Kreislaufwirtschaftsgesetz

Kreislaufwirtschaftsgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung
der umweltverträglichen Beseitigung
von Abfällen
Kurztitel: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Abkürzung: KrW-/AbfG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 2129-27-2
Datum des Gesetzes: 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705)
Inkrafttreten am: 6. Oktober 1996
Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 19. Juli 2007
(BGBl. I S. 1460, 1468)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
28. Juli 2007
(Art. 9 G vom 19. Juli 2007)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Es ist im Jahr 1996 an die Stelle des früheren Abfallgesetzes (Gesetz zur Vermeidung und Entsorgung von AbfällenAbfG) getreten und regelt grundlegend den Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen. Im einzelnen enthält es insbesondere Bestimmungen über

Die Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen, die nicht Deponien sind, wie z. B. Müllverbrennungsanlagen, unterliegt nicht dem KrW-/AbfG, sondern dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, den Ressourceneinsatz je Erzeugniseinheit zu minimieren. Hierbei kann für die Umweltpolitik in Anlehnung an § 4 des Gesetzes folgende Zielhierarchie gegeben werden:

  • Vermeidung
  • vor Verminderung
  • vor Verwertung
  • vor Beseitigung.

Das KrW-/AbfG ist in ganz erheblichem Umfang durch europäisches Gemeinschaftsrecht beeinflusst. Insbesondere die europäische Abfallrahmenrichtlinie 75/442/EWG hat das Erscheinungsbild vieler Bestimmungen des KrW-/AbfG – so etwa der Bestimmungen über den Abfallbegriff – bestimmt. Europäisches und deutsches Abfallrecht sind allerdings nicht vollständig deckungsgleich, und zwar teilweise in einer Weise, die europäisches Recht verletzt. So hat das deutsche Abfallrecht etwa die Abgrenzung zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung nach neuerer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes teilweise in europarechtswidriger Weise vollzogen.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsverordnungen

Das KrW-/AbfG wird ergänzt durch eine ganze Reihe von Rechtsverordnungen, die aufgrund von entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen des KrW-/AbfG ergangen sind. Sie dienen in der Regel dazu, die Bestimmungen des KrW-/AbfG für jeweils ganz bestimmte Materien zu konkretisieren und zu vervollständigen. Zu diesen Rechtsverordnungen gehören insbesondere:

Verwaltungsvorschriften

Das KrW-/AbfG wird außerdem konkretisiert durch verschiedene Verwaltungsvorschriften, insbesondere durch die Technische Anleitung Abfall und die Technische Anleitung Siedlungsabfall.

Landesrecht

Neben dem Bundesrecht tritt das Abfallrecht der Bundesländer, die in der Regel ihrerseits über Abfallgesetze mit ergänzenden Bestimmungen sowie weitere Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften verfügen.

Literatur

  • Jürgen Fluck: Kreislaufwirtschafts-, Abfall- und Bodenschutzrecht, KrW-/AbfG, AbfVerbrG, EG-AbfVerbrVO, BBodSchG, Kommentar, Vorschriftensammlung, Stand: 67. Akt. 2006, C.F.Müller Verlag, Heidelberg, ISBN 3-8114-7900-8
  • Uwe Broch: Die Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Beseitigung nach § 31 Abs. 1 KrW-/AbfG. Gebundene Erlaubnis im Gefüge des KrW-/AbfG. Peter Lang Verlag 2000, ISBN 3-631-35609-9.
  • Hans-Jörg Knäpple: Die neue Nachweisverordnung. Müll und Abfall 39(1), S. 25–28 (2007), ISSN 0027-2957

Weblinks

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