Königlicher Kommissar

Königlicher Kommissar

Ein Kommissar (von lat. commissarius „Beauftragter“) ist ein von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter, in vertretungsweise Wahrnehmung der Amtsgeschäfte. Verschiedene Auftraggeber und Aufträge schaffen Funktionen, die oft dem Titel mitgegeben werden. So gibt es zum Beispiel Königliche Kommissare, Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei- und Regierungskommissare.

Der Begriff steht zu lat. commissare „entsenden, beauftragen“, und ist in beiden Bedeutungen des heutigen Worts Kommission zu verstehen: Als Person, die in einem Gremium stellvertretend handelt, oder in kommissarische Aufgabenwahrnehmung handelt als Kommissionär

Heutige Bezeichnungen

  • In den Provinzen der Niederlande führt der Vorsitzende des Kabinetts (Gedeputeerde Staten) den Titel Königlicher Kommissar (Commissaris van de Koningin). Sein Rang entspricht in etwa dem eines Gouverneurs.
  • Commissaires-priseurs heißen in Frankreich die Personen, welche außer den Notaren, Gerichtsvollziehern und eingeschriebenen Warenmaklern zum Abhalten von Auktionen berechtigt sind. Ihre Stellen sind verkäuflich.
  • Commissaires de Police heißen in Frankreich (leitende) Ermittler der Kriminalpolizei.
  • Commissioner ist der einem Konsul entsprechende Rang, den Diplomaten eines Commonwealth-Landes in einem anderen Land des Commonwealth bekleiden. Die Dienstsitze dieser Kommissare heißen jedoch Konsulate und nicht Kommissionen - im Unterschied zu den Hochkommissionen.

In der österreichischen Polizei gibt es – entgegen so mancher Fernsehserien – keinen Dienstgrad „Kommissar“.

Historische Bezeichnungen

Siehe auch


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