Kollegialprinzip

Kollegialprinzip

Das Kollegialitätsprinzip, in Deutschland auch Kollegialprinzip genannt, beschreibt eine Art der Führung von Behörden und Regierungen. Hierbei besteht die Regierung bzw. die Behörde aus gleichberechtigten Mitgliedern, welche die in geheimer Abstimmung gefassten Entschlüsse nach außen mit einer Stimme vertreten. Sie werden Mandatsträger genannt.

Vom Kollegialitätsprinzip zu unterscheiden ist das Konsensprinzip, bei dem die Entscheidungen auch intern nicht nach dem Mehrheitsprinzip getroffen werden, sondern versucht wird, einen von allen Beteiligten angenommenen Konsens zu finden.

In der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundeskanzler laut Art. 65 S. 1 GG die Richtlinienkompetenz, das heißt, dass er als Regierungschef die Richtlinien der Politik bestimmt. Dieses sogenannte Kanzlerprinzip wird durch die Fachkompetenz der einzelnen Minister (Ressortprinzip) und das Kollegialprinzip begrenzt, nach dem bei wichtigen Entscheidungen das gesamte Kabinett als Kollegium entscheidet.

In der Schweiz ist das Kollegialitätsprinzip noch ausgeprägter. Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, ist nach Art.177 BV eine Kollegialbehörde, in der jedes Mitglied die gleichen Rechte hat (siehe auch Konkordanzdemokratie).

Der Bundesrat trifft jeden Mittwochmorgen zu ordentlichen Sitzungen zusammen. Die Mitglieder können dann ihre Meinungen zu den vorliegenden Geschäften darlegen. Beschlüsse werden nach der Meinungsmehrheit gefasst, wobei mindestens vier der sieben Bundesräte anwesend sein müssen. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin beendet abschließend mit den Worten „Wir sind der Meinung, dass...“ die Sitzung. Diese im Geheimen gefassten Entschlüsse werden von jedem Mitglied gegenüber dritten, mit den Argumenten vertreten, die den Ausschlag gegeben haben.

In der Schweiz besteht nicht nur auf Bundesebene sondern auch auf Kantons- und Gemeindeebene die Exekutive aus Kollegialbehörden.

Vorteile dieses Systems sind:

  • Die größere Entscheidungsfreiheit der Mitglieder. Sie müssen weniger Rücksicht auf Medien und Parteien nehmen.
  • Die gegen außen vorgetragene Geschlossenheit des Gremiums führt zu einem besseren Durchsetzungsvermögen.

Nachteile sind:

  • Mitglieder, die nicht der Meinung der Mehrheit sind, müssen trotzdem die Beschlüsse des Gremiums mittragen.
  • Einzelne Mitglieder können sich nach außen nicht so stark profilieren.
  • Einzelne Mitglieder können für Entscheidungen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Im Dezember 2003 wurde erstmals ein einflussreicher Oppositionsführer in den Schweizer Bundesrat gewählt. Durch die Wahl des Rechts-Konservativen Christoph Blocher, der zuvor als Nationalrat durch populistische Politik von sich Reden machte, gerät der Bundesrat als Kollegialbehörde wieder unter Beschuss. Kritiker bemängeln die Blockierung des Bundesrates durch die weit auseinanderliegenden Meinungen der einzelnen Mitglieder (siehe auch Konkordanzdemokratie). Ebenfalls ist, im Zeitalter der medialen Informationen und durch die Offenlegungen der Haltungen der Bundesräte, die Geschlossenheit des Bundesrates gefährdet.

Siehe auch:


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