Lagerräumungsrabatt

Lagerräumungsrabatt

Ein Rabatt (von ital.: rabatto, rabattere = niederschlagen, abschlagen) ist ein Preisnachlass, der in der Regel in Prozent ausgedrückt und vom Listen-Preis (Netto-Verkaufspreis) einer Ware abgezogen wird. Rabatte werden als Kaufanreize in der Preispolitik eingesetzt. Die Berechnung erfolgt bei der Preiskalkulation.

Bis Ende Juli 2001[1] galt in Deutschland ein 1933 eingeführtes Rabattgesetz, das die Gewährung von Rabatten streng reglementierte, um den Markt für den Verbraucher transparent und insbesondere die Preise leicht vergleichbar zu machen. Seit der Liberalisierung des Gesetzes können Händler in fast allen Bereichen individuelle Rabatte aushandeln. Eine Ausnahme bildet die Buchpreisbindung.

Kritiker der Liberalisierung befürchten, dass durch den einsetzenden Preiskampf kleinere Anbieter vom Markt gedrängt werden und so Arbeitsplätze verloren gehen können.

Inhaltsverzeichnis

Rabattformen

Die wichtigsten Rabattformen sind:

  • Der Mengen- oder Staffelrabatt soll zum Kauf großer Mengen anregen. Meist werden Rabattstaffeln festgelegt, der Preis verringert sich schrittweise nach Abnahme einer gewissen Stückzahl. Wird der Nachlass ab einem bestimmten Wert gewährt, spricht man von einem Warenwertrabatt.
  • Der Jahresrabatt wird auf den in einem Jahr getätigten Umsatz gewährt. Er kann einmalig festgelegt oder nach Umsatz gestaffelt werden.
  • Der Positionsrabatt wird meist nur auf eine Rechnungsposition gewährt, kann aber auch auf mehrere Positionen in der Rechnung gewährt werden.
  • Der Treuerabatt soll die Kundenbindung fördern und Konkurrenten abwehren.
  • Der Umsatzbonus ist eine Kunden-Gutschrift, die ausgezahlt wird, wenn am Jahresende ein vereinbarter Gesamtumsatz erzielt wurde.
  • Als Skonto oder Barzahlungsrabatt bezeichnet man die Kürzung des Rechnungsbetrages bei Zahlung innerhalb der Skontofrist.
  • Der Funktionsrabatt wird gewährt, wenn sich der Kunde zur Übernahme bestimmter Aufgaben verpflichtet (zum Beispiel Werbung, Sortieren, Abfüllen).
  • Der Wiederverkäuferrabatt ist die dem Groß- und Einzelhandel gewährte Handelsspanne bei Waren, deren Endverkaufspreis vom Hersteller festgesetzt wird. Er soll dem Händler einen angemessenen Gewinn sichern.
  • Der Saisonrabatt wird bei vorzeitigem Bezug von Waren, die starken Saisonschwankungen unterliegen, gewährt.

Daneben bestehen vielfältige Formen von Sonderrabatten, zum Beispiel:

  • Erstbestellerrabatt um neue Kunden zu gewinnen
  • Personalrabatt für Betriebsangehörige
  • Jubiläumsrabatt bei Geschäftsjubiläen
  • Aktionsrabatt für den Handel im Zusammenhang mit gezielten Werbeaktionen (z. B. Mailings). Der Handel übernimmt damit eine werbende Funktion.
  • Lagerräumungsrabatt, der zum Ende einer Saison Lagerplatz für neue Waren schaffen soll (z. B. Winterschlussverkauf).
  • Mail-in Rabatt (auch Cashback genannt): Der Käufer erhält einen Rabatt z.B. per Scheck ausgezahlt, nachdem er einen Kaufnachweis und/oder einen Teil der Verpackung an den Hersteller eingeschickt hat.
  • Web-Rabatt: Rabatt, der dem Käufer gewährt wird, wenn er das Produkt über das Internet bestellt und damit weniger Kosten (z. B. Personal, Lager) für das Unternehmen anfallen.
  • Punkterabatt: Über bisherige Umsätze anteilig akkumulierte Bonuspunkte (meist 1-5 % der Kaufsumme) werden in Preisnachlässe für künftige Käufe umgesetzt.

Kritik

Ein Rabatt erweckt oft beim Kunden den Eindruck, er könne ein hochwertiges Produkt zu einem für ihn günstigen Preis erwerben. Dies ist allerdings bei weitem nicht immer so, denn der tatsächliche Warenwert bleibt dem Käufer verborgen. Stattdessen orientiert er sich am so genannten Stattpreis, von dem der Rabatt abgezogen wird. Unseriöse Händler nutzen dies aus, indem sie vorsätzlich überhöhte Preise ansetzen (Mondpreise), um auf diese dann scheinbar großzügige Nachlässe zu gewähren. Vergleicht man dann aber den so erhaltenen Preis mit dem tatsächlichen Wert des Produktes, so stellt sich so manches Schnäppchen als teure Falle heraus.

Rabatte wurden in der menschlichen Handelsgeschichte schon immer aus verschiedenen und durchaus berechtigten Gründen gewährt. Wenn auch in der Literatur weniger belegt, gibt es wohl den „Schnäppchenjäger“ ebenfalls gleich lange. Ein Hinweis darauf könnte, das dem englischen Schriftsteller John Ruskin zugesprochen folgende, warnende Zitat sein:

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. - Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld. Das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. - Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.

John Rushkin, Professor für Kunst an der Universität Oxford, England (1819-1900)

Literatur

  • Nolden / Bitzer: Spezielle Wirtschaftslehre Industrie. Stam Verlag Köln 1997, ISBN 3-8237-1559-3
  • Weber, Jürgen / Stengel, Otmar: Das Rabattgesetz und seine praktische Anwendung, Verlag C.H. Beck, 2. Auflage, München, 2004.
  • Thieme, Kurt H. / Fischer, Rainer / Sostmann, Michael: Preisdruck? Na und! Wie Spitzenverkäufer Preise erfolgreich verhandeln. AVANCE Verlag Uffing, 3. Auflage 2007, ISBN 978-3-9810226-0-5

Weblinks

Quellen

  1. "Rabattgesetz: Mittelständler zittern", Spiegel Online vom 25. Juli 2001

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