Konkursordnung

Konkursordnung

Konkursordnung steht für:

  • Deutsches Recht: bis 31. Dezember 1998 gültiger Vorgänger der Insolvenzordnung
  • Österreichisches Recht: bis 30. Juni 2010 gültiger Vorgänger der Insolvenzordnung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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  • Konkursordnung — wird im Deutschen Reich (wie in Österreich) das Gesetz genannt, in dem das Konkursverfahren (s. Konkurs) geregelt wird. Im Deutschen Reich ist eine solche einheitliche Regelung durch die K. vom 10. Febr. 1877 erfolgt, die zu den sogen.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konkursordnung (Österreich) — Konkursordnung (abgekürzt KO) ist in Österreich der Name des Gesetzes, das das Konkursverfahren regelt. Neben der Ausgleichsordnung ist die Konkursordnung die wichtigste Rechtsquelle des Insolvenzrechts. Letzteres wiederum ist Teil des… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkursordnung — Kon|kụrs|ord|nung, die: Sammlung der gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung von Konkursverfahren …   Universal-Lexikon

  • Konkursordnung — i.d.F. vom 20.5.1898 m.spät.Änd. Die K. wurde zum 1.1.1999 von der Insolvenzordnung abgelöst …   Lexikon der Economics

  • Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geschichte des Konkurs- und Insolvenzrechts in Deutschland — Die Geschichte des Konkurs und Insolvenzrechts beschreibt die historische Entwicklung der Verfahrens bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners in verschiedenen Ländern. Inhaltsverzeichnis 1 Überblick (Deutschland) 2 Literatur (Deutschland) 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzordnung (Deutschland) — Basisdaten Titel: Insolvenzordnung Abkürzung: InsO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Abschöpfungsverfahren — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Entschuldung (Privatrecht) — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Falissement — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

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