Kleinpartei

Kleinpartei

Eine Kleinpartei ist eine politische Partei, die nur eine relativ kleine Anhänger- beziehungsweise Wählerschaft besitzt und deren politischer Einfluss auf parlamentarischer Ebene entsprechend gering ist, sofern sie überhaupt in einem Parlament vertreten ist. Umgangssprachlich wird häufig der Begriff Splitterpartei verwendet, in der Fachliteratur wird er auf Grund seiner negativen Konnotationen nur noch selten gebraucht. Dort finden sich daneben unter anderem Begriffe wie nicht-etablierte oder seltener Minoritätenpartei.[1] In der jüngeren Literatur wird inzwischen auch der Terminus Kleinstpartei benutzt.[2] Die Definition von Kleinparteien über die geringe Resonanz bei Wahlen und die meist fehlende Repräsentanz in Parlamenten ist weitgehend unstrittig. Bei der Erklärung ihres geringen Erfolges konkurrieren jedoch verschiedene Sichtweisen, je nachdem ob stärker organisatorische oder programmatische Defizite der Parteien selbst als hauptverantwortlich für ihr Scheitern angesehen werden oder ob dies auf externe Einflussfaktoren zurückgeführt wird, zu denen auch das Wahlsystem zählt.

In Österreich wird der Begriff allgemeiner auch für etablierte Parlamentsparteien wie Die Grünen und die FPÖ verwendet, im Gegensatz zu den Großparteien SPÖ und ÖVP. In der Schweiz spricht man nicht von Kleinpartei. Die größten Parteien sind im Bundesrat vertreten und heißen darum Bundesratsparteien. Die kleineren, nicht im Bundesrat vertretenen Parteien bezeichnet man als übrige Parteien oder kleinere Parteien.

Inhaltsverzeichnis

Kleinparteien und Wahlrecht

Während ein Mehrheitswahlrecht kleineren Gruppierungen nur im Fall ausgeprägter Hochburgen (etwa bei Regionalparteien) größere Erfolgschancen bietet, begünstigt das reine Verhältniswahlrecht den Einzug von Kleinparteien in ein Parlament, was zur Folge haben kann, dass die Bildung einer Regierungsmehrheit erschwert wird. Aus diesem Grund gibt es in verschiedenen parlamentarischen Systemen, so auch in Deutschland, eine Sperrklausel in den jeweiligen Wahlgesetzen.

Situation in der Bundesrepublik Deutschland

Sperrklausel, 5%-Hürde

Eine Partei muss in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 5% der Zweitstimmen auf sich vereinen oder drei Direktmandate erhalten, um gemäß ihrem Stimmenanteil mit der entsprechenden Anzahl von Abgeordneten im Parlament vertreten zu sein (siehe Grundmandat). Direktmandate, die ein Kandidat durch Erststimmenmehrheit in einem Wahlkreis erhält, sind von dieser Sperrklausel nicht betroffen. Während der 15. Legislaturperiode betraf dies zwei Abgeordnete der PDS im Bundestag, die bei der Bundestagswahl 2002 in Berliner Wahlkreisen direkt in den Bundestag gewählt wurden, obwohl die Partei bundesweit weniger als 5 % der Zweitstimmen erhalten hatte. Bei Landtagswahlen in Bayern erhält der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis das Direktmandat nur dann, wenn seine Partei auch die 5%-Hürde überwunden hat.

Eine Ausnahme von der 5%-Hürde bei Landtags- und Bundestagswahlen gilt für Parteien, die nationale Minderheiten in der Bevölkerung vertreten. Derzeit betrifft dies nur den Landtag Schleswig-Holstein mit dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der die Interessen der dänischen und friesischen Minderheiten der deutschen Staatsbürger im Norden Schleswig-Holsteins vertritt.

Weitere Wettbewerbshürden für kleine Parteien

Neben der 5%-Hürde sehen die Vorschriften des Wahl- und Parteienrechts noch weitere Einschränkungen vor, die verhindern, dass nicht-etablierte Parteien wirklich gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden.[3]

Eine weitere Hürde ist das Quorum, das erreicht werden muss, um in den Genuss der Wahlkampfkostenerstattung zu kommen: Parteien, die einen Stimmanteil von 0,5 % (Bundestags- oder Europa-Wahl) bzw. 1 % (Landtagswahlen) erreichen, bekommen in der auf die jeweilige Wahl folgenden Legislaturperiode staatliche Zuwendungen, die sich aus der Zahl der erhaltenen Stimmen und dem eigenen Spenden- und Beitragsaufkommen herleiten. Kleine und neue Parteien, die diese Hürden verfehlen, bleiben auf ihre eigenen Ressourcen angewiesen.

Die Kandidatur einer kleinen Partei kann nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus formalen Gründen scheitern. Die Wahlvorschläge nicht-etablierter, in der Regel noch nicht in dem zu wählenden Gremium vertretener Vereinigungen müssen von einer bestimmten Menge von Unterstützungsunterschriften begleitet sein, deren Zahl je nach Art der Wahl und Größe des Wahlgebiets variiert.

Auch beim Vorliegen der Unterstützer-Unterschriften kann die Kandidatur noch daran scheitern, dass der zuständige Wahlleiter oder Wahlausschuss nicht den Parteistatus der sich bewerbenden Organisation anerkennt. Nach § 2 Abs. 1 des Parteiengesetzes ist eine Vereinigung nur dann als Partei anzusehen, „wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit“[4] ihres Anspruches bietet. Diese Kriterien lassen jedoch Interpretationsspielraum und sind nicht durch genaue Festlegungen für jeden Bewerber gleich und überprüfbar.[5]

Daher plädieren jüngere Untersuchungen in unterschiedlicher Akzentsetzung dafür, die Berechtigung und Wirksamkeit der einschlägigen Regelungen zu überprüfen und sie teilweise zu liberalisieren oder transparenter und verbindlicher zu gestalten.[6] Dass das Bundesverfassungsgericht sich mit Entscheidungen des Bundeswahlausschusses hinsichtlich einer Wahlzulassung erst nachträglich im Rahmen einer Wahlprüfung befassen kann, wird von Kommentatoren als „Rechtsschutzlücke“[7] oder als „Rechtswegversagung“[8] bezeichnet.

Deutsche Kleinparteien

In der heutigen Bundesrepublik Deutschland gab und gibt es mehrere hundert Kleinparteien,[9] zwischen denen in Hinblick auf Organisationsgrad, Lebensdauer und politische Ausrichtung erhebliche Unterschiede bestehen.

Die meiste Aufmerksamkeit in den Medien und im politischen Diskurs fanden und finden Kleinparteien, die entweder am linken oder rechten Rand der Gesellschaft aktiv sind und die teilweise vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Unter den Beachtung findenden Kleinparteien sind weiterhin Gruppierungen, die sich weniger in eine bestimmte weltanschauliche Richtung einordnen lassen und die sich oft besonderen, nicht primär politischen Bereichen widmen wie die Deutsche Biertrinker Union.

Auch spirituell ausgerichtete Parteien finden sich unter den Kleinparteien, so beispielsweise Die Violetten – für spirituelle Politik.

Ungeachtet der Extreme und Exoten handelt es sich bei der Mehrheit der in den letzten Jahrzehnten in Erscheinung getretenen Kleinparteien jedoch um Gruppierungen, die die demokratischen Spielregeln dieses Staates akzeptieren und sich von den etablierten Parteien zunächst nur durch ihre organisatorische Schwäche und eine geringere Resonanz bei den Wählern unterscheiden. Während ein beträchtlicher Teil dieser Kräfte ein möglichst breites Spektrum an Interessenten ansprechen möchte, gibt es andere Parteien, die sich auf die Wahrnehmung partikularer Interessen beschränken. Diese finden sich mehr oder weniger in Bezug auf das Gesamtsystem mit der Rolle einer Kleinpartei ab, können jedoch durch die Konzentration auf bestimmte Teilbereiche mitunter dort eine gewisse Relevanz erreichen.

Die partikulare Orientierung kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen:

  • Parteien, die nur die Interessen einer bestimmten sozialen Gruppe vertreten, lassen sich eventuell als „Interessenparteien“ bezeichnen, sofern man nicht davon ausgeht, dass es zum Wesen jeglicher Partei gehört, bestimmte Interessen mehr oder weniger explizit zu vertreten. Bei diesen sozialen Gruppen kann es sich um bestimmte Altersgruppen handeln (zum Beispiel Die Grauen – Graue Panther oder Jugendparteien wie future! oder PETO) oder um Geschlechter (Frauenpartei und andere feministische Gruppierungen), aber auch um Gruppen mit bestimmtem sozialen Status wie Arbeitslose (PASS), Rentner oder Mittelständler (Mittelstands-Partei und andere). Eine gewisse Rolle spielten in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Parteien, die wie der BHE die Interessen der Heimatvertriebenen vertraten, diese haben jedoch zunehmend an Bedeutung verloren. Je enger umrissen die von ihr vertretene Gruppe oder das von ihr artikulierte Interesse ist, desto mehr nähert sich eine Partei der dritten Kategorie:
  • Parteien, die nur ein Thema oder eine Forderung in den Fokus ihres Interesses rücken und dies zumeist auch bei der Namensgebung berücksichtigen (wie beispielsweise die Autofahrer- oder die Tierschutzpartei), werden in der Forschung oft als „Single-issue-Parteien“ bezeichnet. Sie können, wenn sie das richtige Thema zum passenden Zeitpunkt aufgreifen, kurzfristige Wahlerfolge erzielen, stehen dann aber oft vor der Alternative, sich entweder auch mit anderen Politikfeldern zu befassen oder wieder in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden. Parteien, die sich sehr spezifischen und nicht im engeren Sinne politischen Themen widmen, sind kaum noch von den so genannten Spaß- oder Anti-Parteien zu unterscheiden, hinsichtlich deren „Ernsthaftigkeit“ zumindest Zweifel berechtigt erscheinen.

Eine andere Möglichkeit, Kleinparteien zu typisieren, ist ihre Entstehung bzw. Herkunft. Ein Teil von ihnen wurde als Abspaltung (aus programmatischen oder persönlichen Motiven) von einer bereits bestehenden, oft schon etablierten Partei gegründet. Eine andere Gruppe entstand in Situationen, wo sich gesellschaftliche Kräfte oder soziale Bewegungen dazu entschlossen haben, den Status einer Partei anzunehmen, um nach Möglichkeit auch im parlamentarischen Raum wirksam werden zu können. Prominenteste Vertreter dieses Typs sind die Grünen, denen es im Grunde als einziger Neugründung der letzten Jahrzehnte in Deutschland gelungen ist, in den Kreis der etablierten Parteien vorzustoßen. Daneben gibt es immer wieder Parteigründungen „am grünen Tisch“, das heißt von kleinen Gruppen ohne Bezug zu gesellschaftlich relevanten Kräften; diese blieben jedoch meist ebenso marginal wie kurzlebig.

Obwohl die Kleinparteien aufgrund mangelnder Präsenz in den Parlamenten nur einen geringen Einfluss auf Gesetzgebung und Regierung haben, werden ihnen von der Parteienforschung verschiedene spezifische Funktionen im politischen Prozess zugeschrieben, dazu gehören:

  • eine Signal- bzw. Indikatorfunktion für die etablierten Parteien, indem sie auf thematische Defizite und unberücksichtigte Interessen aufmerksam machen,[10]
  • eine Integrationsfunktion durch die Einbeziehung auch radikaler Positionen in den politischen Willensbildungsprozess,[11]
  • eine bereichernde Funktion für den politischen Diskurs, die von einer „Wettbewerbsbelebung“ und „Offenhaltung der innerparteilichen Kommunikation“[12] in den etablierten Parteien bis zu einer „Bewahrung politischer Traditionen“ reichen kann.[13]

Rechte Kleinparteien

Kleinparteien am rechten Rand des politischen Spektrums sind beispielsweise die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und die Deutsche Volksunion (DVU). Als rechtspopulistische Parteien sind unter anderem die Republikaner oder die Partei Rechtsstaatlicher Offensive anzusehen.

Einige dieser Parteien konnten zeitweise bei Landtagswahlen die 5%-Hürde überschreiten. Ende der 1960er Jahre etwa schaffte die NPD den Einzug in einige Landesparlamente, konnte sich dort aber nicht lange halten. 2004 konnte sie in Sachsen in einen Landtag einziehen und dies 2009 wiederholen. Seit 2006 ist sie auch im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern mit sechs Mandaten vertreten. Die DVU erzielte im Jahr 1998 bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 12,9% ihr bestes Ergebnis und war von 1999 bis 2009 im Landtag von Brandenburg vertreten. Im Westen Deutschlands erreichte sie mehrmals den Einzug in die Bremische Bürgerschaft und 1992 in den Landtag von Schleswig-Holstein, wo ihre Fraktion jedoch recht bald auseinanderfiel.

Die teilweise von ehemaligen Mitgliedern der CSU gegründeten Republikaner konnten einmal ins Abgeordnetenhaus von Berlin und zweimal in den Landtag von Baden-Württemberg einziehen und waren als einzige der rechten Kleinparteien bisher für fünf Jahre im Europaparlament vertreten, verfehlten aber immer wieder deutlich die 5%-Hürde bei Bundestagswahlen.

Der Erfolg der Partei Rechtsstaatlicher Offensive in Hamburg bei der Bürgerschaftswahl 2001, der nach sensationellen 19,4% der Stimmen sogar zu einer Regierungsbeteiligung dieser Partei im Hamburger Senat geführt hatte, war nur von kurzer Dauer. Nach einem Zerwürfnis zwischen Bürgermeister Ole von Beust und dem damaligen Zweiten Bürgermeister Ronald Schill entzweite sich die Partei. Bei den anschließenden vorgezogenen Neuwahlen konnte weder die Partei Rechtsstaatlicher Offensive noch die Liste Pro DM/Schill die 5%-Hürde überspringen. Im Jahr 2007 haben sich diese beiden Parteien wieder aufgelöst.

Die genannten Kleinparteien aus dem rechten Spektrum konnten in keinem Länderparlament langfristig Fuß fassen und bisher nie in den Bundestag einziehen, jedoch erhielten sie vor allem in den ostdeutschen Bundesländern seit den Protesten gegen die von großen Teilen der Bevölkerung als ungerecht empfundene Sozialpolitik der Agenda 2010, vor allem der Hartz IV-Gesetzgebung der Bundesregierung der Koalition SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Bundeskanzler Gerhard Schröder bis 2004, zunehmend neuen Auftrieb. Bei der Landtagswahl vom 19. September 2004 in Brandenburg schaffte die DVU den Wiedereinzug in den dortigen Landtag. Gleichzeitig erzielte die NPD in Sachsen mit 9,2 % einen Wahlerfolg und zog nach 36 Jahren das erste Mal wieder in ein deutsches Landesparlament ein. Kurz nach diesem Erfolg beschlossen beide Parteien Anfang Oktober 2004, für die nächstfolgende Bundestagswahl eine gemeinsame Liste aufzustellen. Zwar blieb ein ähnlicher Erfolg der Rechtsextremen wie in den vorausgehenden Landtagswahlen bei der Bundestagswahl am 18. September 2005 aus, allerdings konnte die NPD mit 1,6 % der Zweitstimmen ihr Ergebnis um 1,2 Prozentpunkte steigern und damit vervierfachen. Von den Erststimmen entfielen sogar 1,8 % auf sie. 2002 waren es lediglich 0,2 %. Zu berücksichtigen ist dabei, dass damals die DVU ihr nicht als Partner, sondern als Konkurrent gegenüber stand. Bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 kandidierten die beiden Parteien wieder getrennt, wobei in der Summe ihr Stimmanteil in etwa dem der vorangegangen Wahl entsprach.

Linke Kleinparteien; Kommunistische Gruppierungen

Nach dem KPD-Verbot 1956 stellte die 1960 gegründete Deutsche Friedens-Union (DFU) den ersten nennenswerten Versuch einer Sammlung politischer Kräfte links von der Sozialdemokratie dar.[14] Kommunistische, sozialistische und neutralistische Kreise schlossen sich mit christlich orientierten Pazifisten zusammen, um sich primär für eine Entspannungspolitik einzusetzen, die eine Verständigung mit den östlichen Nachbarstaaten einer zunehmenden Westintegration der Bundesrepublik vorzog. Die DFU erreichte bei den Bundestagswahlen im Jahr 1961 1,9 % und 1965 1,3 % der Stimmen. Einige Landtagswahlergebnisse fielen besser aus, reichten jedoch in keinem Fall für einen Parlamentseinzug. Nach der Gründung der DKP im Jahr 1968 verzichtete die DFU weitgehend auf eigene Kandidaturen und gab 1984 ihren Parteistatus auf. Sie beteiligte sich in den folgenden Jahren an der Friedensliste und trat nach 1989 kaum noch öffentlich in Erscheinung.

Ende der 1960er Jahre entstanden im linken Spektrum mit dem Abflauen der Studentenbewegung (APO) mehrere heftig gegeneinander konkurrierende Kleinparteien, die sich an verschiedenen Richtungen des Kommunismus orientierten, die sogenannten K-Gruppen.

Über einen längeren Zeitraum am stabilsten erwies sich die an der SED der DDR orientierte 1968 gegründete Deutsche Kommunistische Partei, die sich selbst als Nachfolgerin der 1956 verbotenen verfassungsfeindlichen Kommunistischen Partei Deutschlands betrachtete. Sie konnte auf Bundes- oder Landesebene jedoch parlamentarisch nicht Fuß fassen. Lediglich in einigen Kommunalparlamenten (zum Beispiel in Tübingen, Marburg, einigen Städten des Ruhrgebiets und Mörfelden-Walldorf/Hessen (dort erzielte sie 2006 11,6 %)) war und ist sie teilweise bis in die Gegenwart vertreten. Nach dem Ende der DDR und damit auch der SED traten viele Mitglieder aus der DKP aus.

Andere kleine kommunistische Parteien in der Bundesrepublik gingen zwischen den 1970er und 1990er Jahren verschiedentlich Bündnisse miteinander ein, spalteten sich dann oft wegen ideologischer Grabenkämpfe, lebten als Neugründungen unter anderen Namen wieder auf, bis sich viele von ihnen im Laufe der 1980er und 1990er Jahre schließlich auflösten. Zu diesen Parteien gehörten unter anderem der Kommunistische Bund, der Kommunistische Bund Westdeutschland, von dem sich dann der Bund Westdeutscher Kommunisten abspaltete, die trotzkistische Gruppe Internationale Marxisten, der stalinistische Kommunistische Arbeiterbund Deutschlands, aus dem später die heute noch aktive Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands hervorging, oder die maoistische Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten. GIM und KPD/ML vereinigten sich 1986 zur Vereinigten Sozialistischen Partei, die bis Ende der 1990er Jahre existierte.

Die Internationale Kommunistische Partei (IKP), die zwischen 1974 und 1981 auch in Westdeutschland aktiv war, stellte hingegen eine Sektion einer Strömung dar, die sich auf den Gründer und ersten Vorsitzenden der Italienischen Kommunistischen Partei, Amadeo Bordiga, stützte.

Christliche Kleinparteien

Die Deutsche Zentrumspartei war bis 1933 als Vertreterin des katholischen Deutschland eine der wichtigsten Parteien des Kaiserreichs und der Weimarer Republik. Mit der CDU als überkonfessioneller Sammlungspartei verlor das Zentrum seine Wähler- und Mitgliederbasis und stellt seit Mitte der 1950er Jahre eine Kleinpartei dar. 1987 spaltete sich der christlich-fundamentalistische Flügel unter dem Namen CHRISTLICHE MITTE – Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten vom Zentrum ab.

1989 kam die Partei Bibeltreuer Christen (PBC) als christlich-konservative Kleinpartei mit evangelikaler Prägung dazu. Zentrumspartei und PBC sind Mitglied der Europäischen Christlichen Politischen Bewegung (ECPM).

2008 wurde mit der Partei für Arbeit, Umwelt und Familie (AUF) eine weitere christliche deutsche Kleinpartei gegründet, die aus der Initiative „Aufbruch 2009“ mit dem Ziel entstand, die Zusammenarbeit aller christlichen Kräfte in der Politik zu versuchen.

Von der Kleinpartei zur Regierungsbeteiligung

Anfang der 1980er Jahre schlossen sich einige ehemalige Anhänger der K-Gruppen der neu gegründeten Partei Die Grünen (heute Bündnis 90/Die Grünen) an, in der sich Anhänger der Neuen sozialen Bewegungen wie etwa der Friedensbewegung oder der Anti-Atomkraft-Bewegung sowie der Neuen Linken aber auch einige rechtspopulistische und teilweise auch rechtsextreme Blut-und-Boden-Ökologen sammelten, um ein parlamentarisches Spielbein der bis dahin außerparlamentarischen Bewegung zu bilden. Schon früh trennten sich die Grünen von den Konservativen in ihren Reihen. Diese gründeten die bis heute über den Status einer Kleinpartei nicht hinaus gekommene ökologisch-wertkonservative ÖDP.

Seit 1983 konnten die Grünen mit der Wahl in den Bundestag ihren außerparlamentarischen Status überwinden und etablierten sich zunehmend als weitere parlamentarische Kraft – bis hin zur Regierungsbeteiligung von 1998 bis 2005 in der Koalition mit der SPD. Am Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre waren aus Protest gegen den zunehmend realpolitischen Kurs der Partei relativ viele so genannte Ökosozialisten ausgetreten, unter ihnen 1991 auch eine Mitbegründerin der Grünen, Jutta Ditfurth, die in Frankfurt die Partei Ökologische Linke gründete, die ihre Existenz jedoch als außerparlamentarische Kleinpartei weiter führen musste. Nach der Zustimmung der Grünen zum Jugoslawienkrieg gab es weitere Versuche, eine neue linke Partei aus dem Umfeld enttäuschter ehemaliger Anhänger zu gründen, so etwa die Regenbogen-Fraktion in Hamburg oder die Demokratische Linke in Berlin.

Einige ehemalige Mitglieder kommunistischer Splittergruppen konnten über ihre Mitgliedschaft bei den Grünen bis heute hohe politische Ämter erringen (zum Beispiel Antje Vollmer als stellvertretende Bundestagspräsidentin oder Jürgen Trittin als Bundesumweltminister).

Von der regionalen Kleinpartei zur etablierten Partei

Die aus der SED hervorgegangene Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) konnte sich in den östlichen Bundesländern nach anfänglich massiven Einbußen an Mitgliedern und Rückhalt in der Bevölkerung stabilisieren und bei Wahlen deutlich oberhalb der 5%-Hürde etablieren. Dagegen blieben die Fortschritte bei der so genannten „Westerweiterung“ lange hinter den eigenen Zielsetzungen und Erwartungen zurück, so dass die PDS bundesweit eine Kleinpartei blieb, deren Einzug in den Bundestag nicht sicher und in besonderer Weise von der Zahl der in den Ost-Berliner Wahlkreisen erreichten Direktmandate abhängig war. Angesichts ihres ungleich verteilten Wählerzuspruchs wurde die PDS bis 2005 häufig als „Regionalpartei“ charakterisiert.[15] Der Abbau dieses Ungleichgewichts wurde im Vorfeld der Bundestagswahl 2005 eingeleitet durch das Wahlbündnis mit der WASG, die ihrerseits auch noch nicht über den Status einer Kleinpartei hinausgekommen war. Unter dem neuen Namen Linkspartei.PDS konnte das Bündnis nun auch nennenswerte Ergebnisse in den westlichen Bundesländern erzielen, allerdings erst 2007 mit der Bremer Bürgerschaft in eine Länderkammer einziehen. Nach der im gleichen Jahr erfolgten Fusion der beiden Partner zur Partei Die Linke kam es zu einer Serie von Wahlerfolgen. Mit dem Erzielen eines zweistelligen Ergebnisses bei der Bundestagswahl 2009 und dem Gewinn von 16 Direktmandaten darf die Linkspartei bis auf weiteres als bundesweit „etabliert“ gelten.

Phasenweise oder regional begrenzt lässt auch sich die Freie Demokratische Partei (FDP) als Kleinpartei betrachten. In den neuen Bundesländern sowie in Bayern erreichte sie Ende der 1990er Jahre teilweise nur Wahlergebnisse von knapp über 1%; 2011 bei der Wahl in Berlin in einzelnen Stadtbezirken sogar nur unter 1%. Sie ist allerdings in den meisten Länderparlamenten noch präsent und zudem als einzige Kraft außer den beiden Volksparteien seit Gründung der Bundesrepublik kontinuierlich im Bundestag vertreten.

Siehe auch

Literatur

  • Richard Stöss (Hrsg.): Parteien-Handbuch. Die Parteien der Bundesrepublik Deutschland 1945–1980. 2 Bde. Westdeutscher Verlag, Opladen 1983–1984.
  • Manfred Rowold / Stefan Immerfall: Im Schatten der Macht. Nicht etablierte Kleinparteien. In: Alf Mintzel / Heinrich Oberreuter (Hrsg.) Parteien in der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Opladen 1992, S. 362-420. ISBN 3-8100-1052-9.
  • Peter Autengruber: Kleinparteien in Österreich 1945 bis 1966. Studien-Verlag, Innsbruck 1997. ISBN 3-7065-1172-X.
  • Dirk van den Boom: Politik diesseits der Macht? Zu Einfluß, Funktion und Stellung von Kleinparteien im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Leske + Budrich, Opladen 1999. ISBN 3-8100-2510-0.
  • Kai Oliver Thielking: Zwischen Bibel und Grundgesetz. Christliche Kleinparteien in der Bundesrepublik Deutschland. Tectum Verlag, Marburg 1999. ISBN 3-8288-8007-X.
  • Guido Hoyer: Nichtetablierte christliche Parteien. Deutsche Zentrumspartei, Christliche Mitte, Christliche Partei Deutschlands und Partei Bibeltreuer Christen im Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland. Lang, Frankfurt/Main u. a. 2001. ISBN 3-631-38203-0.
  • Hans-Jörg Dietzsche: Die kleineren Parteien im Zweikräftefeld des deutschen Volksparteiensystems. Eine funktionalistische Typologie unter Vergleich mit dem Vereinigten Königreich. Lang, Frankfurt a. M. u. a. 2004. ISBN 3-631-52215-0.
  • Andreas Schulze: Kleinparteien in Deutschland. Aufstieg und Fall nicht-etablierter politischer Vereinigungen. Deutscher Universitäts-Verlag, Wiesbaden 2004. ISBN 3-8244-4558-1.
  • Uwe Jun u. a. (Hrsg.): Kleine Parteien im Aufwind. Zur Veränderung der deutschen Parteienlandschaft. Campus Verlag, Frankfurt / New York 2006. ISBN 3-593-38015-3.
  • Jan Köhler: Parteien im Wettbewerb. Zu den Wettbewerbschancen nicht-etablierter politischer Parteien im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2006 (Schriften zum Parteienrecht, Bd. 30) ISBN 3-8329-1679-2.
  • Olaf Jandura: Kleinparteien in der Mediendemokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007. ISBN 978-3-531-15018-5.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Regine Roemheld: Minorisierung als Herrschaftssicherung. Zur Innovationsfähigkeit des westdeutschen Parteiensystems. Frankfurt / New York 1983, S. 54ff.
  2. Olaf Jandura: Kleinparteien in der Mediendemokratie. Wiesbaden 2007, S. 19/20. Melanie Haas: Auswirkungen der Großen Koalition auf das Parteiensystem. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 35–36/2007, S. 24. Sabrina Schwigon: Kleinstparteien in Hessen, in: Wolfgang Schroeder (Hrsg.): Parteien und Parteiensystem in Hessen. Vom Vier- zum Fünfparteiensystem?, Wiesbaden 2008, S. 243–255. Sie gebraucht im Text zudem den Terminus „U-Fünf-Prozent-Partei“ (S. 243 und öfter).
  3. Ausführlich dazu Jan Köhler: Parteien im Wettbewerb. Zu den Wettbewerbschancen nicht-etablierter politischer Parteien im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Baden-Baden 2006, S. 78–227
  4. Zitat nach Jan Köhler: Parteien im Wettbewerb., a. a. O., S. 80
  5. Wiebke Wietschel: Der Parteibegriff. Zur verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Funktion des Parteibegriffs unter besonderer Berücksichtigung der Verbotsproblematik. Baden-Baden 1996, ISBN 978-3-415-01542-5, S. 174 ff.
  6. Vgl. u. a. die Dissertationen von Ulrich Wenner: Sperrklauseln im Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt/Main u. a. 1986, Ernst Becht: Die 5%-Klausel im Wahlrecht. Garant für ein funktionierendes parlamentarisches Regierungssystem? Stuttgart u. a. 1990, Wiebke Wietschel: Der Parteibegriff, a. a. O. oder Jan Köhler: Parteien im Wettbewerb, a. a. O.
  7. Ursula Knapp: Keine Chance für die Kleinen, Frankfurter Rundschau vom 26. August 2009
  8. Jan Köhler: Parteien im Wettbewerb, a. a. O., S. 119
  9. In den gut vier Jahrzehnten von 1969 bis 2010 haben insgesamt 431 politische Vereinigungen Unterlagen zur Registrierung beim Bundeswahlleiter vorgelegt, vgl. Der Bundeswahlleiter: Ausgewählte Daten politischer Vereinigungen, Stand 31. Dezember 2010, S. 6–19.
  10. Vgl. Alf Mintzel: Der akzeptierte Parteienstaat, in: Martin Broszat (Hrsg.) Zäsuren nach 1945. Essays zur Periodisierung der deutschen Nachkriegsgeschichte, München 1990, S. 91
  11. Ebenda. Vgl. Jan Köhler: Parteien im Wettbewerb, a.a.O., S. 40, der eine „systemkonforme Äußerungsmöglichkeit für politisches Protestpotenzial“ sieht.
  12. Köhler: Parteien im Wettbewerb, a.a.O., S. 38 bzw. 40.
  13. Köhler: Parteien im Wettbewerb, a.a.O., S. 42; ausführlicher Dirk van den Boom: Politik diesseits der Macht? Zu Einfluß, Funktion und Stellung von Kleinparteien im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1999, S. 270f.
  14. Andreas Schulze charakterisiert die DFU in seiner Geschichte deutscher Kleinparteien als „kommunistische Ersatz- bzw. Tarnorganisation“ (Kleinparteien in Deutschland, Aufstieg und Fall nicht-etablierter politischer Vereinigungen, Wiesbaden 2004, S. 118), differenzierter und ausführlicher die Darstellung von Rolf Schönfeldt in: Richard Stöss [Hrsg.] Parteien-Handbuch, Sonderausgabe Opladen 1986, Bd. 2, S. 848–876.
  15. Gero Neugebauer und Richard Stöss prophezeiten der PDS Mitte der 1990er Jahre eine Zukunft als „milieuverhaftete Regionalpartei in Ostdeutschland“. (Die PDS, Geschichte, Organisation, Wähler, Konkurrenten. Opladen 1996, S. 306.) Vgl. Michael Koß: Durch die Krise zum Erfolg? Die PDS und ihr langer Weg nach Westen, in: Tim Spier u.a. (Hrsg.) Die Linkspartei, zeitgemäße Idee oder Bündnis ohne Zukunft? Wiesbaden 2007, S. 118.

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