Königreich Bayern

Königreich Bayern
Königreich Bayern
Wappen Flagge
Wappen des Königreichs Bayern Flagge des Königreichs Bayern
Lage im Deutschen Reich
Lage des Königreichs Bayern im Deutschen Kaiserreich
 
Landeshauptstadt München
Regierungsform Monarchie
Staatsoberhaupt König (bis 1918)
Dynastie Wittelsbacher
Bestehen 1806-1918
Fläche 75.865 km²
Einwohner 6.176.057 (1900)
6.524.372 (1910)
Bevölkerungsdichte 81 Einwohner/km²
Entstanden aus Kurfürstentum Bayern
Aufgegangen in Freistaat Bayern
Hymne Heil unserm König, Heil!
Stimmen im Bundesrat 6 Stimmen
Kfz-Kennzeichen II A bis II Z
(mit B, C, D, E, H, N, S, U)
Karte
Bayern von 1800 bis heute.png

Das Königreich Bayern entstand als Nachfolger des um große Teile Frankens und Schwabens vergrößerten Kurfürstentums Bayern am Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806. Es existierte bis in das Jahr 1918, als sein Monarch aufgrund der Novemberrevolution am Ende des Ersten Weltkrieges abdanken musste.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Bayerns

Im Frieden von Lunéville 1801 musste Kurpfalzbayern wie andere deutsche Staaten zugunsten Frankreichs auf seine linksrheinischen Gebiete verzichten. Damit verlor es die Rheinpfalz und das Herzogtum Jülich, 1806 wurde auch das rechtsrheinische Herzogtum Berg abgegeben. Dem Kurfürstentum Bayern wurden jedoch beim Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 Teile Frankens und Schwabens zugesprochen. 1805 band sich Bayern durch den Bogenhausener Vertrag an das Frankreich Kaiser Napoleons. Der Niederlage Österreichs in der Dreikaiserschlacht von Austerlitz folgte der Friede von Pressburg, der u. a. die Abtretung von Tirol und Vorarlberg an Bayern beinhaltete.

Im Frieden von Pressburg, der am 26. Dezember 1805 zwischen Frankreich und dem abdankenden Kaiser Franz II. abgeschlossen wurde, wurden mehrere mit Napoleon verbündete deutsche Fürstentümer zu Königreichen proklamiert. Herzog Maximilian IV. Joseph von Bayern – seit 1799 Herrscher über Kurbayern nahm am 1. Januar 1806 offiziell den Titel „König Maximilian I. von Bayern“ an. Maximilian war zuvor Herzog von Zweibrücken gewesen, wozu er nach dem Tode seines Vorgängers Karl II. August 1795 bestimmt wurde. Nach dem Aussterben der älteren bayerischen Linie der Wittelsbacher wurde er als Vertreter der jüngeren Linie zum Herrscher über Bayern.

Die Zwangsaushebung von Rekruten für die Bayerische Armee führte zum Aufstand der Tiroler unter Andreas Hofer, der am 9. April 1809 in der Tiroler Hauptstadt Innsbruck begann und am 1. November 1809 mit der Niederlage der Tiroler am Bergisel endete. Der Pariser Vertrag vom 28. Februar 1810 zwischen Frankreich und Bayern führte zu Gebietsarrondierungen. Bayern erhielt die Markgrafschaft Bayreuth, das Fürstentum Regensburg, das Innviertel, das halbe Hausruckviertel sowie Salzburg und die ehemalige Fürstpropstei Berchtesgaden als Territorien hinzu. Im Gegenzug mussten das südliche Tirol und einige schwäbische Gebiete abgegeben werden.

König Maximilians Minister Maximilian Graf von Montgelas gilt dabei als Schöpfer des modernen bayerischen Staates. 1808 wurde eine Verfassung erlassen, die Freiheits- und Gleichheitsrechte gewährte und nicht zuletzt den König nur mehr als Staatsorgan definierte. Der Monarch musste die Verfassung beeiden und war dieser damit unterworfen. Gleichzeitig beseitigte die Verfassung alle Relikte der Leibeigenschaft, die aber in Bayern ohnehin keine besondere Bedeutung mehr gehabt hatte. Durch ein neues Strafgesetzbuch, das Anselm von Feuerbach entworfen hatte, wurde 1813 die Folter abgeschafft.

Als Ergebnis des Wiener Kongresses 1814/15 musste Bayern seine österreichischen Zugewinne im Vertrag von München großenteils wieder aufgeben, bekam aber zum Ausgleich Teile der Pfalz zurück sowie Gebiete um Würzburg und Aschaffenburg. 1817 wurde Montgelas auf Drängen seiner Gegner vom bayerischen König entlassen.

Nach dem Tod seines Vaters Maximilian I. am 13. Oktober 1825 folgte Ludwig I. Er machte seine Hauptstadt München zu einem Zentrum von Kunst und Kultur. 1848 übernahm Maximilian II. nach der Abdankung seines Vaters wegen der Affäre mit Lola Montez die Regierungsgeschäfte; Maximilian war bis zu seinem Tod am 10. März 1864 König von Bayern. Noch am gleichen Tag wurde sein ältester Sohn Ludwig als Ludwig II. zum König ausgerufen. 1866 trat Bayern dann an der Seite des Deutschen Bundes und damit Österreichs in den Krieg zwischen Österreich und Preußen ein, der mit einer völligen Niederlage endete. Als Folge dessen unterzeichnete König Ludwig II. am 22. August 1866 einen Vertrag mit Preußen, mit dem er de facto die bayerische Unabhängigkeit aufgab.

Mit dem Vertrag vom 23. November 1870 wurde Bayern Teil des am 18. Januar 1871 proklamierten neuen Deutschen Reichs, allerdings konnte es sich als zweitgrößter deutscher Staat nach Preußen gewisse Vorrechte sichern, wie die Beibehaltung einer eigenen Armee, eigener Post und Eisenbahn. Die Könige von Bayern behielten ihre Titel und ihr eigenes diplomatisches Corps.

Am späten Abend des 9. Juni 1886 wurde der durch seine prunkvollen Schlossbauten in aller Welt bekannte „Märchenkönig“ Ludwig II. auf Schloss Neuschwanstein durch eine Kommission der Bayerischen Regierung festgenommen. Sie teilte ihm mit, daß er entmündigt sei und verbrachten ihn noch in der Nacht auf Schloss Berg. Sein Onkel Luitpold übernahm tags darauf am 10. Juni als Prinzregent die Regierungsverantwortung. Als wenige Tage später, am 13. Juni 1886, Ludwig II. im Starnberger See bei Schloss Berg den Tod fand, wurde erbfolgegemäß sein jüngerer Bruder Otto als Otto I. König von Bayern. Da dieser aufgrund einer Geisteskrankheit aber nicht regierungfähig war, wurden von dem Prinzregenten Luitpold, er war der dritte Sohn Ludwigs I. und Bruder von Max II., weiterhin die Regierungsgeschäfte geführt. Dieser Interimszustand währte dann bis zu seinem Tode 1912 immerhin über ein Vierteljahrhundert. Nach dem Tod Luitpolds folgte dessen Sohn Ludwig zunächst ebenfalls als Prinzregent, er ließ sich allerdings nach einer vom Bayerischen Landtag beschlossenen Verfassungsänderung im November 1913 offiziell zum König Ludwig III. ausrufen. Otto blieb aber bis zu seinem Tod 1916 „König ehrenhalber“.

Das Ende des Ersten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Monarchie in Deutschland. Als erster deutscher Monarch musste der letzte bayerische König Ludwig III., im Zuge der Novemberrevolution von 1918 abdanken. Kurt Eisner rief den Freistaat Bayern aus.

Wappen

Beschreibung: Das königliche Wappen besteht aus einem Hauptschild, welche die Wappenzeichen von der Pfalz (Feld 1), Franken (Feld 2), Schwaben (Feld 3 - der Schild der Markgrafschaft Burgau) und Veldenz (Feld 4) enthält und einem Herzschild, welches 42 teils silbern, teils azurne, diagonale von der rechten Seite zur linken aufsteigenden Rauten zeigt. Das Rautenmuster wurde vom Wappen der Grafen von Bogen im heutigen Landkreis Straubing-Bogen uebernommen. Durch die Hochzeit von Ludmilla von Böhmen mit Ludwig I. von Bayern (1204) kam es in den Besitz der Wittelsbacher. Das Herzschild steht auf einem marmornen Sockel, ist mit der Königskrone bedeckt und von den Hausorden umhangen. Die Orden hängen in der Reihenfolge: Hubertusorden, Georgsorden, Militär-Max-Joseph-Orden, Verdienstorden der Bayerischen Krone. Schildhalter sind zwei goldene Löwen. Diese sind gekrönt und widersehend. Alles wird vom gekrönten Wappenzelt umgeben. Die Landesfarben sind Weiß-Blau.

Gliederung

Das Königreich Bayern war in 8 Kreise eingeteilt, die als Verwaltungseinheiten der mittleren Ebene den heutigen Bezirken entsprachen:

Diese Kreise gliederten sich wiederum in Bezirksämter. Die Vorläufer der Bezirksämter, die Landgerichte, waren ursprünglich zugleich Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, was als struktureller Fehler der bayerischen Verfassung galt, da damit die richterliche Unabhängigkeit berührt war, nachdem der Richter (in seiner Funktion des Verwaltungsbeamten, die der des heutigen Landrats entsprach) weisungsgebunden war. Erst in den 1860er Jahren wurde durch Einführung der Bezirksämter, denen die Verwaltungsgeschäfte übertragen wurden, dieser Mangel behoben. In der Pfalz bestanden schon seit 1816 Landkommissariate neben den Landgerichten. Trotz dieser rational und gleichförmig erscheinenden Gebietsgliederungen blieb die gesellschaftliche Entwicklung im Königreich zunächst von erheblichen Integrationsproblemen gekennzeichnet.

Könige Bayerns

Insignien des Königreichs Bayern in der Schatzkammer der Münchner Residenz

Der bayerische Königstitel lautete ab dem 1. Januar 1806 zunächst: „Von Gottes Gnaden König von Baiern, des Heiligen Römischen Reiches Erzpfalzgraf, Erztruchseß und Kurfürst“. Dabei war die Schreibung Baiern mit „i“ im amtlichen Gebrauch zunächst die übliche. Erst König Ludwig I. erließ eine Verordnung, wonach der Landesname stets mit „y“ zu schreiben ist. Die auf das Reich bezüglichen Titel fielen noch 1806 mit dem Beitritt Bayerns zum Rheinbund weg.

Am 18. Oktober 1835 erließ Ludwig I. eine weitere Verordnung, wonach der große Königstitel von nun an zu lautete: „Von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. etc.“

Was mit „etc. etc.“ gemeint ist, erläutert die genannte Verordnung nicht und auch zu einem späteren Zeitpunkt erschien dazu nie eine authentische Interpretation. Eine gewisse Interpretationshilfe bietet eine Bekanntmachung vom 3. Oktober 1804 (Reg.Bl. 1804, Sp. 849ff), die jedoch durch die nachfolgenden staatsrechtlichen Veränderungen teilweise unanwendbar wurde. Darin ist als kurfürstlicher Titel festgelegt:

„N. in Ober- und Niederbayern, der oberen Pfalz, in Franken, zu Kleve und Berg Herzog, Fürst zu Bamberg, Würzburg, Augsburg, Freising und Passau, Fürst und Herr zu Kempten, Landgraf zu Leuchtenberg, gefürsteter Graf zu Mindelheim, Graf in der Mark, zu Ravensberg, Ottobeuren und Helfenstein, Herr zu Ulm, Rothenburg, Nördlingen, Schweinfurt, Wettenhausen, Roggenburg, Ursberg, Elchingen, Söflingen, Irrsee, Memmingen, Ravensburg, Wangen, Kaufbeuren, Buchhorn, Leutkirch und Bopfingen etc., des heiligen römischen Reiches Erbpfalzgraf, Erztruchseß und Kurfürst“.

Auch hierin findet sich bereits ein „etc.“

Gemeint ist damit wohl: sämtliche, einem Kurfürsten, bzw. König von Bayern von Rechts wegen zustehende Titel, deren Feststellung im Einzelnen sowohl Juristen wie Historikern große Schwierigkeiten bereitet hätte. Letztlich kann man in dem „etc. etc.“ sowohl einen Platzhalter für sämtliche Titel sehen, die Herrscher Bayerns jemals geführt und auf die sie nicht ausdrücklich (durch völkerrechtlichen Vertrag) oder stillschweigend (durch Weglassung des Wappenbildes eines Gebietes in ihrem Wappen nach eingetretenem Verlust des Gebietes) verzichtet haben.

Bei der Audienz anlässlich der Königsproklamation am 1. Januar 1806 und auch im Regierungsblatt behielt man sich die feierliche Krönung und Salbung für einen späteren Zeitpunkt vor. Die in Paris bestellten Insignien trafen im März 1807 ein. Dennoch ließen sich dann weder Max Joseph noch seine Nachfolger zum König krönen.

Literatur

  • Wolfgang Wüst: Standardisierung und Staatsintegration. Probleme bayerischer Politik im 19. und 20. Jahrhundert, in: Oberbayerisches Archiv 126 (2002), S. 199-229.

Weblinks


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