Konfiskation

Konfiskation

Konfiskation (lateinisch confiscatio) bezeichnet die Enteignung und Beschlagnahme von Gütern oder Vermögensteilen durch den Staat ohne Entschädigung. In Unrechtsstaaten und in revolutionären Situationen erfolgt die Konfiskation oft ohne jede Rechtsgrundlage, nur auf Grund der Macht des Staates oder der Revolutionäre. Im Rechtsstaat ist die Konfiskation Folge eines vom Eigentümer des Konfiskationsgutes begangenen Unrechts und kann neben einer Strafe bei Delikten unterschiedlichster Art erfolgen: zum Beispiel bei Zolldelikten, die die Konfiskation der Schmuggelware zur Folge haben, oder bei Verstößen gegen das Artenschutzgesetz. Tatwaffen werden ebenfalls konfisziert; Rechtsgrundlage ist hier der so genannte Verfall zu Gunsten des Staates.

Das Verb, welches den Vorgang der Konfiskation beschreibt, lautet konfiszieren.

Enteignung / Konfiskation

Zwischen den beiden Ausdrücken besteht ein signifikanter rechtlicher Unterschied. Das Eigentum an der Sache wird in beiden Fällen aufgehoben, aber während Konfiskation den Eigentumsentzug ohne Entschädigung bezeichnet, handelt es sich bei der Enteignung um Eigentumsentzug mit Entschädigung. In der Politiker-, Medien- und Umgangssprache wird oft ohne Rücksicht auf diesen Unterschied von Enteignung gesprochen.


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  • Konfiskation — Kon|fis|ka|ti|on 〈f. 20〉 1. Wegnahme, Sicherstellung, Einziehung 2. Enteignung ohne Entschädigung [<lat. confiscatio „Beschlagnahme“; → konfiszieren] * * * Kon|fis|ka|ti|on, die; , en [lat. confiscatio] (Rechtsspr.): a) das Konfiszieren; b)… …   Universal-Lexikon

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  • konfiskation — law • konfiskering …   Svensk synonymlexikon

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