Kolonialgesellschaft

Kolonialgesellschaft

Kolonialgesellschaften (auch Kolonisationsgesellschaften) waren Gesellschaften sehr verschiedener Bestimmung und Rechtsform.

Nach der Bestimmung fasst man zusammen

(1) Organisationen für die Kolonisierung und Regierung ganzer Gebiete
(2) Gesellschaften für Auswanderung und Überführung von Menschen nach fremden Ländern
(3) Gesellschaften für agitatorische Zwecke
(4) Gesellschaften für den Betrieb verschiedener wirtschaftlicher Unternehmungen in Kolonien, meist als private Kapitalgesellschaft organisiert.
  1. Typ (1) repräsentieren die Handelskompanien, wie Britische Ostindienkompanie, Hudson’s Bay Company oder die Holländische Ostindienkompanie, die jahrhundertelang die Kolonialpolitik ihrer Heimatländer wirtschaftliche realisiert haben, siehe auch Ostindienkompanie. Sie zeichneten sich dadurch aus, dass sie nicht nur Kapitalgesellschaften waren, sondern teilweise (in Mosambik bis 1947) auch hoheitliche Rechte ausübten. 1894 wurde in Brüssel ein Internationales Kolonialinstitut zur Förderung der kolonialen Interessen der großen Kolonialmächte gegründet.
  2. Gesellschaften vom Typ (2) waren in Deutschland zahlreich. Dazu zählten der Verein zum Schutz der deutschen Einwanderer in Texas (1840er Jahre), der Hamburger Kolonisationsverein von 1849, die Hanseatische Kolonisations-Gesellschaft oder die Südamerikanische Kolonisations-Gesellschaft.
  3. Vertreter des Typ (3) waren in Deutschland die Deutsche Kolonialgesellschaft, der Central-Verein für Handelsgeographie und Förderung deutscher Interessen im Auslande (mit regionalen Untergliederungen), die beiden Afrikavereine der Kirchen, die Nachtigal-Gesellschaft, der Alldeutsche Verband usw. In Großbritannien bestanden das Imperial Institute und das Colonial Institute, in Frankreich die Alliance française und das Comité de l'Afrique française.
  4. Zum Typ (4) zählten u.a. deutsche Kapitalgesellschaften ("Kolonialgesellschaft" nach dem Schutzgebietsgesetz), wie die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, die Deutsche Handels- und Plantagen-Gesellschaft, die Otavi Minen- und Eisenbahn-Gesellschaft, die Süd-Kamerun-Gesellschaft, die Neuguinea-Compagnie und die Jaluit-Gesellschaft. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts zählte man etwa 50 solcher Gesellschaften in den deutschen Kolonien, deren Anteile teils noch in den ersten Jahren der Bundesrepublik börslich gehandelt wurden.

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