Knick

Knick
Wallheckenlandschaft in Ostfriesland
Auf den Stock gesetzter Knick, nur noch Wall und Überhälter
Knicklandschaft mit Überhältern

Wallhecken (auch Knicks oder Över) sind von Gehölzen bewachsene breite Geländestreifen, meistens künstlich errichtete Erd-, Stein- oder Torfwälle. Einige von ihnen sind älter als 5000 Jahre. Sie sind weltweit verbreitete eigenständige landschaftsprägende Elemente der Kulturlandschaft. Die Größe der Wälle, ihre Vegetation und Fauna ist unterschiedlich, nicht festgelegt. Die meisten Wallhecken dienen oder dienten der Grenzmarkierung und Einfriedigung. Die durchschnittliche Höhe der Wälle beträgt ca. 1,2 m und die durchschnittliche Breite bei Erdwällen 2,0 m.

Ursprünglich dienten die Wallhecken als Feldbegrenzung, Brennholzlieferanten und Schutz gegen äolische Erosion (Abtrag durch Wind). In der Holsteinischen Geest entstanden sie zum Teil aus den aus den Feldern und Äckern herausgesammelten Steinen. Auf dem Wall (heutzutage auch einfach nur Streifen) aus Steinen und Erde findet man meist Haselnusssträucher, Hainbuchen, Eschen, vereinzelt eingestreut auch große Buchen und – in Ostfriesland als Hauptbaumart – Eichen. Als Schutz gegen Viehverbiss wurden vielfach auch Dornensträucher wie Heckenrosen, Sanddorn, Ginster, Brombeeren und Schlehdorn gepflanzt.

Die Wallhecken bilden einen wichtigen zusammenhängenden Lebensraum für viele Tierarten. Insgesamt wurden ca. 7000 Tierarten gezählt, darunter viele Singvogelarten. Sie sind aber auch (je nach Anlage) beliebte Ziele für Beerensammler.

In Sonderfällen werden auch gehölzfreie Wälle mit Grenzfunktion als Wallhecken eingestuft. Eine Wallhecke kann auch eine Landwehr oder ein hoher Wall sein, welcher beispielsweise als Sandfang diente. Hierzu gehören auch die Wälle entlang der Hofeinfahrten. Wallhecken wurden nach örtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten angelegt.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsbestimmung

Je nach Mundart und Region werden die Wallhecken auch als Hecke, Wall, Öwer, Över oder Einfriedigung bezeichnet. Die in Schleswig-Holstein gebräuchliche Bezeichnung „Knick” (Mehrzahl: Knicke oder Knicks) ist erst 300 bis 400 Jahre alt und bezeichnet dort wallartige Baum- und Strauchhecken, die im 18. Jahrhundert im Rahmen der Verkoppelung als „lebende Zäune“ angelegt wurden. Ein typischer Knick bildet eine bis zu fünf Meter breite (meist jedoch schmalere) relativ dichte grüne „Wand“ aus Sträuchern und Bäumen. Der Begriff leitet sich von der Pflegetätigkeit ab, nämlich dem Knicken bzw. Beugen von Zweigen, dünnen Ästen oder sehr jungen Bäumen. Der Name Gebückbaum ist hiermit ebenfalls erklärt. Wallhecken beherbergen eine charakteristische artenreiche Pflanzen- und Tierwelt, wirken durch ihre große biologische Vielfalt weit in die Landschaft hinein und beeinflussen den Landschaftshaushalt positiv.

Merkmale

In der heutigen intensivierten Landwirtschaft werden Wallhecken teilweise als „lästig” empfunden, es gibt noch rund 46.000 Kilometer Knick. In Flurbereinigungsverfahren mit dem Ziel, größere und effektiver zu bewirtschaftende landwirtschaftliche Flächen zu schaffen, ist nicht selten auch die Einebnung alter Wallhecken vorgesehen. Schätzungen gehen davon aus, dass nach dem Zweiten Weltkrieg über 80.000 Kilometer Knicks vorhanden waren. Dies macht Wallheckenlandschaften aktuell in den betroffenen Regionen immer wieder zum Streitobjekt zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen. Schließlich haben sich Wallhecken-Grünlandkomplexe im Laufe der Jahre zu einem eigenen Lebensraum für Flora und Fauna der Tiefebene entwickelt und prägen das landschaftliche Erscheinungsbild mancher Gegenden entscheidend.

Erscheinungsbild eines Redders

Besonders deutlich wird diese Entwicklung bei der Betrachtung der Knicks in Mecklenburg-Vorpommern. Hier prägen Knicks nicht mehr das Landschaftsbild, da für die LPG-Betriebe ohne Rücksichtnahme riesige Ackerflächen angelegt wurden. In Schleswig-Holstein werden die Knicks heute durch § 25 des Landesnaturschutzgesetzes geschützt. Ziel ist es, eine Knickdichte von 60 laufenden Metern je Hektar in landwirtschaftlich geprägten Gegenden zu erhalten.

Im Niedersächsischen Naturschutzgesetz (Fassung vom 11. April 1994) steht deshalb: Wallhecken – mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten – dürfen nicht beseitigt werden.

Wird eine Straße beiderseitig von Knicks begrenzt, so ist dafür der Begriff Redder verbreitet. Redder schützen die angrenzenden Felder gegen Verbiss oder Vertritt durch Vieh. In ländlichen oder auch vormals ländlichen Gegenden Norddeutschlands tragen vielerorts Straßen diesen Namen.

Siehe auch

Literatur

  • Georg Müller: Wallhecken / Knicks. 2005.
  • Georg Müller: Eine Landschaft im Wandel. Agenda 21 Verein, Ganderkesee 2003.
  • Georg Müller: Kleine Namenserklärung aus dem Niederdeutschen. 2002.
  • Georg Müller: Wallhecken, Entstehung - Pflege - Neuanlage. BSH Verlag 1989, ISBN 3-923788-16-9.
  • Gerhard Siebels: Zur Kulturgeographie der Wallhecke. Ein Beitrag zur Lösung des Heckenlandschaftsproblems auf Grund kulturgeographischer Untersuchungen im Landkreis Aurich (Ostfriesland). Rautenberg & Möckel, Leer (Ostfriesland) 1954.
  • Renate Hüser: Lebensraum Wallhecke. Hrsg.: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesbildstelle Westfalen, Münster 1991.
  • Jürgen Eigner: Unsere Knicks im Natur- und Landschaftshaushalt. in: Schleswig-Holstein, Band X, 1975, Seiten 172 bis 176.
  • Jürgen Eigner: Ökologische Knickbewertung in Schleswig-Holstein. in: Die Heimat, Band 85, 1978, Seiten 241 bis 249.

Weblinks


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