Konfessionslosigkeit

Konfessionslosigkeit
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Mit Konfessionslosigkeit bezeichnet man die Nichtzugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft, das heißt, dass der Betreffende keiner Konfession angehört. Konfessionslos ist mit dem Begriff „nicht-konfessionell“ identisch.

Inhaltsverzeichnis

Konfessionslosigkeit mit oder ohne Religion

In Unkenntnis der Etymologie des Wortes Religion halten einige diese Verwendung jedoch für „nicht immer zutreffend“, da es Menschen gebe, die keiner Glaubensgemeinschaft angehörten, die aber dennoch religiös seien. (Diese sähen sich selbst als konfessionslos oder überkonfessionell, nicht aber als „religionslos“ an)

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde durch Erlass des Reichsinnenministeriums vom 26. November 1936 auf den Melde- und Personalbögen der Einwohnermeldeämter sowie den Personalpapieren der Begriff gottgläubig eingeführt. Als gottgläubig galt, wer sich von den anerkannten Religionsgemeinschaften abgewandt hatte, jedoch nicht glaubenslos war.

Menschen, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, sind häufig Atheisten oder Agnostiker, können aber auch anderen oder keinen Gruppen angehören. Die Tendenz zur Konfessionslosigkeit steigt im westlichen Europa seit der Aufklärung an.

Konfessionslosigkeit in Deutschland

Seit dem 20. Jahrhundert gibt es in Deutschland keine Staatskirche mehr.

1970 wurde vom Statistischen Bundesamt die Zahl von 3,9 % Konfessionslosen in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt (evangelisch 49 %, römisch-katholisch 44,6 %, muslimisch 1,3 %). Nach der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland betrug der Anteil der Bevölkerung ohne Konfession 2004 32,3 %, 2005 32,5 % in der gesamten Bundesrepublik. 2008 stieg er erneut auf 34,1 % und 2010 auf 34,8 %.[1] Besonders hoch ist dabei der Anteil der Menschen ohne Konfession in den neuen Bundesländern, wo – je nach Statistik – zwischen 65 % und 80 % der Bevölkerung keiner Konfession angehören. Ursächlich für diesen hohen Wert war die atheistische Ausrichtung der DDR, durch die die Kirchen stark an gesellschaftlicher Bedeutung verloren hatten. In Europa ist allgemein ein Trend zur Säkularisierung erkennbar.

In Deutschland wird die Konfession von Arbeitnehmern zur Ermittlung der zu erhebenden Kirchensteuer staatlich erfasst. Außerdem gehört die Konfession zu den demografischen Merkmalen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen (z. B. bei einer Volkszählung) erfragt werden.

Die Interessen der Konfessionslosen in Deutschland werden von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z. B. dem Bund für Geistesfreiheit Bayern vertreten.

Konfession

Der Begriff Konfession (lateinisch: confessio = „Geständnis, Bekenntnis“) bezeichnet im heutigen Sprachgebrauch eine Untergruppe innerhalb einer Religion (ursprünglich nur der christlichen), die sich in Lehre, Organisation oder Praxis von anderen Untergruppen unterscheidet. Mittlerweile spricht man auch von islamischer oder jüdischer Konfession. Mitglieder nichtchristlicher Religionsgemeinschaften werden jedenfalls nicht allgemein als „konfessionslos“ bezeichnet.

Beispiele für christliche Konfessionen sind

Einzelnachweise

  1. Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland: Religionszugehörigkeit, Deutschland Bevölkerung 1970-2010. Januar 2011.

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