Kurzstreckenflug

Kurzstreckenflug

Als Flugstrecke bezeichnet man die Distanz zwischen Start- und Landeplatz, die mittels eines Luftfahrzeuges überwunden wird. Unterschieden wird dabei gemäß einer Definition der EU nach Kurzstrecken- (bis 1500 km), Mittelstrecken- (1501 - 3500 km) und Langstreckenflügen (mehr als 3500 km). Fluggesellschaften richten planmäßig Linienverkehre oder nach Bedarf Charterflüge ein. Von der Länge der Strecke hängt es ab, ob ein Kurz-, Mittel- oder Langstreckenflugzeug eingesetzt wird.

Eine Flugstrecke ist meistens ein Städtepaar (City-Pair), also zum Beispiel Singapur-Frankfurt-Singapur, kann aber auch mehrere Destinationen (Ziele) umfassen. Dreiecksverbindungen wie zum Beispiel London–Lagos–Accra–London, dienen dazu, zwei entfernte Ziele mit einem Flug abzudecken, deren separate Bedienung nicht rentabel ist. Oft findet man auch einen von einer Hauptdestination weiterführenden kurzen Flug, also zum Beispiel München-Seoul-Busan-Seoul-München. Dies bindet die weniger frequentierte Destination mit einem kurzen Flug an die Hauptdestination an.

Eine Fluggesellschaft braucht für jede beabsichtigte Flugstrecke die notwendigen Verkehrsrechte, damit sie Passagiere oder Fracht auf dieser Strecke transportieren darf.

Die Planung der Fluglinien, auch Netzplanung oder Netzmanagement genannt, ist eine zentrale Aufgabe der Fluggesellschaft, mit der sie ihre Ressourcen den Passagieren anbietet und so ihr Produkt gestaltet und als Flugplan veröffentlicht.

Luftverkehrsrechtlich beginnt und endet eine Flugstrecke mit dem Schließen bzw. Öffnen der Türen (Tokioter Abkommen 1963).


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