Anglican church

Anglican church

Die Anglikanische Kirchengemeinschaft oder Anglikanische Kommunion (englisch Anglican Communion; von lateinisch anglicanus, „englisch“), umgangssprachlich die Anglikanische Kirche, ist eine weltweite christliche Kirchengemeinschaft, die in ihrer Tradition evangelische und katholische Glaubenselemente vereinigt, wobei die katholische Tradition in der Liturgie und im Sakramentsverständnis (insbesondere dem Amtsverständnis) vorherrscht und die evangelische in der Theologie. Im Selbstverständnis sehen sich die Anglikanischen Landeskirchen als Teile der Einen, Heiligen, Katholischen (= allgemeinen), und Apostolischen Kirche, die sich der Tradition und Theologie der englischen (und z. T. schottischen) Reformation(en) verpflichtet haben. Jedoch versteht die Anglikanische Kirche ihre "Reformation" nicht als einen Bruch mit der vorreformatorischen Kirche, sondern als notwendige Reform der katholischen Kirche der britischen Inseln. Damit ist die Anglikanische Kirche sowohl katholische Kirche als auch reformatorische Kirche, die allerdings seit der Reformation eine bewusst eigenständige christlich-anglikanische Tradition und Theologie entwickelt hat. Sie hat ca. 80 Millionen Mitglieder[1]. Weltweit besteht die Kirchengemeinschaft aus rund 385 Diözesen.

Inhaltsverzeichnis

Organisation und Verbreitung

Die Anglikanische Kirchengemeinschaft besteht aus 38 selbständigen Landeskirchen bzw. Provinzen. Neben der Church of England sind diese beispielsweise die Anglican Church of Canada, die Episcopal Church in the USA, und die Church of South India. Für eine vollständige Liste aller Mitglieder der Gemeinschaft, siehe Liste der anglikanischen Kirchen. Die Provinzen bzw. Landeskirchen, denen jeweils ein Primas ('primate') vorsteht, bestehen aus mehreren Bistümern.

Die Anglikanische Kirche ist, nach der römisch-katholischen und den orthodoxen Kirchen, die drittgrößte christliche Kirche. Weltweit gibt es etwa 80 Millionen Christen in der Anglikanischen Kommunion, davon etwa 42 Millionen im Vereinigten Königreich (größtenteils in England (Church of England), da die selbständigen anglikanischen Landeskirchen in Schottland und Wales weder Staatskirchen sind, noch die Mehrheit der Bevölkerung zu ihren Mitgliedern zählt). Sie ist besonders in englischsprachigen Gebieten und in Gebieten des Commonwealth of Nations vertreten.

Darüber hinaus gibt es vereinzelt Menschen, die eine in der anglikanischen Tradition stehende Kirche besuchen, die jedoch nicht zur Anglikanischen Gemeinschaft gehören (u. a. die so genannten Anglican continuing churches), da sie die Kommunion mit der Gemeinschaft abgebrochen haben. Solche Kirchen sollten nicht (und wollen auch nicht) zu den Kirchen der anglikanischen Gemeinschaft gezählt werden.

Leitung der Kirchengemeinschaft

Die anglikanische Gemeinschaft kennt keine zentralisierten Strukturen der Autorität, sondern vertritt seit der englischen Reformation das Prinzip, dass kein Bischof (ob von Rom, Canterbury oder Konstantinopel) für die Geschäfte eines anderen Bistums weisungsbefugt ist. Dennoch gibt es in der Gemeinschaft vier sogenannte "Instruments of Unity" (Instrumente der Einheit)--in der Reihenfolge ihres Alters sind diese: Der Erzbischof von Canterbury, die Lambeth Conference, das Anglican Consultative Council, und das Treffen der Primasse (die ranghöchsten Bischöfe der einzelnen Landeskirchen).

  • Seit 1867 tagt die Lambeth Conference, eine Konferenz der Bischöfe aller Kirchen der Anglikanischen Kirchengemeinschaft, alle zehn Jahre. Das jüngste Treffen fand im Sommer 2008 statt.
  • Die Anglikanische Beratende Versammlung (ACC: Anglican Consultative Council) trifft seit 1968 etwa alle drei Jahre zusammen und hat in erster Linie koordinierende Funktionen. Sie setzt sich aus Delegationen aller Anglikanischen Kirchen zusammen, wobei jede Kirche einen Bischof/eine Bischöfin, einen Priester/eine Priesterin und einen Laien/eine Laiin stellt.
  • Der Erzbischof von Canterbury beruft seit 1979 die Treffen der Primi (Vorsteher) der Anglikanischen Kirche ein und leitet sie. Diese Treffen, die anfangs alle zwei bis drei Jahren stattfanden und seit 2000 jährlich, haben ebenfalls kein Weisungsrecht gegenüber den einzelnen Kirchen. Gewöhnlich wird dabei ein gemeinsamer Pastoralbrief herausgegeben.

Aufbau einer anglikanischen Kirche/Kirchenprovinz

Eine anglikanische Kirche oder Kirchenprovinz hat an ihrer Spitze für gewöhnlich als höchste gesetzgebende Instanz eine synodale Versammlung, die sich aus den Bischöfen, Klerusvertretern und Laienvertretern zusammensetzt. Die Versammlung kann aus einem Haus (Synode) oder aus zwei Kammern (z. B. Haus der Bischöfe, Haus der Deputierten) zusammengesetzt sein und tagt stets zu bestimmten Zeiten. In einigen Fällen wird sie jedoch ständig durch das Provinzbüro, in dem alle laufenden Angelegenheiten der Kirche bearbeitet werden, aufrechterhalten. In anderen Provinzen besteht an der Stelle des Provinzbüros ein "Executive Committee", die sich ebenfalls mit Fragen der Finanzen oder Klerikerausbildung beschäftigt. Oft wird das Büro bzw. Komitee von einem Generalsekretär geleitet.

Jeder anglikanischen Kirche steht ein Primas vor. Dieser kann der Bischof eines bestimmten Sitzes sein, so wie für England in Canterbury, ist aber für gewöhnlich nicht daran gebunden, sondern wird auf der Provinzsynode gewählt. In den meisten Fällen trägt er den Titel eines Erzbischofs. Oft ist seine Amtszeit beschränkt. In der Episcopal Church in the USA heißt der Primas Presiding Bishop.

Aufbau einer anglikanischen Diözese

Jeder Diözese steht ein Bischof vor, dem Suffraganbischöfe beigeordnet sind, wenn die Diözese von entsprechender Größe ist. Die Suffraganbischöfe entsprechen den römisch-katholischen Weihbischöfen. Es kann zwar vorkommen, dass sie einen eigenen Bezirk innerhalb der Diözese zugeordnet bekommen, sie bleiben aber in jedem Fall dem Diözesanbischof untergeordnet. Manchmal wird die Regionalaufsicht stattdessen durch einen sogenannten Archidiakon oder einen Dekan ausgeführt (siehe unten).

Die anglikanische Kirchengemeinschaft sieht sich in der Apostolischen Sukzession stehend an [2]. Dieser Anspruch wird sowohl von der orthodoxen als auch von der Altkatholischen Kirche anerkannt, nicht jedoch von der Römisch-katholischen Kirche (siehe Apostolicae Curae).

Der Diözesanbischof besitzt meistens eine Kathedrale, an welcher es den Kathedralklerus gibt. Dieser untersteht dem Dean (Dekan) oder Provost (Propst) und können sich ggf. in Residenzkanoniker, Honorarkanoniker (Praebendare) und Niedere Kanoniker unterteilen.

Der Diözesanklerus besteht aus Priestern, die entsprechend der Gemeinde, in der sie tätig sind, in Pfarrer, Hilfspfarrer und Vikare aufgeteilt werden, sowie aus Diakonen. Mehrere Pfarrkirchen sind in Dekanaten zusammengefasst. Besonders große Diözesen sind zudem noch in Erzdekanate unterteilt. Ihre Leiter nennen sich Archdeacon (Erzdekan bzw. Archidiakon) und sind manchmal mit den Suffraganbischöfen identisch. Diese Erzdekanate entsprechen den Regionen in großen römisch-katholischen Diözesen.

Um in die Reihen des Klerus der Anglikanischen Kirche aufgenommen zu werden, bewirbt man sich beim Bischof einer Diözese. Dieser wird diese Bewerbung an ein Gremium (Selection Conference) weiterleiten, welches den Bewerber auf seine Eignung im Geistlichen, Geistigen, Gesundheitlichen und Familiären prüft. Ist dies geschehen, so sendet es ein Gutachten an den jeweiligen Bischof, in welchem es den Bewerber empfiehlt, bedingt empfiehlt oder ablehnt. Zugleich macht es auch Vorschläge zur Ausbildung, welche von einem normalen Hochschulstudium bis zu regionalen Kursen reichen. Hat der Bewerber die Zustimmung des Bischofs erhalten, so untersteht er fortan einem Diözesandirektor für die Ausbildung, mit welchem er sich in allen Bereichen seines Lebens auseinanderzusetzen hat, da er zum Schluss des Studiums ein Zeugnis zu dessen Eignung abgeben muss. Ist dieses positiv ausgefallen, so steht der Weihe des Bewerbers, oder der Bewerberin, nichts mehr im Wege.

Aufbau in Kontinentaleuropa

Im 19. Jahrhundert gründeten sowohl die Church of England als auch die US-Episkopalkirche in Europa Pfarreien, welche den geistigen Bedürfnissen von Reisenden und Expatriaten entsprechen sollten. Zuständig für diese Pfarreien war ursprünglich der Bischof von London (im Fall der Church of England) bzw. der Presiding Bishop (im Fall der US-Episkopalkirche). Später übertrug der Bischof von London die Zuständigkeit an den neu eingesetzten Bischof von Gibraltar.

1980 wurde durch eine Union der Diözese von Gibraltar und der Jurisdiktion of North and Central Europe (FULHAM) die Diözese von Europa ("Diocese [of Gibraltar] in Europe") gegründet, die seither für die Gemeinden in Europa außerhalb Großbritanniens und Irlands zuständig ist. Parallel stärkte die US-Kirche die Autonomie der europäischen Pfarreien durch die Struktur der Convocation of American Churches in Europe, eine bistumsähnliche Organisation mit einem Suffraganbischof, der ursprünglich vom Presiding Bishop ernannt wurde, und mit der Wahl des jetzigen Amtsinhabers, Pierre Whalon, erstmals durch Klerus und Volk der Convocation gewählt wurde.

In Deutschland gibt es 33 anglikanische Gemeinden, davon 22 Standortpfarreien. Für Skandinavien und Deutschland ist der ehrwürdige Erzdiakon (venerable archdeacon) von Deutschland und Nordeuropa mit Wohnsitz in Kopenhagen zuständig, dessen Position zur Zeit vakant ist. Der Gebietsdekan von Deutschland ist derzeit der in Berlin ansässige Rev. Christopher Jage-Bowler.
Die anglikanische Kirche in der Schweiz gehört ebenfalls zur Diözese von Europa und stellt eine eigene Erzdiakonie dar, der der Ven. Arthur Siddall vorsteht. Sie hat acht Standortpfarreien in größeren Städten und einige weitere Gemeinden, die von dort betreut werden. Darüber hinaus gibt es in Genf eine Pfarrei der US-Episkopalkirche.
Außerdem gibt es eine einzige ordentliche anglikanische Gemeinde in Österreich, die sich in Wien befindet; von dort aus werden so genannte Satellitengemeinden in Innsbruck sowie in Klagenfurt betreut. Die priesterlichen Dienste leistet in ihnen der Ven. Patrick Curran, Erzdiakon des östlichen Europa.

Seit 1999 existiert eine Arbeitsgemeinschaft der Anglikanisch-Episkopalischen Kirchen in Deutschland (CAECG), die gemeinsam ihre Missionstätigkeit in Deutschland koordinieren. Gemeinden der Church of England existieren in Berlin, Freiburg im Breisgau, Düsseldorf, Bonn/Köln, Hamburg, Stuttgart und Leipzig. Gemeinden der Episcopal Church in the USA (ECUSA) existieren in Frankfurt am Main, München, und Wiesbaden; dazu kommen Missionen in Augsburg, Baden-Baden, Ingolstadt, Karlsruhe und Nürnberg. Die Verbreitung ist mit der Ausnahme der englischen Gemeinden in Freiburg und Leipzig und der Mission in Baden-Baden nahezu identisch mit der ehemaligen britischen beziehungsweise US-amerikanischen Besatzungszone in Deutschland.

Lehre

Die Anglikanische Kirche ist eine christliche Kirche, die sich "zum dreieinigen Gott bekennt, wie er sich in Jesus Christus offenbart hat". Grundlage der Lehre bilden die 39 Artikel, das Book of Common Prayer und die Ordnung zur Ernennung von Bischöfen, Priestern und Diakonen. Alle drei entstanden im 17. Jahrhundert und sind größtenteils das Werk von Thomas Cranmer, Erzbischof von Canterbury.[3]

In der anglikanischen Lehre gibt es ein weites Spektrum zwischen der High Church (Anglo-Katholizismus), die in Liturgie und Lehre den anderen katholischen Kirchen nahe steht, und der Low Church, die dem Protestantismus, insbesondere dem Calvinismus nahe steht.

Theologisch sind innerhalb der anglikanischen Kirche sehr liberale wie auch streng evangelikale und konservativ anglo-katholische Richtungen vertreten.

Dieses sehr weite Meinungsspektrum wird teilweise als Stärke der Anglikaner betrachtet, die somit ein weites Spektrum des heutigen Christentums ohne Kirchenspaltung in einer Kirche umfassen können. Teilweise wird aber auch kritisiert, dass die Kirche so für nichts mehr stehe und der Beliebigkeit zu viel Raum gebe.

Gottesdienst und Praxis

Der Gottesdienst der anglikanischen Kirche ist liturgisch ähnlich aufgebaut wie der der katholischen Kirchen. Er ist im "Book of Common Prayer" niedergelegt, von dem die einzelnen Gliedkirchen eigene Ausgaben haben.

Liturgie

Die Liturgie der anglikanischen Kirche hat die Eucharistie als zentrales Element und auch anderweitig zeugt sie vom anglikanischen Selbstverständnis als Teil der universalen (katholischen) Kirche. Die gottesdienstlichen Handlungen im Anglikanismus wurden allerdings, anders als in der römisch-katholischen Kirche schon seit der Reformationszeit in der jeweiligen Landessprache abgehalten. Diese Änderung führte die römische Kirche erst mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ein (1962 bis 1965).

Gebet

Das Stundengebet, in der anglikanischen Kirche als Daily Office bezeichnet, ist eine wichtige Tradition der anglikanischen Kirche. Insbesondere das Morgen- und Abendgebet sind weit verbreitet und werden in einigen Kirchen täglich gebetet. Die anglikanische Kirche kennt auch die Rosenkranztradition, wobei der Aufbau des Rosenkranzes und die Gebete sich von denen der katholischen Kirche unterscheiden und weniger auf Maria, dafür stärker auf Jesus Christus ausgerichtet sind. Diese Tradition wird jedoch nur in den eher zum Anglokatholizismus neigenden Gemeinden praktiziert; viele Anglikaner aus anderen Gemeinden sind mit dem Ave Maria-Gebet, das nicht im Book of Common Prayer vorkommt, erst gar nicht vertraut.

Orden

Wie die katholische Kirche, so kennt auch die anglikanische Kirche Männer- und Frauenorden. Die meisten zur Reformationszeit bereits bestehenden katholischen Orden haben anglikanische Entsprechungen. Diese leben nach den Evangelischen Räten und in Gemeinschaft, sind entweder kontemplativ oder aktiv in Erziehung, oder Pflege tätig. Siehe Anglikanische Orden.

Geschichte

Die Kirche von England datiert ihre Geschichte zurück bis in römische Zeit, als Christentum sich im gesamten römischen Reich ausbreitete. Nach dem Abzug der Römer und Einfall der Angeln, Sachsen und Jüten, die ihre heidnische Religion mit sich brachten, blieben nur noch die keltischen Stämme Britanniens, im äußersten Norden und Westen der Inseln als Christen zurück. (Siehe dazu: Keltische Kirche) Mit der Mission von Augustinus von Canterbury an den Hof von Kent im Jahr 597 kam die christliche Religion erneut aus Rom nach England. Diese Missionstätigkeit ergänzte sich mit einer Mission durch irische Mönche (siehe Columban).

Die Bistümer in England waren in zwei Kirchenprovinzen aufgeteilt, die von York und von Canterbury. Als 1529 unter Heinrich VIII. Streitigkeiten zwischen dem englischen Thron und dem Papst in Rom über die Rechtmäßigkeit der königlichen Ehen aufkamen, erklärten die Bischöfe Englands, dass sie in Heinrich und nicht im Papst das Oberhaupt der englischen Kirche sahen, womit sich die englische Kirche von Rom lossagte. So ergab es sich, dass in den Kirchenprovinzen von York und Canterbury im 16. Jahrhundert Ideen der Reformation in die Praxis umgesetzt werden konnten.

Unter Heinrich VIII. änderte sich für die englische Kirche zunächst sehr wenig. Der Gebrauch der lateinischen Sprache wurde zugunsten der englischen aufgegeben. Mit Eduard VI. wurde jedoch das erste Book of Common Prayer am Pfingstfest 1549 eingeführt, unter maßgeblicher Arbeit von Thomas Cranmer, Erzbischof von Canterbury. Damit wurde auch eine Tradition eingeleitet, nach der sich der Anglikanismus vorrangig durch eine episkopale Kirchenordnung und eine einheitliche gottesdienstliche Praxis definiert.

Nach einer kurzen Zwischenepisode unter der römisch-katholischen Monarchin Maria I. setzte sich die Reformbewegung der englischen Kirche unter Elisabeth I. und den ersten beiden Stuart-Königen fort. Es entwickelte sich ein sich vertiefender Streit zwischen Puritanern, die eine stärker reformiert orientierte Theologie verfolgten, und Theologen wie Lancelot Andrewes, die eine katholischere Position einnahmen. Dieser Streit verursachte unter Anderem den englischen Bürgerkrieg. Nach der Restauration der Stuarts unter Karl II. wurden diese Streitigkeiten mit einem neuen Book of Common Prayer (1661) beigelegt. Dies ist auch heute noch die offizielle Version, die in England neben dem Book of Alternative Services Anwendung findet. Weitgehend unbekannt ist die Abspaltung einer kleinen Glaubensgemeinschaft im Gefolge der Glorious Revolution 1688/89. Die Gruppe der Non-Juror spaltete sich aufgrund ihrer strengen Auslegung der anglikanischen Staatsvorstellungen ab und griff liturgisch auf das erste Book of Common Prayer zurück. Auf die Gesamtentwicklung der Church of England hatte diese kurzlebige Glaubensgemeinschaft zwar keinen Einfluss; in Schottland jedoch führte die Weigerung der Bischöfe, den Treueid zu leisten, zur Etablierung der presbyterianischen Kirche und folglich zur Gründung einer eigenen Scottish Episcopal Church.

Nach der amerikanischen Revolution bildete sich auch in den USA eine weitere anglikanische Kirche, die nunmehr auch neben der nichtetablierten episkopalen Kirche Schottlands existierte. Es folgten auch in anderen Ländern weitere Kirchen, die aber alle zusammen im sog. Anglikanischen Kommunion eine Kirchengemeinschaft pflegen.

Im 19. Jahrhundert, unter dem Einfluss der romantischen Bewegung, fand eine neue Hinwendung zu liturgischer Tradition statt. Diese Bewegung fand ihren Ausgang in Oxford und wurde deshalb Oxford-Bewegung genannt. Zu ihren Unterstützern gehörte John Henry Newman. Siehe auch Anglo-Katholizismus (High Church), Low Church.

In der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts fand in vielen anglikanischen Kirchen eine liturgische Reformbewegung statt, die zu neuen Books of Common Prayer führten, die enger an altkirchlichen Liturgien angelehnt waren, jedoch eine modernere Sprache und Theologie enthielten. Parallel dazu wurde die Priesterschaft auch für Frauen geöffnet. Seit den späten 1980er Jahren wurden auch die ersten Bischöfinnen in apostolischer Nachfolge geweiht.

Ökumene

Die Anglikanische Kirchengemeinschaft ist Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen. Sie steht darüber hinaus in Kirchengemeinschaft mit den Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen, der Unabhängigen Philippinischen Kirche und der indischen Mar-Thoma-Kirche.

Kontroversen

Frauenordination

Uneinigkeit über die Zulassung von Frauen zu den Weihen führte im späten 20. Jahrhundert zu Kontroversen innerhalb der Anglikanischen Kirche.

Die Anglikanische Kommunion kennt als allgemein verbindliche Regelungen nur solche, die im Lambeth-Quadrilateral enthalten sind. Da dieses Dokument die Frage der Frauenordination nicht anspricht, gibt es keine verbindliche Regelung, die für alle Gliedkirchen bindend ist. So gibt es Kirchenprovinzen ohne jegliche Frauenordination, doch auch andere mit Zulassung zum Diakonat alleine, zum Diakonat und Priestertum, und wieder andere mit Zulassung zu Diakonat, Priestertum und Bischofsamt.

Die erste anglikanische Priesterin war Florence Li Tim-Oi, die 1944 in Hong Kong geweiht wurde--allerdings war dies eine Einzelmaßnahme, die durch Kriegszustände bedingt war. Nach dem Kriegsende ließ sie ihre priesterlichen Funktionen ruhen[4]. Erst in den 1970er Jahren wurden die ersten Frauen als Regelfall geweiht, in den Kirchen der USA, Kanada und Neuseeland. Die erste anglikanische Bischöfin war Barbara Clementine Harris, die 1989 zu Suffraganbischöfin der Episcopal Diocese of Massachusetts geweiht wurde[5]. Die erste Bischöfin, die als Diözesanbischöfin amtierte (1990–2004), war Penny Jamieson im Bistum Dunedin in Neuseeland. Am 18. Juni 2006 wurde Katharine Jefferts Schori als Presiding Bishop an die Spitze der Episkopalkirche in den USA gewählt und wird somit die erste Frau, die als Primas einer anglikanischen Kirche dient[6]. Die Generalsynode der Church of England hat die Zulassung von Frauen zum Bischofsamt mehrheitlich für "theologisch gerechtfertigt" gehalten; während der Antrag bei den Bischöfen und dem Klerus die notwendige 2/3 Mehrheit erhielt, verfehlte er bei den Laien mit 5 Stimmen die 2/3 Mehrheit. Eine Arbeitsgruppe soll nun eine entsprechende Kirchengesetzgebung auf den Weg bringen. [7] [8] Am 7. Juli 2008 traf die Generalsynode weitere Regelungen, um diesen Schritt, der voraussichtlich erst 2014 in Kraft treten wird, weiter vorzubereiten. [9]

Haltung der 38 Provinzen

Homosexualität

Die weltweite Anglikanische Kirchengemeinschaft befindet sich seit der Bischofsweihe von Gene Robinson am 2. November 2003 in New Hampshire (USA) in einem Diskussionsprozess, bei dem die Einheit der Kirchengemeinschaft bedroht wird. Nicht nur der Vollzug der Bischofsweihe hat zu Kontroversen geführt, sondern auch die parallel verlaufende Entscheidung der kanadischen Diözese von New Westminster, Riten für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare zu entwickeln. Da Robinson seine Beziehungen zu seinem gleichgeschlechtlichen Partner nicht verheimlicht, wurde mit seiner Weihe erneut ersichtlich, dass es zum Thema Homosexualität innerhalb der Anglikanischen Kommunion Meinungsverschiedenheiten gibt, obwohl dies bereits auf der Lambeth-Konferenzen der Jahre 1988 und 1998 deutlich war. Konservative Geistliche und Mitglieder (vor allem aus Asien und Afrika, aber auch aus der American Anglican Council) sehen diesen Schritt als unvereinbar mit der bislang vertretenen Lehre der Kirche und als Bruch der Kommunion. Zwar hatten die Konferenzen mehrheitlich festgestellt, dass homosexuelle Praxis mit der Heiligen Schrift unvereinbar sei; allerdings haben die Lambeth Konferenzen im Anglikanismus, der nicht hierarchisch, sondern dezentral gegliedert ist, nicht den Status einer gesetzgebenden Körperschaft oder einer Lehrinstanz, sondern können höchstens Konsens feststellen, nur solange dies vorhanden ist.

Innerhalb der anglikanischen Gemeinschaft hat die Scottish Episcopal Church und in der nicht-anglikanischen Ökumene auch die Metropolitan Community Church die Entscheidungen der nordamerikanischen Kirchen begrüßt. Die Befürworter der Weihe (vor allem aus Nordamerika, Europa, Neuseeland und Südafrika) betonen einerseits die anglikanische Tradition, dass die Ortskirche ihre Angelegenheiten vor Ort regeln darf, andererseits vertreten sie die Auffassung, dass homosexuelle und heterosexuelle Christen gleich würdig sind, Leitungsämter der Kirche auszufüllen.

Am 19. Februar 2007 haben die anglikanischen Kirchenoberhäupter in Daressalam eine Verlautbarung veröffentlicht, in welcher sie die US-amerikanische Episkopalkirche zu einer Umkehr von ihrer Haltung zur Homosexualität und zur Weihe homosexueller Bischöfe auffordern[10][11]. Innerhalb der US-Kirche bestehen erhebliche Bedenken, dass die Forderungen der anderen Kirchen mit dem Kirchenrecht der US-Kirche selber vereinbar sind, und halten die Vorschläge darüber hinaus für "eine beispiellose Machtverschiebung zugunsten der Primasse". Sie kritisierten ebenfalls die fehlende Bereitschaft der Kirchenoberhäupter, stärkere Schritte zu unternehmen gegen die Kriminalisierung von Homosexualität in anderen Ländern.[12]

Weblinks

Quellen

  1. Siehe http://www.anglicansonline.org/basics/index.html
  2. Siehe Sukzessionsliste der anglikanschen Bischofe
  3. Martin Davie: A Guide to the Church of England. Mowbray, London 2008, S.80ff. ISBN 1-906286-13-2
  4. Siehe http://www.anglicanjournal.com/128/04/canada08.html
  5. Siehe http://anglicanjournal.com/128/10/world07.html
  6. Siehe http://www.virtueonline.org/portal/modules/news/article.php?storyid=4296
  7. Siehe epd epd:Kirche von England für Frauen im Bischofsamt
  8. Siehe TelegraphTelegraph:Women can be bishops, Synod rules
  9. n-tv:Streit um Bischöfinnen Episcopal life online (englischsprachig)
  10. Quelle: epd-Pressedienst
  11. dt. Übersetzung des Abschlußkommuniques der leitenden Bischöfe der anglikanischen Kirche, Daressalam 2007
  12. Brief der US-Bischöfe vom 21. März 2007 (engl.)

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