Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
Helmut Schmidt, Erich Honecker, Gerald Ford und Bruno Kreisky unterzeichnen das KSZE-Abschlussdokument

Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) war eine Folge von blockübergreifenden Konferenzen der europäischen Staaten zur Zeit des Ost-West-Konfliktes. Die erste Konferenz fand vor allem auf Initiative des Warschauer Paktes ab dem 3. Juli 1973 in Helsinki statt. Teilnehmer waren 35 Staaten: die USA, Kanada, die Sowjetunion und alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Albanien.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Erste Anregungen zu einer "europäischen Sicherheitskonferenz" gab es bereits in den 1950-er Jahren. 1954 schlug der sowjetische Machthaber Nikita Chruschtschow erstmals eine solche Konferenz vor, ein weiterer Vorschlag erfolgte 1957 durch den polnischen Außenminister Adam Rapacki. Westliche Vorbehalte (insbesondere von deutscher Seite) verhinderten jedoch lange das Zustandekommen einer solchen Konferenz, die der Hallstein-Doktrin widersprochen hätte. Erst die neue deutsche Ostpolitik unter Willy Brandt schuf die Voraussetzung für das Zustandekommen der Konferenz. Am 26. Februar 1972 stimmte US-Präsident Richard Nixon beim Gipfeltreffen mit Leonid Breschnew in Moskau nach Absprache mit den den westlichen Verbündeten der Eröffnung der Konferenz zu.[1] Als Ort wurde Helsinki im neutralen Finnland gewählt.

Schlussakte von Helsinki

Erich Honecker und Helmut Schmidt auf der KSZE-Konferenz am 30. Juli 1975

Die Schlussakte von Helsinki wurde am 1. August 1975 unterzeichnet. In ihr wurden Vereinbarungen über die Menschenrechte, die Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt, Sicherheitsfragen sowie Fragen der Zusammenarbeit in humanitären Angelegenheiten getroffen. Ziel war es, dem Ost- und Westblock in Europa zu einem geregelten Miteinander zu verhelfen.

Das Dokument ist in drei sogenannte Körbe gegliedert:

  • Korb I: Prinzipiendekalog
  1. Souveräne Gleichheit, Achtung der Souveränität innewohnenden Rechte
  2. Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt
  3. Unverletzlichkeit der Grenzen
  4. Territoriale Integrität der Staaten
  5. Friedliche Regelung von Streitfällen
  6. Nichteinmischung in innere Angelegenheiten
  7. Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Überzeugungsfreiheit
  8. Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker
  9. Zusammenarbeit zwischen den Staaten
  10. Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben
  • Korb II: Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt, Sicherheit in Europa
  • Korb III: Grundsätze der Zusammenarbeit in humanitären und anderen Bereichen, Erleichterung von menschlichen Kontakten über die Blockgrenzen hinweg, Informationsaustausch

Außerdem enthält sie eine Präambel und einen Schlussteil mit dem Titel "Folgen der Konferenz".

Die KSZE-Schlussakte enthielt auch Vereinbarungen über konkrete militärische Maßnahmen der Vertrauensbildung. Hierzu gehörte die Ankündigung von Manövern ab 25.000 Soldaten mindestens 21 Tage im Voraus und die Einladung von Beobachtern zu diesen Manövern. Nicht Gegenstand der KSZE-Verhandlungen waren konkrete Abrüstungsvereinbarungen. Diese wurden parallel bei den Mutual and Balanced Force Reductions-Verhandlungen in Wien durchgeführt und 1989 nach 16 Jahren ergebnislos abgebrochen.

Folgen der Konferenz

Honecker und Schmidt im Gespräch während der Konferenz
Konferenzplenum

Die Konferenz war von einem Tauschgeschäft geprägt: Für den Ostblock brachte sie die Anerkennung der Grenzen der Nachkriegsordnung und einen stärkeren wirtschaftlichen Austausch mit dem Westen. Im Gegenzug machte der Osten Zugeständnisse bei den Menschenrechten.

Unmittelbar nach der Konferenz galt in den Augen vieler Beobachter der „Ostblock“ als eigentlicher Gewinner der Konferenz, da erstmals die Grenzen der osteuropäischen Staaten (insbesondere Polens und der DDR) in einem internationalen Vertrag anerkannt wurden, das Prinzip der „Nichteinmischung“ in die inneren Angelegenheiten festgeschrieben und auch die Grundlagen für (vom RGW-Raum gewünschte) Wirtschaftsbeziehungen geschaffen wurden.

Erst später zeigte sich, dass der sich mit den Menschenrechten befassende Teil (Korb 3) ein größeres Gewicht besaß, der von den RGW-Staaten wohl zunächst nicht ernst genommen worden war. Er war Grundlage für die Arbeit vieler osteuropäischer Dissidenten und Menschenrechtsorganisationen. Dazu zählen zum Beispiel die Bürgerrechtsbewegung in der DDR, die Charta 77 in der CSSR oder Human Rights Watch, die sich auf die Akte von Helsinki beriefen. Sie trugen zum Zusammenbruch des Ostblocks bei, so dass die KSZE maßgeblich zum Ende des Ost-West-Konflikts beitrug.

Der Helsinki-Prozess wurde unter anderem mit den KSZE-Folgekonferenzen in Belgrad (1977-78), Madrid (1980-83), Wien (1986-89) und wiederum Helsinki (1992) fortgeführt.

Anfangs der 1990er Jahre bildete die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) eine zentrale Rolle bei der Neugestaltung der gesamteuropäischen Sicherheit, was einem Bedürfnis der neuen Demokratien in Ostmitteleuropa, aber auch von Deutschland und Russland entsprach.

Mit der Charta von Paris vom November 1990 wurde der Ost-West-Konflikt auf der normativen Ebene beendet. Damit hat auch die KSZE ihre bisherige Funktion verloren.

Umbenennung in OSZE

Tagungsort der KSZE: Die Finlandia-Halle

Beim KSZE-Gipfeltreffen am 5. und 6. Dezember 1994 in Budapest wurde beschlossen, die KSZE in eine Organisation umzuwandeln und mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) umzubenennen.

Literatur

  • Wilfried von Bredow: Der KSZE-Prozess. Darmstadt 1992, ISBN 3-534-10993-7
  • Hans-Peter Schwarz: Zwischenbilanz der KSZE. Stuttgart 1977. ISBN 3-512-00490-3
  • Wilfried Loth: Helsinki, 1. August 1975. Entspannung und Abrüstung. München 1998. ISBN 9783423306140
  • Norbert Ropers/Peter Schlotter: Die KSZE. Bonn 1992. ISBN 392762618X

Einzelnachweise

  1. vgl. Loth, Wilfried: Helsinki, 1. August 1975, S 149.

Weblinks


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