LKW-Maut in Deutschland

LKW-Maut in Deutschland
Zeichen 390 Maut

Die Lkw-Maut in Deutschland ist eine am 1. Januar 2005 eingeführte entfernungsabhängige Maut in der Bundesrepublik Deutschland. Sie gilt derzeit auf Bundesautobahnen und einigen stark frequentierten Bundesstraßen für Lastkraftwagen ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und kleinere Fahrzeuge, wenn sie in Verbindung mit einem Anhänger ein zulässiges Gespanngewicht von mindestens 12 Tonnen erreichen und für den Güterverkehr geeignet sind.

Im Entwurf zur neuen Eurovignettenrichtlinie sollten ab 2012 in allen EU-Staaten alle Fahrzeuge des Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eine Mautabgabe bezahlen. Deutschland hat bei den Verhandlungen zur EU-Richtlinie eine Ausnahmeregelung durchgesetzt, da im deutschen Mautsystem die Systemkosten bei einer Mautpflicht ab 3,5 Tonnen unangemessen hoch wären. Bei den zu erwartenden geringeren Mautgebühren für kleinere mautpflichtige Fahrzeuge würden die dann entstehenden Kosten über 30 Prozent der Mauteinnahmen ausmachen. Da der Anteil der kleineren Fahrzeuge etwa viermal so viele Fahrzeuge erfasst, will man in Deutschland auf eine Mautpflicht bei Kleinlastern ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht verzichten.

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Installiert und betrieben wird das deutsche Mautsystem vom privaten Unternehmen Toll Collect, dessen Hauptanteilseigner die Deutsche Telekom AG und die Daimler AG sind. Erklärtes Ziel war es, auch ausländische Lkw stärker an der Finanzierung der deutschen Verkehrs-Infrastruktur zu beteiligen. Der Bundesfinanzminister rechnete dabei im Jahr 2005 mit Bruttoeinnahmen von jährlich 3 Mrd. Euro und für das Jahr 2006 mit 3,3 Mrd. Euro. Toll Collect soll davon für den Betrieb des Abrechnungssystems bis zum Jahr 2015 jährlich etwa 650 Mio. Euro aus den Mauteinnahmen erhalten.

Realisiert wird ein manuelles und ein automatisches Abrechnungsverfahren. Zur Teilnahme am automatischen Abrechnungsverfahren ist der Einbau eines Gerätes mit dem Namen On-Board-Unit (OBU) in den Lkw notwendig. Dieses Gerät ermittelt unter anderem mit Hilfe des satellitengestützten GPS die für eine gefahrene Strecke zu entrichtende Maut. Für Lkw ohne OBU ist die manuelle Bezahlung der Maut im Voraus vorgesehen. Dies kann an Mautterminals, die zum Beispiel in Tankstellen aufgestellt werden, oder per Internet geschehen.

Ursprünglich sollte das Mautsystem am 31. August 2003 starten. Wegen gravierender technischer Probleme konnte Toll Collect diesen Termin und damit seine entsprechenden Verträge nicht einhalten. Der Start wurde zunächst auf den 2. November 2003 verschoben, später wurde auch dieser Termin gekippt. Im Februar 2004 einigten sich die Bundesregierung und die Anteilseigner von Toll Collect auf eine Einführung der Lkw-Maut mit eingeschränkter Funktionalität zum 1. Januar 2005. Seit 1. Januar 2006 ist das Mautsystem im vollen Umfang funktionsfähig.

Eine Lkw-Maut gibt es in mehreren europäischen Staaten. So wird in der Schweiz seit Anfang 2001 für Lkw die LSVA fällig und in Österreich wurde am 1. Januar 2004 eine österreichische Lkw-Maut eingeführt.

Siehe auch: Vergabeverfahren zur LKW-Maut in Deutschland

Betrieb

Am 15. Dezember 2004 legte das Bundesamt für Güterverkehr sein Urteil zum Stand des Gesamtsystems vor. Nach der positiven Bewertung wurde die vorläufige Betriebserlaubnis zum 1. Januar 2005 erteilt.

Bereits der erste Einsatztag des Systems unter Volllast am 3. Januar 2005 wurde vom Betreiberkonsortium als erfolgreich angesehen. Es kam zu keinen größeren Problemen; die deutschen Medien hatten lediglich über vereinzelte kleinere Probleme und punktuell verlängerte Wartezeiten berichtet.

In den ersten Wochen des Jahres 2005 wurden an vielen Mautstellenterminals die Kraftfahrer durch insgesamt 5.200 Helfer bei der manuellen Buchung unterstützt. Bis zum 10. April 2005 wurden bereits etwa 660 Millionen Euro eingenommen.

Im März 2005 verkündeten der verkehrspolitische Sprecher der Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion Albert Schmidt und der Verkehrsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe Beckmeyer nach Bekanntwerden der Mauteinnahmen von Januar (209 Mio. Euro) und im Februar (214 Mio. Euro) eine Hochrechnung der durch langjährige Statistiken bekannten Daten über das Lkw-Aufkommen in den einzelnen Folgemonaten. Beide rechneten zu diesem Zeitpunkt mit zu erwartenden Mauteinnahmen in Höhe von ca. 3,5 Milliarden Euro. In einer Pressemitteilung zu den Mauteinnahmen für September 2005 deutete das BMVBW an, dass die jährlichen Mauteinnahmen auch knapp unter der erwarteten Höhe von 3 Mrd. Euro bleiben könnten.

Tatsächlich wurden im Jahr 2006 Gesamteinnahmen von 3,08 Mrd. Euro erzielt. Im September 2007 erreichte der Monatserlös den neuen Rekordwert von 295 Mio. Euro. Auf das ganze Jahr hochgerechnet erwartet das Verkehrsministerium für 2007 Einnahmen von 3,3 Mrd. Euro.

Im Oktober 2005 bot der Bundesverband Güterverkehr und Logistik (BGL) der Bundesregierung an, mit 1500 Fahrzeugen einen Mauttest zu fahren, um Lücken im Mautkontrollsystem aufzeigen zu können, die nach Meinung der Verbandsvertreter zu Wettbewerbsverzerrungen im Sektor des Speditionsgewerbes und zu Einnahmeverlusten in Millionenhöhe bei der Lkw-Maut führen.

Der Transportverband BGL sah sich dadurch in seiner Meinung bestärkt, dass neben den Mautflüchtlingen auch eine im Jahresverlauf gestiegene Zahl von Schwarzfahrern für die Einnahmendifferenz verantwortlich sei, weil nicht alle Mautpreller vom Kontrollsystem entdeckt würden. Eine Klärung erwartet er aus dem Vergleich der Mauteinnahmen im Frühjahr 2006 zu den Mauteinnahmen aus dem 1. Quartal 2005, dass noch zu jährlichen Mauteinnahmen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro Hoffnung gab.

Die Jahresgesamteinnahmen 2005 beliefen sich auf insgesamt 2,85 Mrd. Euro. Die bislang erwarteten 3 Mrd. Euro Mauteinnahmen waren nach Aussagen des Ministeriumssprechers BMVBS Dirk Inger nur als „politisches Ziel“ zu verstehen. Im Jahr 2006 wurden 3,1 Mrd. Euro eingenommen. Im ersten Halbjahr 2007 flossen 1,6 Mrd. Euro in die Kassen von Toll Collect. Für das Gesamtjahr 2007 rechnet der Betreiber mit 3,3 Mrd. Euro Einnahmen.[1]

Der Mautbetreiber Toll Collect meldete, dass sein System „unglaublich stabil“ liefe und mit über 99 Prozent die beste Erfassungsquote aller Mautsysteme hätte. Das Softwareupdate auf OBU-2 zum Jahresbeginn 2006 verlief erfolgreich. Die damit mögliche Bemautung der Bundesstraßen soll aber Probleme bereiten. Untersuchungen des Mautbetreibers Toll Collect hätten gezeigt, „dass eine vollständige Bemautung von Streckenzügen auf Bundesstraßen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich ist“ (zum Beispiel bei autobahnähnlichem Ausbau). Folgten etwa Abzweigungen in zu dichtem Abstand oder gebe es parallel laufende Straßen in der Nähe, wäre eine Bemautung solcher Abschnitte „nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich“. In diesen Fällen übersteigen die Systemkosten die zusätzlichen Mauteinnahmen. Deshalb wurde ab Januar 2007 die streckenbezogene Lkw-Maut nur auf drei Bundesstraßenabschnitte ausgedehnt.

Auch ein weiterer propagierter Vorzug des deutschen Mautsystems bereitet in der realen Umsetzung Probleme: Die zeitliche Staffelung der Mauthöhe zur Verkehrslenkung scheitert derzeit an den manuellen Einbuchungsmöglichkeiten wie Mautterminal oder Internet. Bei diesen wird dem Mautzahler, je nach Entfernung, ein mehrstündiges Zeitfenster für die Benutzung einer gebührenpflichtigen Autobahn eingeräumt. Wann er auf seiner Fahrt einen Streckenabschnitt zur Hochpreiszeit befährt, kann im manuellen Bezahlsystem nicht bestimmt werden. Aus diesem Grund ist geplant,[2] tatsächlich alle Lkw mit einer automatischen Erfassung (On-Board-Unit) auszustatten, um die Maut nach Zeiten und Orten staffeln zu können.

Bei der dazu nötigen Einbaupflicht des Mautgerätes (On-Board-Unit) in alle in- und ausländischen Lkw, werden dann auch solche Fahrzeuge mit einer OBU ausgerüstet, die sich nur gelegentlich in Deutschland aufhalten oder deutsche Fahrzeuge, die nur selten die Autobahn benutzen. Dazu wird dem Fahrzeugbesitzer wie bisher das Gerät (OBU) kostenlos zur Verfügung gestellt werden (Wert 500 Euro). Die Kosten für den Einbau (ca.250 Euro) werden dem Fahrzeugbesitzer aber zukünftig ersetzt werden müssen, da nach Wegfall der manuellen Bezahlmöglichkeiten am Terminal nach EU-Recht der Zugang zum Mautsystem diskriminierungsfrei möglich sein muss.

Ein für die Fahrzeughalter und die Anrainerstaaten kostenfreies Ausrüsten aller europäischer Lkw mit einer OBU könnte die Exportchancen des deutschen Mautsystems in den anderen Staaten erheblich steigern, da die hohen Kosten für die Hardware und der Einbau dann schon über das deutsche Mautsystem bezahlt wurden.

Die von der EU - mit einer von Deutschland durchgesetzten Öffnungsklausel - beschlossene Absenkung der Gewichtsgrenze für die Mautzahlung von 12 t auf 3,5 t wäre dann aber EU-weit aus Kostengründen nicht mehr umsetzungsfähig.

Das deutsche Parlament hat auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums die Lkw-Maut zum 1. September 2007 um knapp 10 Prozent von 12,4 Cent pro Kilometer auf 13,5 Cent erhöht. Im Gegenzug sollen die deutschen Spediteure um 250 Millionen Euro entlastet werden, indem die Kfz-Steuer für Lkw über zwölf Tonnen auf das in Europa mögliche Mindestmaß abgesenkt wird. Eine weitere Erhöhung fand zum 1.1.2009 statt. Die nächste Erhöhung ist zum 1.1.2011 vorgesehen. Der aktuelle Mautsatz liegt zwischen 0,141 Euro und 0,288 € je nach Achszahl und Schadstoffausstoß.[3]

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage der Mauterhebung auf den Bundesautobahnen ist das Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen (Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge [4]). Es wird ergänzt durch die Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge (Mauthöheverordnung [5]) und durch die Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut (Lkw-Maut-Verordnung [6]), die vorwiegend Technisches regelt.

Der Vertrag

Die Vertragsdetails zwischen Verkehrsministerium und Toll Collect waren ursprünglich geheim und selbst für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht zugänglich. Die Frage der Haftung von Toll Collect war deshalb Inhalt zahlreicher Spekulationen in Politik und Medien.

Nachdem Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe bereits mehrere Wochen zuvor eine Offenlegung der Verträge angeregt hatte, gab zuletzt auch Toll-Collect-Gesellschafter DaimlerChrysler seinen Widerstand auf. Seit Mittwoch, dem 22. Oktober 2003 war der Vertrag zumindest den Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Bundestages zugänglich. Wie sich zeigte, besteht der Vertrag mit allen Anlagen und Nebenvereinbarungen aus 17.000 Seiten. Der Kernvertrag, in dem Fragen der Haftung, Vertragsstrafen und Kündigungsfristen geregelt sind, umfasst 190 Seiten. Der Antrag von Jörg Tauss (MdB, SPD), den Vertrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz einzusehen, wurde abgelehnt. Eine um die Geschäftsgeheimnisse von Toll Collect bereinigte Version zu erstellen, lehnte das Verkehrsministerium „mangels Sachverstands im eigenen Haus“ ab.[7]

Die im Vertrag vereinbarte und seit Dezember 2003 fällige Vertragsstrafe ist Presseberichten zufolge wesentlich niedriger als der ursprünglich in der (geheimen) Ausschreibung vorgesehene Betrag. Der Grund für die nachträgliche Reduzierung des Betrages zugunsten von Toll Collect ist unbekannt.

Unstrittig zwischen Verkehrsministerium und Toll Collect waren folgende Punkte

  • Toll Collect muss ab dem vierten Monat, an dem das System nicht regulär läuft, also vom 1. Dezember 2003 an, eine tägliche Vertragsstrafe von 250.000 Euro, also monatlich etwa 7,5 Millionen Euro zahlen. Diese Summe verdoppelt sich ab dem siebten Monat, also vom 1. März 2004 an auf 500.000 Euro pro Tag, also auf monatlich 15 Millionen Euro.
  • Außerdem verfügt das Bundesverkehrsministerium bei anhaltender Vertragsverletzung über eine Kündigungsoption, die erstmals am 15. Dezember 2003 und dann wieder am 31. Mai 2004 greift.

Umstritten waren folgende Punkte:

  • Kann Toll Collect unter bestimmten Bedingungen für die monatlichen Mautausfälle schadensersatzpflichtig gemacht werden? Der Bund müsste dann Toll Collect möglicherweise vorsätzliche Verzögerungen und Täuschungen nachweisen. In diese Richtung deuteten Aussagen von Stolpe, sein Ministerium sei vom Konsortium über die Funktionsfähigkeit des Mautsystems falsch informiert worden. Diese Vorwürfe wies Toll Collect jedoch zurück.

Nach der Einigung vom 29. Februar 2004 sollte die noch offene Frage des von der Bundesregierung geforderten Schadenersatzes für die bisherigen und bis Ende des Jahres anfallenden Einnahmeausfälle von einem Schiedsgericht geklärt werden, das aus drei Teilnehmern bestehen soll. Einen bestimmt das Verkehrsministerium, den anderen Toll Collect. Der Dritte wird in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.

Anstatt die aufgelaufenen Einnahmeausfälle und Vertragsstrafen in Höhe von 5,1 Milliarden Euro bei Toll Collect einzufordern, genehmigte der Haushaltsausschuss des Bundestages am 8. Februar 2006 dem Systembetreiber eine Entgelterhöhung von 14 Millionen Euro für eine „unerwartet hohe Erfassungsquote mautpflichtiger Fahrleistung“ sowie für „neue Leistungsmerkmale“. Damit bekommt Toll Collect jährlich insgesamt 556 Millionen Euro aus den Mauteinnahmen.

Technische Umsetzung

Anders als etwa in Frankreich, wo Maut an Mautstellen an Autobahnabfahrten bezahlt wird, ist in Deutschland ein hochtechnisiertes GPS-, also satellitengestütztes System aufgebaut worden. Erklärtes Ziel war es dabei, mit der neuen Technologie auch neue Märkte für die beteiligten Unternehmen zu öffnen.

Um am deutschen Lkw-Mautsystem teilnehmen zu können, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: die automatische und die manuelle Streckenbuchung. Bei der manuellen Streckenbuchung muss dabei noch zwischen der Einbuchung an einem Mautstellen-Terminal und der Einbuchung über ein Internet-Portal von Toll Collect unterschieden werden.

Automatische Einbuchung über eine freiwillig eingebaute On-Board-Unit

Diese Option macht den Unterschied zwischen der deutschen Mautlösung und allen anderen weltweit existierenden Mautsystemen aus. Man spricht dabei von einer GNSS/CN-Maut, d. h. einem Global Navigation Satellite System mit dem Rückkanal Cellular Network. Das bedeutet, die Mauthöhe wird per Satellitennavigation ermittelt und zwecks Abrechnung per Mobilfunk an den Zentralrechner des Betreibers übermittelt.

Dazu lässt das Speditionsunternehmen zunächst seine mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect registrieren. Danach wird von einer autorisierten Werkstatt das On-Board-Unit (OBU) genannte Gebührenerfassungsgerät in den LKW installiert und in Betrieb gesetzt.

Manuelle Streckenbuchung

Diese Option ist vor allem für ausländische Lkw vorgesehen, für die sich der Einbau einer On-Board-Unit nicht lohnen würde. Gleichzeitig dient sie aber auch als Rückgriffslösung, falls die automatische Einbuchung, zum Beispiel durch Ausfall der amerikanischen GPS-Satelliten, nicht möglich sein sollte. Es bestehen zwei Möglichkeiten der manuellen Buchung:

Toll Collect: autonomes Mautstellen-Terminal in Deutschland

An einem stationären Mautstellen-Terminal

Den Lkw-Fahrern, deren Fahrzeuge über keine OBU verfügen, ist es möglich, sich an sogenannten Mautstellenterminals in das System einzubuchen und dort auch die fällige Maut zu entrichten. Für diese manuelle Einbuchung stehen etwa 3500 Terminals in der gesamten Bundesrepublik und den Nachbarländern zur Verfügung. Sie sind hauptsächlich auf Autohöfen, an Rastplätzen und in Tankstellen aufgestellt. Die Hersteller der Automaten sind NCR und die Höft & Wessel AG. Das Auftragsvolumen betrug 31 Mio. Euro.[8]

Für die manuelle Einbuchung am Mautstellen-Terminal ist grundsätzlich keine Registrierung bei Toll Collect notwendig. Die Buchung bezieht sich immer auf ein konkretes Fahrzeug, einen konkreten Streckenabschnitt und einen konkreten Gültigkeitszeitraum der Buchung. Vielfahrer, welche öfter am Mautstellen-Terminal Strecken buchen, können ihr Fahrzeug bei Toll Collect registrieren lassen, um eine sog. Fahrzeugkarte zu erhalten, auf welcher dann alle relevanten Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Schadstoffklasse, Achszahl) elektronisch gespeichert sind. Dadurch ist für den Fahrer das Buchen einer Strecke einfacher und schneller, da diese Daten nicht jedes Mal manuell eingegeben werden müssen. Bezahlt werden kann entweder mit Bargeld, EC-Karte, Kreditkarten oder dem Guthaben auf den Fahrzeug- und Tankkarten. Die Fahrzeugkarten können für diesen Zweck mit einem Prepaid-Guthaben ausgestattet werden. Ebenfalls möglich ist die Einrichtung eines Guthabenkontos auf den Karten, das regelmäßig per Lastschrift ausgeglichen wird. Am Mautterminal können auch manuelle Buchungen storniert werden.

Per Internet über das Portal von Toll Collect

Ein Einbuchen direkt über das Internet ist ebenfalls möglich. Ein normaler Internet-Browser reicht aus. Die Internet-Einbuchung steht nur registrierten Benutzern zur Verfügung. Bereits bei der Registrierung werden die Fahrzeuge des Benutzers im System hinterlegt. Beim Buchen der Fahrt wählt der Buchende das Fahrzeug aus und bestimmt den Starttermin der Fahrt. Anschließend kann er zwischen bereits vorher abgespeicherten Strecken und einer neuen Strecke wählen. Hierbei müssen die konkreten Autobahnauffahrten und -abfahrten eingegeben werden. Sind die genauen Bezeichnungen der Auf- oder Abfahrten nicht bekannt, können diese in einer zoombaren Autobahnkarte gesucht und übernommen werden. Das System legt dann die konkrete Route fest. Will der Fahrer nicht die vorgegebene Route fahren, zum Beispiel wegen aktueller Staumeldungen, muss der Buchende dem System sogenannte „Via“-Punkte mitteilen, die dann den Streckenverlauf verändern. Abschließend werden die Eingaben bestätigt und das System stellt den Buchungsbeleg mit der Buchungsnummer zur Verfügung. Ist der Buchende nicht gleichzeitig der Fahrer, muss dieser dem Fahrer die Buchungsnummer und das Zeitfenster (Gültigkeitszeitraum), in der die Fahrt durchgeführt werden muss, mitteilen.

Drittfirmen bieten über diese Plattform zwischengeschaltete kommerzielle Dienstleistungen an, die eine kurzfristige manuelle Streckenbuchung per SMS oder Call Center ermöglichen. Alle Anbieter erweitern die von Toll Collect angebotenen Buchungsmöglichkeiten durch komfortablere Lösungen.

Kontrolle der Mautzahlung

Detailansicht einer Kontrollbrücke

Automatische Kontrolle

Nach den Vorgaben des Datenschutzes dürfen nur stichprobenartige Überprüfungen der Mautzahlung durchgeführt werden. Insgesamt ist die Kontrollzahl mit 10 Mio. Lkw pro Jahr festgelegt. Der Betreiber Toll Collect hat sich verpflichtet, davon jährlich 7 Mio. Fahrzeuge auf Mautzahlung zu überprüfen. Dazu wurde die Vitronic GmbH (Wiesbaden) beauftragt, für etwa 100 Mio. Euro an den Autobahnen 300 stationäre Anlagen als Kontrollbrücken über die Fahrbahn zu errichten. Mit ihnen sollen Lkw entdeckt werden, für die keine Gebühr gezahlt worden ist. Lkw-Fahrer passieren also auf dem etwa 12.000 Baukilometer umfassenden Autobahnnetz (Richtung + Gegenrichtung = 24.000 Streckenkilometer) durchschnittlich alle 80 Kilometer eine solche Kontrollstelle, da die stationären Kontrollanlagen nur halbseitig, das heißt nur über einer Richtungsfahrbahn montiert sind. Die Kontrollbrücken werden nach den oben genannten Vorgaben abwechselnd und nur wenige Stunden am Tag im eigentlichen Kontrollmodus betrieben.

Nähert sich ein Fahrzeug – egal welcher Art – der Brücke, wird zuerst ein Frontalfoto des Fahrzeugs erstellt. Beim Durchfahren der Brücke wird ein 3D-Fahrzeug-Profil erstellt, anhand dessen vom Erkennungscomputer entschieden wird, ob es sich um ein mautpflichtiges (zum Beispiel Lastkraftwagen) oder um ein nicht-mautpflichtiges Fahrzeug (zum Beispiel PKW) handelt. Datensätze von nicht-mautpflichtigen Fahrzeugen werden sogleich gelöscht. Datensätze von mautpflichtigen Fahrzeugen werden entsprechend weiter verarbeitet.

Hat das Fahrzeug eine On-Board-Unit eingebaut, dann erfolgt per Infrarot-Signal ein Datenaustausch mit der Brücke bei der Durchfahrt. Dabei werden unter anderem das gespeicherte Kennzeichen, die Achszahl und die Schadstoffklasse des Fahrzeugs übermittelt.

Vom Foto des mautpflichtigen Fahrzeugs wird anschließend vom Erkennungscomputer per automatischer Nummernschilderkennung das Kfz-Kennzeichen ausgelesen.

Sind alle Daten des Fahrzeugs aufgenommen, wird ermittelt, ob für das Fahrzeug im zentralen Buchungscomputer eine aktuelle Mautzahlung vorhanden ist. Datensätze von im System erkannten Mautzahlern werden wieder gelöscht. Konnte im zentralen Buchungscomputer keine Buchung gefunden werden oder konnte die Schrifterkennungssoftware das Kennzeichen nicht eindeutig identifizieren, werden alle vom Fahrzeug gesammelten Daten in einem Datensatz gespeichert und zur manuellen Nachkontrolle an Toll Collect eingeschickt. Die gespeicherten Fotos werden dann später von Mitarbeitern des Betreibers manuell ausgewertet.

Fotos von Lastkraftwagen mit OBU, deren montiertes Kennzeichen nicht mit dem in der OBU abgespeicherten Kennzeichen identisch ist, werden ebenfalls in der Nachkontrolle ausgewertet. Damit will man verhindern, dass eine OBU aus einem Lkw mit geringerer Schadstoffemission, die auf geringere Mautzahlung programmiert ist, ausgebaut und in einem Lkw ohne Abgasreinigung weiterverwendet wird.

Die Kennzeichen-Lesefähigkeiten des automatischen Kontrollsystems werden von Toll Collect mit über 90 % angegeben. Das identische Kontrollsystem der Schweiz, welches die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA ermittelt, liefert bei Fahrzeugen mit OBU, also mit einem bei Kontrolle übermitteltem elektronischem Kennzeichen eine Erkennungsrate von 93 %, bei Fahrzeugen ohne OBU eine Erkennungsrate von 77 %.

Die Ahndung von Verstößen gegen die Mautpflicht gehört nicht zur Aufgabe von Toll Collect. Sie liegt in der Zuständigkeit des Bundesamts für Güterverkehr (BAG).

Spediteure bemängeln, dass die Kontrollbrücken zu niedrig seien, um sie mit Schwertransportern zu unterqueren.

Prinzipiell fotografieren die Kameras jedes Fahrzeug, welches die Kontrollstelle passiert. Es wären also auch andere, aus Sicht des Datenschutzes bedenkliche Verwendungen der erfassten Daten möglich:

  • Erstellung von Bewegungsprofilen zur Terrorbekämpfung
  • Automatisches Ausstellen von Strafmandaten bei Überschreitung der erlaubten Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Kontrollstellen oder Abstandsverstöße.
  • Technisch derzeit noch in der Entwicklung ist die Gesichtserkennung in den Bildern. Auch diese Daten könnten zur Erzeugung von Bewegungsprofilen oder zur Fahndung eingesetzt werden.
  • Abgleich der erfassten Kennzeichen mit denen von als gestohlenen gemeldeten Fahrzeugen

Mobile Kontrolle

Dienstfahrzeug des BAG (alte Generation) zur Durchführung von Maut-Kontrollen

Bei Auffälligkeiten sollen 535 speziell dafür eingestellte Mautkontrolleure des Bundesamtes die Fahrer stoppen. Diese neuen BAG-Mitarbeiter, eingestellt aus dem Personalüberhang der Post und Bahn, sollen in 278 mobilen Kontrollfahrzeugen verteilt auf drei Schichten unterwegs sein, um die Kennzeichen der Lkw mit den Daten des Buchungssystems abzugleichen. Dieser Abgleich erfolgt im fließenden Verkehr, d. h. die Kontrollfahrzeuge kommunizieren mit einer eventuell im Lkw vorhandenen OBU bzw. zum Kennzeichen des Lkw wird online überprüft, ob eine Buchung vorliegt. Das Bundesamt für Güterverkehr soll im Rahmen dieser Kontrolltätigkeit 3 Mio. Lkw auf Mautzahlung überprüfen. Weiterhin sollen etwa 40 Betriebsprüfer des BAG stichprobenartige Kontrollen bei deutschen Transportfirmen durchführen.

Stationäre Kontrolle

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit der stationären Kontrolle. Zu diesem Zweck stellen sich Mitarbeiter des BAG auf einen Parkplatz hinter der Kontrollbrücke und nehmen über Funk Verbindung zur Brücke auf. Von der Brücke werden dann die Bilder verdächtiger „Mautsünder“ an die Computer der Prüfer geschickt, welche die Lkw auf den Parkplatz auswinken können.

Betriebskontrolle

Das BAG führt Betriebskontrollen durch, um auffällige Unternehmen auf Mautverstöße zu überprüfen. Diese finden ausschließlich auf Unternehmen mit Sitz in Deutschland Anwendung. Dabei besteht die Möglichkeit Mautverstöße einvernehmlich pauschal abzurechnen.

Ausnahmen von der Mautpflicht

In § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen ist festgelegt, welche Fahrzeuge von der Lkw-Mautpflicht ausgenommen sind

  1. Kraftomnibusse
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen / Land und Forstwirtschaftliche Maschinen
  3. Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes
  4. Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden
  5. Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden
  6. Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden

Der Beschluss des Verkehrsausschusses des Bundestags vom 22. September 2004 bzgl. der Freistellung anderer, nicht gewerblich eingesetzter Fahrzeuge wurde in der Neufassung des „Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen“ nicht umgesetzt.[9][10][11]

Verwendung der eingenommenen Gelder

Erhobene Gebühren müssen in der Bundesrepublik Deutschland wieder dem Sachgebiet, in dem sie erhoben worden sind, zugute kommen, in diesem Fall der Instandhaltung und dem Neubau von Straßen, insbesondere von Autobahnen. Sie fließen - abzüglich der Betreibergebühren für Toll Collect - an die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH.

Die Mauteinnahmen 2005 wurden für folgende Positionen verwendet:

  • 1.125 Mio. Euro für Straßenbau und Unterhalt
  • 840 Mio. Euro für das Schienennetz
  • 615 Mio. Euro als Steuereinnahmen und für Sonstiges
  • 600 Mio. Euro für Unterhalt und Betrieb des Maut-Systems
  • 280 Mio. Euro für Wasserwege

Ausweichverkehr

In einigen Fällen kam es seit Einführung der Maut zu deutlichen Verkehrsverlagerungen von Autobahnen auf nachrangige Straßen, insbesondere Bundesstraßen. Da dies wegen der mit dem Verkehr verbundenen Belastungen unerwünscht ist, sind in konkreten Fällen folgende Gegenmaßnahmen möglich:

  • Ausweitung der Maut auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßen
  • Durchfahrverbote für mautpflichtige Lkw, auch mit zeitlicher Beschränkung (Nachtfahrverbot), wobei Ausnahmen für Anlieger möglich sind

Seit 1. Januar 2007 sind folgende Bundesstraßen mautpflichtig:

Andere Länder mit Interesse an der deutschen Mautlösung

Die Regierung Schwedens, der von einer Regierungskommission empfohlen wurde, eine Maut in Schweden einzuführen, hat nach dem Mautstart in Deutschland Anfang Januar 2005 geäußert, dass Interesse an der deutschen Lösung bestehe. Näheres werde jedoch noch beobachtet und geprüft.

Weiterhin halten sich in den Medien Gerüchte um ein chinesisches Interesse an der Satellitenmaut, die bislang offiziell weder bestätigt noch dementiert wurden.

Auf europäischer Ebene gab es bereits um die Jahrtausendwende, unter anderem auf deutsches Bestreben hin, die Forderung nach einer gesamteuropäischen Satellitenmaut, für die Toll Collect dann gegenüber anderen Wettbewerbern einen erheblichen Vorsprung hätte. Nach den enormen Schwierigkeiten bei Toll Collect wurde das Vorhaben jedoch auf Eis gelegt. Ob es wieder aufgenommen wird, ist bislang ungeklärt.

Am 10. Januar 2005 berichtete Spiegel Online, dass Tschechien plant, eine Maut einzuführen, bei der das deutsche System an der Ausschreibung des Projekts teilnehmen dürfe. Den Zuschlag erhielt jedoch Mitte 2005 die Kapsch Gruppe, die mit dem österreichischen System zur Mauterhebung an der Ausschreibung teilnahm.

Am 6. Oktober 2007 berichtete Spiegel Online, dass die USA, Ungarn und die Slowakei Interesse am deutschen Lkw-Mautsystem haben.[12]

Literatur

  • Michael Rodi (Hrsg.): Fairer Preis für Mobilität. Straßenbenutzungsgebühren als Instrument zur Steuerung von Verkehrsströmen, Berlin 2007. ISBN 978-3-939804-15-4

Weblinks

Einzelnachweise

  1. focus.de, 1. Juli 2007
  2. Tiefensee will die LKW-Maut erhöhen, Mitteldeutsche Zeitung, 10. Februar 2007
  3. Übersicht über die veränderten Mautsätze
  4. ABMG (BGBl. I 2004, 3122
  5. MautHV (BGBl. I 2003, 1001)
  6. Lkw-MautV (BGBl. I 2003, 1003)
  7. Verträge zur LKW-Maut bleiben geheim heise newsticker.
  8. Höft & Wessel erhält weiteren Auftrag für LKW-Maut-System | myLogistics - News
  9. http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_220/03.html bundestag.de
  10. http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1999/l_187/l_18719990720de00420050.pdf Eurovignettenrichtlinie 1999/62/EG
  11. Rechtsprechung
  12. Maut-System wird zum Exportschlager. Spiegel Online, 6. Oktober 2007

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