Krankenpflegerin

Krankenpflegerin

Gesundheits- und Krankenpfleger ist ein Gesundheitsfachberuf. Er ist ein staatlicher Ausbildungsberuf des Teilbereiches Krankenpflege im deutschen Gesundheitswesen, ehemals als Krankenschwester bzw. -pfleger bekannt. Eng verwandte Berufsbilder sind Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und Altenpfleger/in.

Inhaltsverzeichnis

Neue Berufsbezeichnung

Durch Beschluss des Bundestages vom Juli 2003 wurde das alte Krankenpflegegesetz (KrPflG) von 1985 novelliert. Am 1. Januar 2004 trat das vierte Krankenpflegegesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, das die im Titel genannte neue Berufsbezeichnung für zukünftig ausgebildete Krankenpflegekräfte mit sich bringt. Die neue Bezeichnung hat somit die alten Namen Krankenschwester bzw. Krankenpfleger abgelöst. Nach altem Gesetz ausgebildete Pflegekräfte dürfen wahlweise die alte oder die neue Bezeichnung verwenden. Der neue Name soll ein in Zukunft erweitertes Aufgabenspektrum in Richtung Gesundheitsvorsorge und Beratung zum Ausdruck bringen. Diese neue Berufsbezeichnung wird allerdings nicht von allen Pflegekräften aufgrund der Wortkomplexität angenommen. Die Zusammenbindung der Begriffe Gesundheitspflege und Krankenpflege ist in der Zukunft sinnvoll, da das präventive Handeln sowie gesundheitserhaltende Maßnahmen (z.B. Prophylaxen) stärker gewichtet werden.

Ausbildung

Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gliedert die Ausbildung zukünftig in 2100 Theorie- und 2500 Praxisstunden. Voraussetzung für eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist mindestens ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen, erfolgreich beendeten Berufsausbildung oder mit einer Ausbildung als Krankenpflegehelfer oder mit einer mindestens einjährigen landesrechtlich geregelten Ausbildung als Kranken- oder Altenpflegehelfer. Das Mindestalter für die Auszubildenden ist nicht mehr festgesetzt. Der Unterricht orientiert sich vermehrt an fächerübergreifenden Lernfeldern. Der Lehrstoff wird auch in Lernbereichen wie der Anatomie, Chirurgie, Innere Medizin usw. vermehrt durch Lehrer für Pflegeberufe (Pflegepädagogen) durchgeführt, externe ärztliche Dozenten verlieren hier an Bedeutung. Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger dauert in Deutschland drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Krankenpflegeschulen statt.

Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Wissensgrundlagen:

Der Unterricht beschränkt sich dabei nicht auf reine Wissensvermittlung, sondern beinhaltet Demonstration und Einübungen zahlreicher Handlungsabläufe aus der praktischen Pflege (Grundpflege und Behandlungspflege): Körperpflege des Patienten, Verbände anlegen, Prophylaxe und Pflege von Druckgeschwüren, allgemeine Wundversorgung, Medikamente fachgerecht verabreichen und Essen anreichen sind nur einige Beispiele.

Die praktische Ausbildung findet in den ersten beiden Jahren in den folgenden Gebieten statt:

1. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in den Fachgebieten

2. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung.

Im Gegensatz dazu findet im dritten Jahr die Ausbildung zu großen Teilen in der stationären Versorgung in den Fachgebieten

  • Chirurgie,
  • Innere Medizin und
  • Psychiatrie statt.

Diese besondere Aufteilung zwischen den ersten beiden und dem dritten Jahr wurde mit der Novellierung des gesetzlichen Rahmenbestimmungen als Teil erster Reformen eingeführt. Dadurch soll eine gemeinsame theoretische und praktische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zumindest in den ersten beiden Jahren ermöglicht werden. Das dritte Jahr gilt dabei als Differenzierungszeitraum, in dem die Auszubildenden die jeweils spezifische theoretische und praktische Ausbildung erhalten.

Nach dem neuen Krankenpflegegesetz wird der Unterricht in vier Lernbereiche unterteilt:

  • Pflegerische Kernaufgaben,
  • Ausbildungs- und Berufssituation von Pflegenden,
  • Zielgruppen, Institutionen und Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit und
  • Gesundheits- und Krankenpflege bei speziellen PatientInnengruppen.

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung. Sollte eine dieser Prüfungen nicht erfolgreich (bis Note 4,0) abgeschlossen werden, so hat man die Möglichkeit, diese einmal zu wiederholen. Nach erfolgreichem Abschluss erlangt man die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „staatlich examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger“.

Bereits seit geraumer Zeit gibt es verschiedenste Überlegungen, die Ausbildung zu reformieren, z. B. die Pflegeausbildung von Krankenhausschulen an Fachhochschulen oder an Berufsschulen zu verlagern. Jedoch hat sich bisher kein Vorschlag durchsetzen können. Mit der Novellierung des Krankenpflegegesetzes im Jahre 2004 hat es zwar eine kleine Reform gegeben, die die Ausbildung praxisorientierter gestalten soll, aber die Diskussion um eine tiefgreifendere Reform geht weiter.[1] Erste Regelungen in der Bundesrepublik gab es 1957. Damals dauerte die Ausbildung drei Jahre und umfasste 400 Stunden Theorie. Das 2. Krankenpflegegesetz der BRD trat 1965 in Kraft. Nun betrug der Theorieanteil der Ausbildung 1200 Stunden. Die nächste Änderung erfolgte am 4. Juni 1985. Die Unterrichtsstunden wurden auf 1600 erhöht.

Pionierin auf dem Gebiet der Ausbildung von Krankenpflegepersonal war Mitte des 19. Jahrhunderts die Engländerin Florence Nightingale. Ihr ist es zu verdanken, dass die Krankenpflege heute zu den anerkannten Berufen zählt.

Ende 2004 waren in Deutschland 713.000 Personen als Gesundheits- und Krankenpfleger angestellt. Hiervon waren 608.000 Frauen, also 85,3 Prozent.

Fort- und Weiterbildung sowie Aufstiegsmöglichkeiten

Umgangssprachlich oft als gleichbedeutend verwendet sind die beiden Begriffe doch unterschiedlich definiert: Weiterbildungen in der Pflege haben das Ziel einer Zusatz-Qualifizierung, um sich beruflich weiterzuentwickeln oder um aufzusteigen. Die Weiterbildung dauert in der Regel berufsbegleitend zwei Jahre und endet, im Gegensatz zu einer Fortbildung, immer mit einer Prüfung (mündlich/schriftlich/praktisch) und führt zu einer neuen Berufsbezeichnung bzw. erweiterten Berufsbezeichnung. Weiterbildungen setzen i. d. R. eine schulische Einrichtung, sehr oft mit einer staatlichen Anerkennung voraus. In einigen Bundesländern gibt es gesetzliche Grundlagen für Weiterbildungen.

Fortbildungen sind ergänzende Bildungsmaßnahmen im beruflichen oder allgemeinbildenden Bereich, für die zunächst jeder Pflegende selbst verantwortlich ist. Sie sollen auch/vorrangig den Erhalt der Qualifikation durch Anpassung an berufliche Neuerungen sichern. Da sie teilweise auch im Interesse der Arbeitgeber liegen, werden sie zum Teil von diesen finanziert oder direkt am Arbeitsplatz angeboten. Einige Fortbildungen zielen auf bessere Interaktion und Kooperation in der Arbeitseinheit oder im Therapeutischen Team.

Fortbildungen (nur einige Beispiele)

Ihr Umfang kann zwischen wenigen Stunden und längeren Kursen variieren.

Weiterbildungen sind z. B.
  • Fachgesundheits- und Krankenpfleger (z. B. für Intensivpflege und Anästhesie, OP-Dienst, Psychiatrie, Ambulante- und Gemeindekrankenpflege, Rehabilitation, Dialyse oder Hospiz- und Palliativpflege, Onkologie, Krankenhaushygiene/Hygienefachkraft)
    • Fachweiterbildung für Anästhesie und Intensivpflege
    • Fachweiterbildung Gerontopsychiatrie
    • Fachweiterbildung für Pädiatrische Intensivpflege
    • Fachweiterbildung für Häusliche Intensivpflege
    • Fachweiterbildung für Pflege des krebskranken, chronisch-kranken Menschen
    • Fachweiterbildung OP
  • Weiterbildung zum Stationsleiter - (Staatl.) Geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Funktionseinheit
  • Weiterbildung zum Pflegedienstleiter (meistens wird heute Pflegestudium gefordert)
  • Weiterbildung zum Qualitätsbeauftragten und internen Auditor
  • Weiterbildung zum externen Auditor im Gesundheitswesen
  • Weiterbildung zum Qualitätsmanager im Gesundheitswesen
  • ÖGVP-Registrierter WunddiagnostikerInnen & WundmanagerInnen "WDM"
  • Qualifikation Heimleitung
u. a.
Studiengänge
  • Studium an Fachhochschulen: u. a. Pflegemanagement, Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik, Gesundheitsmangagement und Betriebswirt im Gesundheitswesen, Gesundheits- oder Medizininformatik.
  • Bachelor of Nursing
  • Promotion im Bereich Pflegewissenschaften (nur an Universitäten) zum „Dr. rer. cur.“ (rerum curae)
  • Aufbaustudium Gerontologie
andere Berufe - Übergänge
  • Ausbildung zum Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie (Möglichkeit der Gründung einer eigenen Praxis)
  • Studium der Humanmedizin (wenn Hochschulreife vorhanden, Pfl.Ausbildung ist keine Voraussetzung)
  • Möglichkeit zur verkürzten Zusatzausbildung zum Rettungsassistenten
Selbständigkeit
  • Selbständigkeit: Gründung eines Pflegedienstes oder einer Pflegestation (Abschluss einer qualifizierten Ausbildung in Pflegeleitung z. B. Dipl.-Pflegewirt (FH) vorausgesetzt)
  • Betrieb eines Krankenhauses oder Pflegeheimes
Auslandstätigkeiten
  • Tätigkeit im Ausland (z. B. Skandinavien, Schweiz, Österreich, Irland, England, Australien, Kanada, usw.). Zunehmend wird aus verschiedenen Richtungen (u. a. Politik) eine Kompetenzerweiterung für Pflegekräfte gefordert (z. B. invasive Maßnahmen wie Blutentnahmen, venöse Zugänge legen, rezeptierte Pflegehilfsmittel verordnen, kleinere chirurgische Eingriffe auszuführen, usw.), dieses unter dem Hintergrund eines sich abzeichnenden Ärztemangels (regional unterschiedlich stark ausgeprägt).

Typische Arbeitsbereiche

Gesundheits- und Krankenpfleger führen eine Heilhilfstätigkeit aus: Typische Arbeitsbereiche sind:

Verdienst/Einkommen

In staatlichen und kommunalen Einrichtungen, wie zum Beispiel Landeskrankenhäusern, Universitätskliniken, Kreiskrankenhäusern, erfolgt die Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L). Das Grundgehalt wird durch teilweise abgabenfreie Zuschläge wie Ortszulage, Schichtzulage, Tarifzulage, Psychiatriezulage oder bei Nachtarbeit (Nachtzuschlag) ergänzt; etwa 1100,- bis 2300,- Euro netto monatlich derzeit je nach Alter, Familie, Dienststufen und Arbeitszeit.

Kirchliche Arbeitgeber bezahlen meistens einen an den TVöD angelehnten Tarif.

Bei privaten Arbeitgebern wie Krankenhauskonzernen (z. B. Asklepios-, Helios- oder Sana-Kliniken), gibt es oft Haustarifverträge, die vom TVöD abweichen können. Oft sind hier auch leistungsabhängige Gehaltskomponenten üblich. Die meisten Krankenhäuser zahlen noch Beiträge für eine tariflich vereinbarte ergänzende Altersversorgung (Betriebsrente), z. B. in die Kirchliche Zusatzversorgungskasse, die ZVK oder VBL.

Bis zum Jahr 1955 erhielten Krankenschwestern im Öffentlichen Dienst (Tarifvertrag) noch 5 % weniger Gehalt als Krankenpfleger. Begründet wurde das mit der körperlich schwereren Arbeit der Pfleger, die aber in der Praxis nicht erkennbar war. Den Vertrag hatte die Gewerkschaft ÖTV mit abgeschlossen. Trotzdem unterstützte der ÖTV-Bezirk Hamburg eine Reihe von Krankenschwestern, um auf gerichtlichem Wege diesen Unterschied aufzuheben. Die Stadt Hamburg zahlte nach dem positiven Gerichtsurteil an alle bei ihr beschäftigten Krankenschwestern den vollen Lohnausgleich rückwirkend für zwei Jahre. Im nächsten Tarifvertrag wurde der Unterschied aufgehoben (nachlesbar im Jahresbericht 1955 oder 1956 des ÖTV-Bezirks Hamburg).

Literatur

  • Nicole Menche: Pflege Heute, Urban&Fischer 2007. ISBN 343726771X
  • Claudia Bischoff: Frauen in der Krankenpflege. Zur Entwicklung von Frauenrolle und Frauenberufstätigkeit im 19. und 20. Jahrhundert. Campus, Frankfurt am Main/New York 1999.
  • Bernd Hein: Krankenpflegehilfe Altenpflegehilfe Lehrbuch für die Pflegeassistenz. Elsevier Verlag, München, 2007. ISBN 978-3437279409

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. http://gesundheit-soziales.verdi.de/berufliche_bildung/krankenpflegegesetz

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