Kombinierter Verkehr

Kombinierter Verkehr

Der Begriff Kombinierter Verkehr (kurz KV) beschreibt eine mehrgliedrige Transportkette, die unterschiedliche Verkehrszweige integriert. Diese Organisationsform wird auch als gebrochener Verkehr bezeichnet und kommt sowohl bei der Beförderung von Personen als auch beim Transport von Gütern zur Anwendung. Im Gegensatz zum Direktverkehr (ungebrochener Verkehr) kommt es beim Kombinierten Verkehr zu einem (mehrmaligen) Umsteigen bzw. Umschlagen der Personen bzw. Güter. Beispiele für gebrochenen Verkehr im Bereich der Personenbeförderung sind ÖPNV-Verkehrsverbünde. Bei der Güterbeförderung sind der Kombinierte Ladungsverkehr (KLV) und der Containerverkehr bekannte Beispiele.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsklärung

Die Bezeichnung „Kombinierter Verkehr“ wird oftmals mit den Begriffen multimodaler und intermodaler Verkehr gleichgesetzt. Dieser Ansatz greift insbesondere beim Güterverkehr zu kurz und es wurde daher von der Europäischen Verkehrsministerkonferenz eine (nicht allgemein anerkannte) Definition eingeführt:

Kombinierter Verkehr ist intermodaler Verkehr, bei dem der überwiegende Teil der zurückgelegten Strecke mit der Eisenbahn, mit der Binnen- oder Seeschifffahrt bewältigt wird und der Vor- und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird.

Unterscheidung

Beim Kombinierten Verkehr werden begleitete (selbstständige Ladeeinheit) und unbegleitete (unselbstständige Ladeeinheit) Transportprozesse unterschieden.

Begleiteter kombinierter Verkehr (auch: Huckepack-Verkehr) steht für den Teilbereich, in dem Glieder- und Sattelzüge mithilfe von Schiffen (RoRo-Verfahren) oder Zügen (Rollende Landstraße) transportiert werden. Im Bahnverkehr werden hierzu besondere Niederflurwagen eingesetzt, die Fahrer reisen in Liegewagen mit.

Im unbegleiteten kombinierten Verkehr (auch: Behälterverkehr) werden nur die Ladungseinheiten ohne begleitende Motorfahrzeuge umgeschlagen. Hierzu zählen Container, Wechselbehälter sowie Sattelanhänger. Der Verladevorgang erfolgt an Terminals, die sich im allgemeinen in Güterverkehrszentren, See- oder Binnenhäfen befinden. Dieser unbegleitete Bereich macht den größeren Teil des kombinierten Verkehrs aus.

Einsatzgebiete

Kombinierter Verkehr wird eingesetzt, um die Stärken unterschiedlicher Verkehrsträger optimal nutzen zu können. So sind Bahn-, Binnenschiff- und Seeschiffverkehr erst ab relativ großen Distanzen und hoher Güterverkehrsleistung wirtschaftlich nutzbar. Sie eignen sich damit gut zur Kombination mit dem zeitlich und räumlich flexiblem LKW-Verkehr, der die kleinräumige Verteilung übernimmt (Vor- und Nachlauf auf der Straße).

Politische Förderung erfolgt in Deutschland aufgrund der Chancen, die der KV bei der Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf umweltschonendere Verkehrsträger wie Bahn und Schifffahrt bietet und um überlastete Verkehrswege (insbesondere Straßen) zu entlasten. Neben ordnungspolitischen Erleichterungen (erhöhtes Maximalgewicht der LKWs von 44 t, Ausnahmen von Sonn-, Feiertags-, oder Ferienfahrverboten, Befreiung der ausschließlich für Vor- und Nachlauf eingesetzten Fahrzeuge von der Kfz-Steuer) erfolgt eine finanzielle Bezuschussung insbesondere im Bereich der Errichtung von Güterverkehrszentren (Umschlagterminals) durch Bundesregierung und EU (TEN-Zuschüsse).

Literatur

  • BMVBW (Hrsg.) (2001): Bericht zum Kombinierten Verkehr; Berlin – hier online verfügbar
  • Gerd Wolff: Kombinierter Ladungsverkehr. Güterwagen-Lexikon DB, Bände 5 bis 7 (Teile 1 bis 3). EK-Verlag, Freiburg (1996, 1998 und 2000) ISBN 3-88255-659-5 und ISBN 3-88255-661-7 und ISBN 3-88255-663-3
  • Gerd Wolff: Ergänzungsbroschüre zu den Bänden 1 -7. Güterwagen-Lexikon DB, EK-Verlag, Freiburg (2002) ISBN 3-88255-665-X
  • Sonderheft Rail Business Spezial zum Thema Kombinierte Verkehre in Europa, Mai 2010.

Weblinks

Quelle


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