Körperschaftsteuergesetz

Körperschaftsteuergesetz
Basisdaten
Titel: Körperschaftsteuergesetz
Abkürzung: KStG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Steuerrecht
Fundstellennachweis: 611-4-4
Ursprüngliche Fassung vom: 30. März 1920
(RGBl. I S. 393)[1]
Inkrafttreten am: 15. April 1920
Neubekanntmachung vom: 15. Oktober 2002
(BGBl. I S. 4144)
Letzte Änderung durch: Art. 17 G vom 1. November 2011
(BGBl. I S. 2131, 2144)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2012
(Art. 18 Abs. 1 G vom 1. November 2011)
GESTA: D042
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt in Deutschland die Besteuerung des Einkommens juristischer Personen mittels der Körperschaftsteuer.

Gültig ist es derzeit in der Fassung vom 15. Oktober 2002.

Inhaltsverzeichnis

Aufbau

Das Körperschaftsteuergesetz ist in sechs Teile gegliedert.

  • Erster Teil: Steuerpflicht
    • § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht
    • § 2 Beschränkte Steuerpflicht
    • § 3 Abgrenzung der Steuerpflicht bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden
    • § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
    • § 5 Befreiungen
    • § 6 Einschränkungen der Befreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen
  • Zweiter Teil: Einkommen
  • Dritter Teil: Tarif
  • Vierter Teil: Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung
  • Fünfter Teil: Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
  • Sechster Teil: Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren

Erster Teil: Steuerpflicht

Die §§ 1-6 regeln die Steuerpflicht für die Körperschaftsteuer, d.h. welche Personen mit welchen Einkünften unter welchen Umständen grundsätzlich der Besteuerung unterliegen bzw. explizit von der Körperschaftsteuer befreit sind.

Unbeschränkt der Körperschaftsteuer unterliegen im Wesentlichen Kapitalgesellschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sofern sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben.

Zweiter Teil: Einkommen

In den §§ 7-22 wird die Ermittlung der Bemessungsgrundlage (das zu versteuernde Einkommen) normiert. Das Körperschaftsteuergesetz greift dabei zunächst auf die Einkommensermittlungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes zurück. Darüber hinaus enthält das Gesetz ergänzende Normen zum Mantelkauf, zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a), zu Beteiligungen an anderen Körperschaften (§ 8b), zur Ermittlung des Einkommens in Fällen der Organschaft sowie zu Besonderheiten von Versicherungsunternehmen.

Dritter Teil: Tarif

Der Tarif einer Steuer bestimmt, wie sich die Steuer aus der zuvor ermittelten Bemessungsgrundlage errechnet. In den sog. Tarifvorschriften sind in der Regel Steuersatz und zu gewährender Freibetrag geregelt.

Der Steuersatz der Körperschaftsteuer beträgt 15 % (2008) des zu versteuernden Einkommens. Freibeträge werden in der Körperschaftsteuer nur unter den besonderen Fällen der §§ 24 und 25 gewährt. Dies betrifft vor allem Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.

Einzelnachweise

  1. Körperschaftsteuergesetz vom 30. März 1920.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kommentar zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz — Der Herrmann/Heuer/Raupach ist ein Kommentar zum deutschen Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz. Er gilt als eines der Standardwerke zu dieser Thematik. Das Werk erscheint im Verlag Dr. Otto Schmidt in Köln in z.Zt. 18 Bänden (zzgl …   Deutsch Wikipedia

  • KStG — Körperschaftsteuergesetz EN Corporate Tax Law …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Körperschaftsteuer (Deutschland) — Die Körperschaftsteuer (Abkürzung: KSt) ist die Steuer auf das Einkommen von inländischen juristischen Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen. Sie beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Auf… …   Deutsch Wikipedia

  • KStG — Basisdaten Titel: Körperschaftsteuergesetz Kurztitel: Körperschaftsteuergesetz Abkürzung: KStG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Körperschaftssteuergesetz — Basisdaten Titel: Körperschaftsteuergesetz Kurztitel: Körperschaftsteuergesetz Abkürzung: KStG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • AStG — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Basisdaten Titel: Außensteuergesetz …   Deutsch Wikipedia

  • Außensteuergesetz — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Basisdaten Titel: Außensteuergesetz …   Deutsch Wikipedia

  • Außensteuerngesetz — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Basisdaten Titel: Außensteuergesetz …   Deutsch Wikipedia

  • Steuergesetze — Ein Steuergesetz ist eine allgemein verbindliche Rechtsnorm, die von einem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – zur Regelung des Steuerrechts erlassen worden ist.[1] Die Gesamtheit aller Steuergesetze bildet die rechtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • KSt — Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben (Deutschland: § 1 Absatz 1 KStG iVm § 10 und § 11 AO). Der beschränkten… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”