Kriegsentschädigung

Kriegsentschädigung

Reparationen (von lat. reparare = wiederherstellen) sind Kriegsentschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen. Das Wort "Reparationen" wird, außer in einigen zusammengesetzten Wörtern (z. B. in "Reparationszahlung"), nur in der Mehrzahl gebraucht.

Der Begriff bezeichnet wirtschaftliche Wiedergutmachungsleistungen bzw. Schadensersatz in finanzieller oder materieller Form, die von einem besiegten Land für angebliche oder tatsächliche Kriegsschäden an ein anderes, siegreiches Land zu leisten sind. Reparationen sollen die Lasten des Krieges den Verlierern auferlegen (also helfen, entstandene Schäden zu "reparieren"). Zu den Kriegslasten gehören die Schäden an Vermögen, Immobilien und Menschen. Art und Umfang von Reparationen sind in der Regel Gegenstand eines Friedensvertrages, der den Konflikt beenden soll.

Inhaltsverzeichnis

Deutsche Reparationszahlungen nach 1871

Nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/1871 beschleunigten die umfangreichen Reparationen, die Frankreich an das Deutsche Reich leisten musste, die wirtschaftliche Blüte der Gründerjahre.

Deutsche Reparationszahlungen nach 1918

Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurde Deutschland durch den Versailler Vertrag zu massiven Reparationen verpflichtet. Siehe auch: Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg

Deutsche Reparationszahlungen nach 1945

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Ansprüche auf Reparationen erhoben. 1946 wurde das deutsche Auslandsvermögen beschlagnahmt, außerdem wurden die Devisenbestände eingezogen, Warenzeichen und Patente beschlagnahmt und Demontagen vorgenommen (Pariser Reparationsabkommen). Die Wertberechnung dieser Entnahmen ist schwer feststellbar und umstritten. So reichen die Schätzungen für das Auslandsvermögen von 315 Millionen US-Dollar bis zu 20 Milliarden Reichsmark und differieren damit auf Reichsmark umgerechnet um den Faktor 16.[1] Beim Londoner Schuldenabkommen von 1953 wurde die Verrechnung aller bislang entnommenen Reparationen ausgeschlossen: Sie seien geringfügig angesichts der möglichen Reparationsforderungen und die deutsche Seite sei gut beraten, die Frage der Reparationen ruhen zu lassen.[2]

Mit dem Beginn des Kalten Krieges schränkten zuerst die westlichen Alliierten die Demontagen ein und verschoben ihre Reparationsforderungen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages. Da der Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 ausdrücklich "anstelle eines Friedensvertrages" geschlossen wurde, kam es auch später zu keinen weiteren Reparationszahlungen.

Die Reparationsleistungen der DDR an die Sowjetunion geschahen hauptsächlich im Rahmen der Sowjetischen Aktiengesellschaften. Sie endeten nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Sie waren in ihrer Summe bedeutender, da auch Entnahmen aus laufender Produktion stattfanden. Auf der Grundlage erstmals erschlossener Archivmaterialien, vor allem in Moskau, kommen L. Baar, Rainer Karlsch und W. Matschke vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Humboldt-Universität zu Berlin zu einer Gesamtsumme von ca. 54 Milliarden Reichsmark bzw. Deutsche Mark (Ost) zu laufenden Preisen bzw. zu ca. 14 Mrd. US-Dollar zu Preisen des Jahres 1938.[3]

Andere Reparationszahlungen nach 1945

Auch die anderen Mitglieder der Achsenmächte (Ungarn, Italien, Rumänien, Finnland und Bulgarien) mussten nach dem Zweiten Weltkrieg Reparationen zahlen, deren Umfang im Pariser Vertrag von 1947 geregelt wurde.

Einzelnachweise

  1. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode 1949, Band 17, Drucksache 3389 vom 16. Mai 1952.
  2. Ursula Rombeck-Jaschinski: Das Londoner Schuldenabkommen. Die Regelung der deutschen Auslandsschulden nach dem Zweiten Weltkrieg. München 2005, S.178. ISBN 3-486-57580-5
  3. Baar, Karlsch, Matschke: Studien zur Wirtschaftsgeschichte Berlin 1993, S. 100

Siehe auch

Literatur

  • Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten ... betreffend Untersuchung über deutsches Auslandsvermögen. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode 1949. Bd 17. Drucksache 3389 vom 16. Mai 1952. (Reparationsabkommen von 1946/Deutsche Schätzwerte/Schätzwerte der IARA)

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