Kommunionhelfer

Kommunionhelfer

In der römisch-katholischen Kirche können im Bedarfsfall neben den Akolythen auch andere getaufte, gläubige Laien, Männer wie Frauen, mit der Austeilung der Kommunion beauftragt werden. Sie werden Kommunionhelfer genannt. Ein kirchliches Amt haben sie nicht inne. Ihr Dienst beschränkt sich auf das Austeilen der Kommunion, des konsekrierten Brotes beziehungsweise Weines, das heißt des Leibes Christi oder des Blutes Christi im Kelch:

(a) in den Fällen, in denen die Anzahl der mitwirkenden Priester und Diakone so gering ist, dass der Gottesdienst sich ohne den Einsatz von Helfern ungebührlich in die Länge ziehen würde. Statthaft ist die Mitwirkung eines Kommunionhelfers in der Messfeier besonders auch dann, wenn ohne die Unterstützung durch einen Kommunionhelfer die Kelchkommunion der Laien sich nicht oder nur schwer ermöglichen lässt. Zu diesem Zweck kann im Bedarfsfall der leitende Priester die Aufgabe auch Gläubigen nur „für diesen einen Fall“, das heißt die konkrete Feier, übertragen (GORM 2002 Nr. 284).
(b) Des Weiteren können Kommunionhelfer außerhalb der Messfeier die Kommunion aus dem Tabernakel reichen (siehe Kommunionfeier) sowie die Krankenkommunion und Wegzehrung überbringen. Dies geschieht jeweils in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer.

Die bischöfliche Beauftragung als Kommunionhelfer ist zeitlich (meist fünf Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung) und örtlich (eigene Pfarrgemeinde / Seelsorgseinheit) begrenzt. Sie begründet keine weitere liturgische oder sonstige Funktion in der Pfarrei, allerdings kann unter Umständen dieselbe Person verschiedene andere Aufgaben im Gottesdienst auf sich vereinen (etwa Messdiener, Lektor oder Pastoral-/Gemeindereferent), was aber der gewünschten Vielfalt der liturgischen Dienste eher abträglich ist. Der Dienst als Kommunionhelfer ist auch nicht Voraussetzung zur Übernahme einer dieser Aufgaben. Ein künftiger Diakon und Priester muss vor seiner Ordination den Dienst als beauftragter Akolyth versehen. Zunehmend werden auch Gottesdienstbeauftragte als Kommunionhelfer eingesetzt.

Der gewohnheitsmäßige, nicht durch wirklichen Bedarf begründete Einsatz von Kommunionhelfern oder auch Akolythen zur Spendung der Kommunion entspricht nicht kirchlicher Ordnung.[1]

Weblinks

Anmerkungen

  1. Vatikan, Kleruskongregation, Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeiter Laien am Dienst der Priester, 1997, Art. 8: „Um keine Verwirrung zu stiften, sind einige Praktiken zu vermeiden und abzuschaffen, die seit einiger Zeit in manchen Teilkirchen aufgekommen sind, wie etwa: (...) — der gewohnheitsmäßige Einsatz von außerordentlichen Kommunionspendern in der heiligen Messe unter willkürlicher Ausweitung des Begriffs der "zahlreichen Teilnahme".“

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