Animus socii

Animus socii

Die Ausdrücke animus auctoris und animus socii gehören im Strafrecht zum Problemkreis von Täterschaft und Teilnahme.

Nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung wird als Täter behandelt, wer den Willen hatte, als Täter zu handeln (animus auctoris) und als Teilnehmer, wer (lediglich) den Willen hatte, als Teilnehmer zu handeln (animus socii).

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