung abzuwenden.

Vielschichtig und verantwortungsvoll ist auch die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erteilung eines Schwerbehindertenausweises im Referat Versorgungsamt-Schwerbehindertenrecht. In diesem, für jeden Einzelnen so sensiblen, Bereich fordert die Aufgabenerfüllung den Bediensteten des LVwA nicht nur Sachverstand, sondern auch in höchstem Maße Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz ab.

Das Ministerium des Innern übt die Dienstaufsicht über das LVwA aus. Gleichzeitig erfüllt das LVwA fachspezifische Aufgaben, die der Fachaufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, des Ministeriums für Gesundheit und Soziales, des Kultusministeriums und dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit unterliegen. Die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) sind als untere Landesbehörden fachlich dem LVwA zugeordnet.

Eine der elementaren und zentralen Aufgaben einer Mittelbehörde- hier des LVwA- ist die Ausübung der Kommunalaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte von Sachsen-Anhalt. Handeln Gemeinden, Städte, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise und kreisfreie Städte im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Absatz 2 GG, unterliegt ihre Aufgabenwahrnehmung der Rechtsaufsicht des LVwA. Dies betrifft v.a. die Genehmigung der kommunalen Haushalte und Finanzen und hat weit reichende Folgen für Investitionstätigkeiten im kommunalen Bereich.

Andererseits ist das Landesverwaltungsamt die Fachaufsicht für kommunalen Behörden, wenn diese im Rahmen der sogenannten Auftragsverwaltung Aufgaben ausüben, die ihnen aufgrund Landes- oder Bundesgesetzen zur Erfüllung übertragen wurden.

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