Krone Aragonien

Krone Aragonien

Die Krone Aragon (span. Corona de Aragón, katalan. Corona d'Aragó) war ein historisches Staatsgebilde, das von 1137 bis zum Ende des Mittelalters bestand und sich im Laufe der Zeit von den ursprünglichen Kerngebieten Aragón im engeren Sinne und Katalonien auf einen großen Teil des Mittelmeerraumes ausdehnte.

Wappenschild der Krone Aragon

Inhaltsverzeichnis

Historische Entwicklung

Grafschaft Aragon (812–1035)

Nach einer kurzen Periode maurischer Herrschaft wurden Teile des Gebietes 812 fränkisch. Aus der spanischen Mark Karls des Großen entwickelte sich die Grafschaft Aragon, als deren erster Graf Aznar genannt wird. Nach Aussterben des Grafengeschlechts kam Aragon am Anfang des 10. Jahrhunderts an Sancho III., von 970 bis 1035 König von Navarra.

Königreich Aragon (1035)

Nach dem Tod Sanchos III. erbte 1035 dessen Sohn Ramiro I. Aragon, das damit zum selbständigen Königreich wurde. Ramiro erweiterte sein Herrschaftsgebiet, das zuvor auf die Jacetania beschränkt war, durch die Erwerbung von Ribagorza und Sobrarbe sowie durch erfolgreiche Kämpfe gegen die Mauren.

Seine Nachfolger Sancho Ramírez (1063–1094) und Peter I. (1094–1104) setzten den Krieg gegen die Mauren mit Erfolg fort. Ein Heer unter Alfons I. (1104–1134) eroberte 1118 Saragossa und erhob es zur Hauptstadt Aragons.

Das Testament Alfons I., in dem er das Land den geistlichen Ritterorden vermachte, wurde von den Ständen Aragons nicht anerkannt. Sein Bruder Ramiro II., der Mönch, der zu diesem Zeitpunkt Bischof von Roda-Barbastro war, wurde zum König erhoben. Dieser heiratete darauf Inés von Poitou, eine adlige französische Witwe, die am 11. August 1136 eine Tochter, Petronella gebar. 1137 regelte Ramiro II. die Thronfolge dahingegend, dass er Petronella mit dem Grafen Raimund Berengar IV. von Barcelona verlobte (die Ehe wurde erst 1150 geschlossen, als Petronella 14 Jahre alt war). Wenig später wurde Petronella Königin, während Raimund Berengar IV. als Graf von Barcelona und Prinz von Aragon regierte, was die Vereinigung Aragons mit Katalonien vorbereitete. Ramiro II. zog sich ins Kloster zurück.

Vereinigung mit Katalonien zur Krone Aragon 1162/64

Petronellas und Raimund Berengars Sohn Alfons II. übernahm 1162 als Graf Alfons I. die Herrschaft in Katalonien und nach der Abdankung seiner Mutter 1164 die Königskrone von Aragon, die daraufhin mit Katalonien vereint blieb. Die so entstandene Staatsgemeinschaft, die neben dem eigentlichen Aragon auch Katalonien umfasste und sich später auf einen großen Teil des Mittelmeerraumes ausdehnte, ist als Krone Aragon bekannt.

Innerhalb dieser Staatsgemeinschaft behielten die einzelnen Teilgebiete – das Königreich Aragon im engeren Sinne, das sogenannte Prinzipat Katalonien sowie später auch das Königreich Valencia und weitere Gebiete – ihre innere Selbständigkeit, lediglich auf außenpolitischem Gebiet waren sie unter einem gemeinsamen Monarchen vereint. Unter anderem wurden Montpellier, Carcassonne und andere Pyrenäengebiete sowie Valencia und die Balearen erobert.

1167 erwarb König Alfons II. durch Erbrecht auch die Grafschaft Provence, die nachher durch Sekundogenitur an die Krone Aragonien gebunden war. 1267 ging die Grafschaft an das französische Adelsgeschlecht Anjou verloren.

Die Krone Aragon wurde so zum zweiten wichtigen christlichen Reich auf der iberischen Halbinsel neben Kastilien. Peter II. (1196–1213) nahm seine Krone vom Papst zu Lehen. Jakob I. (1213–76) erließ eine Konstitution für Aragon und beabsichtigte die Teilung des Landes unter seinen Söhnen. Diese kam jedoch nicht zustande, da der älteste Sohn Peter III. (1276–85) seinem Bruder Jakob II., der die Balearen, Roussillon, Cerdanya etc. bekommen hatte, die Lehnspflichtigkeit aufzwang.

Peter III. erwarb 1282 Sizilien, wurde aber infolgedessen in einen Krieg mit Frankreich verwickelt. Als die hierdurch und durch sonstige Fehden hervorgerufene finanzielle Not ihn zur Ausschreibung drückender Steuern bewog, traten die Stände von Aragon 1283 zusammen, um ihre alten Freiheiten zu verteidigen. Sie zwangen dem König das Generalprivilegium von Saragossa ab, das, später noch erweitert, die königliche Gewalt deutlich einschränkte. 1285 folgte Peters ältester Sohn Alfons III. (1285–1291) in den spanischen Reichen nach, während der jüngere, Jakob, in Sizilien nachfolgte. Alfons setzte seinen Onkel Jakob II. auf Mallorca ab und geriet mit Kastilien und Frankreich in langwierige kriegerischer Auseinandersetzungen, während der die aragonischen Stände ihre Macht erweitern konnten. Nach Alfons' kinderlosem Tod folgte ihm sein Bruder Jakob II. (1291–1327), der Sardinien als päpstliches Lehen erwarb und 1319 die Unteilbarkeit des spanischen Reichs festsetzte. Dennoch behielten Aragonien, Katalonien und Valencia eigene Cortes.

Im Jahre 1311 fiel Aragon auch durch die Eroberungen der Katalanische Kompanie das Herzogtum Athen zu, dass 1319 mit dem neu gegründeten katalanischen Herzogtum Neopatria vereint wurde. 1379 unterstellte Peter IV. das Herzogtum unter direkter Verwaltung der Krone, sein Sohn Johann I. gliederte 1388 Athen wieder aus und verkaufte es an die Florentiner Familie Acciaiuoli, 1390 wurde auch Neopatria den Acciaiuolis übergeben.

Auf Jakob II. folgte sein Sohn Alfons IV. (1327–1336), der gegen die Genuesen und mit seinem Schwiegervater Alfons XI. von Kastilien erfolgreich gegen die Mauren kämpfte. Sein Nachfolger Peter IV. (1336–1387) beendete den Krieg mit Genua, der den Handel Aragons stark beeinträchtigt hatte. Er vereinigte Mallorca (1343) wieder mit Aragon, verlor dagegen Sardinien, wo vor allem das Judikat Arborea kämpferischen Widerstand leistete, teilweise. Während seiner Kämpfe mit Kastilien und unzufriedenen Brüdern gewannen die Cortes immer größere Unabhängigkeit. 1348 siegte Peter IV. jedoch bei Épila gegen aufständische Adlige und erreichte damit eine erneute Festigung seiner königliche Gewalt.

Die Länder der Krone Aragon (hellblaue Gebiete: nur zeitweise unter aragonesischer Herrschaft)

Sein Sohn Johann I. (1387–1396) verlor ganz Sardinien an Eleonora di Arborea. Nach Johanns und seines Bruders Martin I. (1396–1410) kinderlosem Tod entstanden in Aragonien infolge des Auftretens verschiedener Prätendenten heftige Thronstreitigkeiten, aus denen endlich durch den Spruch gemischter Schiedsrichter, dem Kompromiss von Caspe, der Infant Ferdinand von Kastilien, ein Neffe Johanns, als König hervorging, der als Ferdinand I. (1412–16) regierte. Er wirkte eifrig mit zur Beseitigung des großen kirchlichen Schismas.

Auf Ferdinand I. folgte sein Sohn Alfons V. (1416–58). Er überließ die Regierung weitgehend seiner Gemahlin María von Kastilien und seinem Bruder Johann, während er selbst Kriege führte. Er vereinigte Neapel und Sizilien mit Aragon, hinterließ aber nur einen natürlichen, vom Papst legitimierten Sohn, Ferdinand, welcher ihm in Neapel auf den Thron folgte.

Die spanischen Reiche nebst Sardinien und Sizilien und den Balearen erbte Johann II. (1458–1479), sein Bruder, der durch seine Ehefrau Blanca auch König von Navarra war. Johanns Regierung war hart und willkürlich, gegen seine eignen Untertanen erbat er des Öfteren die Hilfe Frankreichs.

Die Katholischen Könige und die Vereinigung mit Kastilien

Auf Johann III. folgte sein Sohn Ferdinand II., seit 1469 Gemahl Isabellas, der Thronerbin von Kastilien, wodurch der Einigungsprozess Spaniens vorangetrieben wurden. Nach dem frühen Tod Isabellas 1504 übernahm Ferdinand in Vertretung für seine als wahnsinnig geltende Tochter Johanna 1506 auch die kastilische Krone, so dass nun beide Reiche unter einem Herrscher vereint waren. Durch die geschickte Heiratspolitik Maximilian I., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, gelangten die Habsburger auf den kastilischen Thron, so konnte schließlich der Enkel Maximilians Kaiser Karl V., nach dem Tode Ferdinands, 1516 beide Kronen auf sich vereinigen und wurde damit erster spanischer König.

Mittelalterliche Verfassungsgeschichte

Von besonderem Interesse ist die Verfassungsgeschichte Aragons, wo sich das freie Bürgertum in Spanien zuerst ausgebildet hat. Schon 1118 bekamen die Bürger Saragossas alle Rechte geborener Hidalgos, und 1136 ratschlagten Abgeordnete der aragonischen Gemeinden auf der Ständeversammlung der Cortes mit geistlichen und weltlichen Lehnsherren über Steuern und Landesordnungen.

Fortan waren die Städte Aragons und Kataloniens besonders auf Erhaltung der ständischen Privilegien und Freiheiten bedacht. Die Cortes von Aragon, gleichzeitig besucht von den Vertretern des in eine höhere (ricos hombres) und niedere (infanzones, caballeros, hidalgos) Klasse gesonderten Adels und des Klerus, verfügten über Krieg und Frieden, Bündnisse und Verträge, Steuern, Münzen, alte und neue Gesetze und Urteilssprüche der unteren Gerichtshöfe.

König Alfons III. musste die jährliche Berufung der Cortes nach Saragossa im Jahre 1287 als Grundgesetz anerkennen und denselben das Recht des pflicht- und verfassungsmäßigen Widerstands gegen willkürliche Verletzung der ständischen Mitglieder einräumen. Er war sogar gezwungen anzuerkennen, dass, wenn der König sich der Gewaltherrschaft schuldig mache, alle Bewohner Spaniens vom 14. bis zum 60. Jahr gemeinsam zum Sturz des Königs die Waffen ergreifen sollten.

Peter IV. erzwang 1348 die Aufhebung dieser Satzungen, bewilligte aber die Einsetzung einer Behörde, die, zwischen Monarch und Volk stehend, die Rechte des letzteren gegen Übergriffe der ersteren schützen und in Streitigkeiten zwischen der Krone und den Ständen entscheiden sollte. An ihrer Spitze stand der vom König aus der Ritterschaft auf Lebenszeit gewählte, aber lediglich den Cortes gegenüber zur Rechenschaft verpflichtete Justicia.

Die allgemeinen Reichsstände der Krone Aragon, die anfangs jährlich, seit 1307 alle zwei Jahre von den Abgeordneten Aragons, Kataloniens und Valencias gebildet wurden, bestanden aus den vier Abteilungen (brazos = Arme bzw. estamentes = Bänke) der Geistlichkeit, des hohen (brazo de nobles) und niederen Adels (brazo de caballeros e hidalgos) und der Stadtgemeinden (brazo de universidades). Für die Gültigkeit eines Beschlusses der Cortes war Einstimmigkeit der Krone und aller Mitglieder notwendig. Ein ständischer Ausschuss von acht Mitgliedern blieb zur Wahrung der Volksrechte stets zusammen.

Auch nach der Vereinigung mit Kastilien (1516) behielt Aragon seine alten Freiheiten und verlor diese erst nach der standhaften Parteinahme für die österreichischen Habsburger im spanischen Erbfolgekrieg (1701–1714).

Anhang

Siehe auch

Literatur

  1. Peer Schmidt (Herausgeber): Kleine Geschichte Spaniens, Stuttgart 2004, Reclam, ISBN 3-15-017039-7

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