Königsfrieden (Rechtsgeschichte)

Königsfrieden (Rechtsgeschichte)

Königsfrieden bezeichnet eine Vorstellung der mittelalterlichen Rechtsauffassung, nach dem Angehörige und Besitztümer des königlichen Haushalts "befriedet" waren und damit unter besonderem gesetzlichen Schutz standen. Diese Rechtskonstruktion kam in verschiedenen Ausprägungen in allen europäischen Reichen vor.

Ursprünglich erstreckte sich der Königsfrieden lediglich auf tatsächliche Besitzungen des Königs, beispielsweise Gutshöfe des Kronguts, und auf Einrichtungen, die mit Regalien verbunden waren (Straßen, Brücken). Im weiteren Sinne konnten auch ganze Ansiedlungen unter den Königsfrieden fallen, was im Regelfall mit Zahlungen oder Lehnseiden verbunden war und die Unabhängigkeit von lokalen Fürsten zur Folge hatte. Ähnlich verhielt es sich mit ganzen Bevölkerungsgruppen, beispielsweise mit den Juden, die das Judenregal an den König zahlten, aber auch mit Reisenden oder Händlern allgemein.


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