Kommandozeichen

Kommandozeichen
Rangflagge eines Commodore der britischen Royal Navy

Die Kommandoflagge (Rangflagge, bei der Marine Kommandozeichen) ist ein bei verschiedenen Streitkräften eingeführtes Zeichen, durch das der Standort eines höheren Befehlshabers gekennzeichnet wird.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Marine

Deutsches Reich und Bundesrepublik Deutschland

Die Deutsche Marine kennt der Rangfolge nach aufsteigend folgende Kommandozeichen, die seit der Zeit der Kaiserlichen Marine mit nur geringen Veränderungen geführt werden:

Kommandowimpel
  • Kommandowimpel: Zum Führen des Kommandowimpels ist jeder Kommandant eines in Dienst befindlichen Kriegsschiffes der Deutschen Marine berechtigt, sofern er Offizier ist. Der Kommandowimpel ist aus weißem Flaggentuch und an der Stockseite mit einem schwarzen Eisernen Kreuz bedruckt. Eine Sonderform ist der Heimatwimpel, der nach einjähriger Abwesenheit vom Heimathafen gesetzt werden darf. Er reicht von der Mastspitze bis ins Kielwasser des Schiffes.
  • Divisionsstander: Zum Führen des Divisionsstanders ist der Führer einer Division berechtigt, einer Untergliederung eines Geschwaders. Als Divisionsführer werden regelmäßig die stellvertretenden Kommandeure von Bootsgeschwadern eingesetzt. Der Divisionsstander ist ebenfalls aus weißem Flaggentuch gefertigt und mit einem schwarzen Eisernen Kreuz am stehenden Liek bedruckt, das etwas weniger als die volle Höhe des Standers einnimmt.
  • Geschwaderstander: Zum Führen des Geschwaderstanders ist der Kommandeur eines Geschwaders berechtigt, sofern er sich an Bord einer seegehenden Einheit eingeschifft hat. Der Geschwaderstander misst auf größeren Schiffen etwa 1 m x 1,5 m und ist doppelt gestandert, d. h. rechtwinklig am auswehenden Liek eingeschnitten („Schwalbenschwanz“). Er ist ebenfalls aus weißem Flaggentuch gefertigt und mit einem schwarzen Eisernen Kreuz am stehenden Liek bedruckt, das die volle Höhe des Standers einnimmt.
  • Gruppenstander: Führt ein Offizier einen Verband aus Fahrzeugen, die ihm nicht auch truppendienstlich unterstehen, so führt er einen Gruppenstander. Der Gruppenstander entspricht dem Geschwaderstander im Aussehen, wird jedoch nicht im Mast sondern in der Steuerbord-Rah geführt.
  • Flottillenstander: Zum Führen des Flottillenstanders ist der Kommandeur einer Flottille berechtigt, sofern er sich an Bord einer seegehenden Einheit eingeschifft hat und nicht Flaggoffizier ist (was aber die Regel ist und daher dieser Stander nur sehr selten Verwendung findet). Die Form ist gleich wie beim Geschwaderstander, jedoch wird dieser Stander als Banner geführt, d. h. er wird auf einen Stock aufgezogen, der an beiden Enden mit goldenen Kappen abschließt und mittig befestigt gesetzt wird.
  • Personalflaggen: Sie sind strenggenommen keine Kommandozeichen, sondern Flaggen, die den Dienstgrad des Offiziers, der zu ihrer Führung berechtigt ist, anzeigen (daher die Bezeichnung Flaggoffizier). Da Flaggoffiziere in der Regel Kommandoinhaber sind, zählt man die Personalflaggen ebenfalls zu den Kommandozeichen. Sie sind alle von quadratischer Form und aus weißem Flaggtuch gefertigt. Über die ganze Fläche erstreckt sich ebenfalls ein schwarzes Eisernes Kreuz. In den vier Fächern, die das Eiserne Kreuz freilässt, werden zur Anzeige des Dienstgrades schwarze Kreise hinzugefügt. Je weniger Kreise, desto höher der Dienstgrad: drei Kreise – Flottillenadmiral, zwei Kreise – Konteradmiral, ein Kreis – Vizeadmiral, keine Kreise – Admiral. Flaggoffiziere der Marine in Führungsfunktion dürfen ihre Flagge auf Kriegsschiffen setzen, wenn sie sich dort eingeschifft haben, und auf dem Gebäude, das ihren Stab beherbergt.
  • Bootswimpel: Zusätzlich sind Flaggoffiziere und Generale berechtigt, sogenannte Bootswimpel an Beibooten militärisch besetzter Kriegsschiffe zu führen, die den Rangzeichen an Kraftfahrzeugen nachempfunden sind: Für Admirale sind dies goldene Sterne auf dunkelblauem Grund, für Generale des Heeres goldene Sterne auf rotem, bei Luftwaffe auf hellblauem Grund. Hier gilt: Admiral/General – vier Sterne, Vizeadmiral/Generalleutnant – drei Sterne, Konteradmiral/Generalmajor – zwei Sterne, Flottillenadmiral/Brigadegeneral – ein Stern.

Kaiserliche Marine

Die Kaiserliche Marine kannte außerdem zu den oben genannten folgende Admiralsflaggen:

Kriegsmarine

Für die Kriegsmarine wurden für die höheren Befehlshaber neue Flaggen geschaffen, die sich an denen der Kaiserliche Marine orientierten.

Volksmarine der DDR

In der DDR wurden die traditionellen, deutschen Flaggen nicht übernommen. Die neu geschaffenen Flagge orientierten sich zum Teil an denen der Sowjetische Marine.

Heer

Deutsches Reich

Siehe Hauptartikel Liste der Kommandoflaggen der deutschen Wehrmacht und des Heeres.

Bundeswehr

Siehe Hauptartikel Kommandoflaggen des Heeres .

Beim Heer der Bundeswehr werden Kommandoflaggen im Design jener des Deutschen Reiches verwendet, nur werden nun die Farben Schwarz-Rot-Gold benutzt. Zudem wurden neue Kommandoflagge für Einheiten bis auf Kompanieebene eingeführt. Diese sind mit der Waffenfarbe der jeweilige Truppengattung hinterlegt. [1] [2]

Luftwaffe

Deutsches Reich

Siehe Hauptartikel Liste der Flaggen der deutschen Luftwaffe (1933–1945).

Bundeswehr

Siehe Hauptartikel Kommandoflaggen der Luftwaffe.

Italien

Marine des Königreichs Italien

Niederlande

In der niederländischen Marine unterscheidet man zwischen Kommandoflaggen, die für die Funktion, und Rangflaggen, die für den Rang stehen.[3]

Österreich

Portugal

siehe auch: Flagge Portugals

Marine

Heer

Vereinigtes Königreich

Royal Navy

Royal Air Force

Vereinigte Staaten

US Navy

US Coast Guard

US Army

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Command Flags and Pennants of Army Units (Germany)“ (engl), Flags of the World, abgerufen 26. Februar 2009
  2. Flags of the Armed Forces (Germany)“ (engl), Flags of the World, abgerufen 26. Februar 2009
  3. Flags of the World - Command and Rank flags (The Netherlands)

Weblinks


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Synonyme:

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