Konsul (Antike)

Konsul (Antike)

Das (auch: der) Konsulat (lateinisch consulatus), das Amt eines Konsuls (lateinisch consul[1]), war das höchste zivile und militärische Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) in der Römischen Republik. Es bestand bis in die Spätantike, verlor aber mit dem Beginn der Kaiserzeit einen Großteil seiner politischen Bedeutung und Macht.

Es wurden jährlich jeweils zwei Konsuln vom römischen Volk gewählt. Seit 153 v. Chr. traten sie ihr Amt am 1. Januar an, der seither als Jahresanfang galt, denn die Konsuln waren die eponymen (griechisch: „namensgebenden“) Beamten Roms, nach denen also die Jahre benannt wurden (siehe Liste der römischen Konsuln). Als Jahresnennung wurden die Namen der beiden Konsuln hintereinander im Ablativ angegeben, z. B. bedeutet die Angabe Cn. Domitio C. Sosio consulibus zu einem Ereignis, dass es sich im Jahr 32 v. Chr. ereignete. Ein ehemaliger Konsul (consularis bzw. Konsular) war stets besonders angesehen und gehörte zur senatorischen Elite.

Inhaltsverzeichnis

Römische Republik

So genannter „Brutus“, Kapitolinische Museen

Eingeführt wurde das Konsulat angeblich 509 v. Chr. mit dem Sturz des letzten römischen Königs, als Lucius Iunius Brutus der erste Konsul Roms geworden sein soll. In der Frühzeit der Republik mussten die Amtsträger dem Stand der Patrizier angehören, was sich erst 367 v. Chr. durch die leges Liciniae Sextiae änderte. Sie ermöglichte auch den Plebejern den Zugang. Viele Althistoriker gehen heute davon aus, dass das Konsulat erst in dieser Zeit geschaffen wurde, während zuvor ein einziger Oberbeamter, der praetor maximus, an der Spitze des Staates gestanden habe.[2]

In der Republik wurden die Konsuln von den Zenturiatskomitien gewählt. Die Voraussetzung für eine Bewerbung um das Amt des Konsuls war in der Regel die Bekleidung der Ämter des cursus honorum. Bewerber mussten gegen Ende der Republik ein Mindestalter von 43 Jahren haben, um zu kandidieren. Um eine Alleinherrschaft und Machtmissbrauch zu verhindern, war die Ausübung des Amtes auf ein Jahr begrenzt (Annuität) und gleichberechtigt auf zwei Konsuln aufgeteilt (Kollegialität). Jeder Konsul konnte mit seinem Veto (lat. „ich verbiete“) die Entscheidungen seines Kollegen aufheben. Starb ein Konsul während der Ausübung seiner Tätigkeit oder legte sein Amt nieder, so wurde ein consul suffectus (Suffektkonsul = Ersatzkonsul) nachgewählt.

Die Konsuln hatten gemeinsam mit den Prätoren als einzige römische Magistrate das Imperium inne, und innerhalb ihrer Amtsführung konnte nur von ihrem jeweiligen collega oder einem Volkstribunen eine Entscheidung rückgängig gemacht bzw. gestoppt werden. Das Imperium beinhaltete zudem das Recht zur Truppenführung und zur Verhängung von Kapitalstrafen über römische Bürger, symbolisiert durch die fasces. (In der späteren Zeit der Republik erlangten vereinzelt auch die kurulischen Ädilen das Imperium.)

Die Konsuln hatten den Vorsitz des Senats inne, worin sie sich monatlich abwechselten. Ihnen stand der militärische Oberbefehl zu, bei dem sie sich im Kriegsfall täglich abwechselten, sofern beide gemeinsam bei einem Heer waren (inwieweit sich hier seit Sulla etwas änderte, ist in der Forschung umstritten). Sie brachten Gesetzesanträge im Senat ein, deren Ausführung die Quästoren überwachen mussten. Zu ihren Aufgaben gehörte außerdem die Einweihung von Tempeln, der Vollzug von Opferungen und die Auspizien. Die den Konsuln obliegenden Verwaltungsaufgaben wurden mit der Zeit zunehmend auf andere Amtsträger übertragen, so dass das Konsulat vor allem ein politisches Amt war.

Die äußeren Erkennungsmerkmale eines Konsuls waren das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die toga praetexta und zwölf Liktoren, die die fasces trugen.

Ein großer Teil der gewählten Amtsträger entstammte den alteingesessenen Familien, die bereits in früheren Jahren einen Konsul gestellt hatten. Es war in der Regel nicht das Jahr als aktiver Konsul, was die Bewerbung um das Amt so erstrebenswert machte, sondern der Umstand, dass man erst als gewesener Konsul zur Machtelite zählte. Die ehemaligen Konsuln, die Consulares, bildeten eine sehr einflussreiche Gruppe im römischen Senat. Erreichte ein Bürger als erstes Mitglied seiner Familie (als homo novus) das Konsulat, so kam dies einer Aufnahme in die römische Nobilität gleich: der Konsul und seine direkten Nachfahren waren damit faktisch geadelt. Dies geschah am Ende der Römischen Republik nur noch selten, in der Kaiserzeit dafür wieder umso häufiger.

Das Amt eines Konsuls – wie auch die anderen Staatsämter – wurde nicht entlohnt, sondern es wurde im Gegenteil erwartet, dass die Amtsträger eigenes Vermögen in den Staatshaushalt einbrachten. Einen Ausgleich dafür stellte die prokonsularische Zeit dar, in der den aus dem Amt geschiedenen Konsuln eine prokonsularische Provinz zur Verwaltung zugewiesen wurde, meist für eine Dauer von einem oder zwei Jahren. Sie regierten dort als Statthalter mit militärischem Kommando (pro consule) (im Gegensatz zu den ehemaligen Prätoren, die meist – nicht immer – als Statthalter ohne militärisches Kommando entsandt wurden, auch wenn sie prinzipiell ebenfalls über ein Imperium verfügten).

Kaiserzeit und Spätantike

In der Kaiserzeit verlor das Amt sehr bald jeden realen politischen Einfluss. Tiberius übertrug die Wahl der Konsuln und Prätoren 14 n. Chr. dem Senat, und schließlich wurde das Amt nur noch vom Kaiser verliehen; es war aber noch in der Spätantike weiterhin höchst angesehen und sehr begehrt, da seine Bekleidung nach wie vor den Zugang zur Reichsaristokratie bedeutete. Bis ins 3. Jahrhundert galten zudem nur gewesene Konsuln als „kaiserfähig“, als capax imperii. Oftmals übernahmen die Konsuln ihr Amt nun nur noch für einige Monate, um Nachrückern („Suffektkonsuln“) ebenfalls die Nobilitierung zu ermöglichen. Daher galt es als besonders ehrenvoll, als „ordentlicher Konsul“ (consul ordinarius) dem Jahr den Namen zu geben, und die größte Ehre war es, als Kollege eines Kaisers das Amt zu bekleiden. Von amtierenden Konsuln wurde erwartet, zumindest aus Anlass ihres Amtsantrittes prächtige Spiele oder Wagenrennen auszurichten. Im Oströmischen Reich wurde das Konsulat dann schließlich unter Kaiser Justinian I. 542 faktisch abgeschafft, der letzte weströmische Konsul bekleidete sein Amt unter der Herrschaft der Ostgoten im Jahr 534.

Dennoch blieb die Erinnerung an das enorme Prestige, mit dem das Konsulat verbunden war, im Westen lange lebendig – so ließ sich zum Beispiel noch Gregor der Große in seiner Grabinschrift als consul Dei bezeichnen. In Ostrom übernahmen auch nach Justinian noch die Kaiser zu Beginn ihrer Herrschaft jeweils für einige Tage das Amt. Dort war Herakleios (610-641) der letzte, der eine Zeit lang formal das Konsulat innehatte. Zu den von Herakleios durchgeführten Reformen zu Modernisierung und „Gräzisierung“ des Reiches gehörte auch die endgültige Abschaffung dieser Tradition.

Auch im zeitweilig vom Rom abgefallenen Gallischen Sonderreich, das von 260 bis 274 bestand, gab es Konsuln, deren Namen jedoch nicht durchgängig überliefert sind.

Siehe auch

Literatur

  • Jochen Bleicken: Die Verfassung der römischen Republik. 3. Auflage. Schöningh, Paderborn 1982, ISBN 3-506-99173-6, S. 74–83.
  • Mischa Meier: Das Ende des Konsulats im Jahr 541/42 und seine Gründe. Kritische Anmerkungen zur Vorstellung eines „Zeitalters Justinians“. In: ZPE 138, 2002, S. 277–299.

Weblinks

Anmerkungen

  1. Altlateinische Formen: cosol oder consol. Die Etymologie ist nicht ganz klar, vermutlich leitet sich das Wort von conso „befragen“ ab, von dem auch consulo „beraten“ abgeleitet ist.
  2. Vgl. z. B. Jochen Bleicken: Die Verfassung der römischen Republik. 3. Auflage. Schöningh, Paderborn 1982, S. 74–83. Weitaus weniger skeptisch ist hingegen Gary Forsythe: A critical history of early Rome. Berkeley 2005, S. 150–155, der praetor maximus schlicht für die Bezeichnung des jeweils federführenden der beiden Konsuln hält.

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