Kirchenbann

Kirchenbann
Dieser Artikel befasst sich mit dem Begriff Anathema in der Bedeutung des Kirchenbannes. Die danach benannte Rock-Band findet sich unter Anathema (Band). Der Artikel Anathem behandelt die Bedeutung des Begriffs als antikes Weihegeschenk.

Das Anathema oder Anathem (griechisch; hellenistische und heutige Schreibung ανάθεμα, klassische Schreibung ἀνάθημαdas Gottgeweihte, die Verfluchung) bezeichnet eine kirchenrechtliche Verurteilung und gilt als strengere Maßnahme, verglichen mit einer Exkommunikation. Die deutschsprachige Bezeichnung ist Kirchenbann.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Die Ursprungsbedeutung des Wortes ist Aufgestelltes (Nomen zu ανατιθημι). Von dort verengte sich der Begriff zu der Gottheit im Tempel Aufgestelltes, Weihegeschenk (siehe Anathem) und weiter zu der Gottheit Ausgeliefertes, ihrer Gnade oder ihrem Zorn Überlassenes (so in der Septuaginta).

Daraus ergab sich anáthema estô als Formel: Er sei (dem Gott) dahingegeben! In diesem Sinne erscheint das Wort mehrmals im Neuen Testament (Gal 1,8 EU; 1 Kor 12,3 EU [von Jesus]; 1 Kor 16,22 EU; Röm 9,3 EU).

Der Schwerpunkt seines ursprünglich dualistischen Segen-/ Fluchcharakters lag bereits in der Septuaginta und vor allem im Neuen Testament auf dem Fluch. Damit war die Aussonderung aus dem (göttlich) geschützten Bereich, verbunden mit der Preisgabe an das Urteil Gottes gemeint. So wurde er in die Sprache der Kirche und auch ins Deutsche übernommen.

Die Orthodoxe Kirche definiert jedoch immer noch strikt nach der ursprünglichen Bedeutung, dass ein Anathema keine Verfluchung durch die Kirche ist, sondern der Betreffende wird außerhalb der Kirche sich selbst überlassen.

Geschichte

Das Anathema war seit dem Neuen Testament die traditionelle Reaktion der Kirche auf Häresie (Gal. 1,8) sowie auf schwerwiegende Fälle von Sünde ohne Willen zur Umkehr (vgl. 1. Kor. 5,12f).

Seit der Synode von Elvira (um 306) wurden konziliare Lehrverurteilungen durch die Anathemaformel ausgesprochen.

Im Kirchenlatein wurde das Wort nach Gal. 1,8 zum Fachausdruck für den Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft (Exkommunikation), der über Häretiker und Gehorsamsverweigerer verhängt beziehungsweise ihnen angedroht wurde. Der vollzogene Bann trennte nach der zu Grunde liegenden Überzeugung nicht nur von der Kirche, sondern von Gott. Das Anathema wurde gemäß dem Pontificale Romanum in feierlicher Form verhängt (c. 2257 §2 CIC/1917), was später vom CIC/1983 so nicht übernommen wurde.

Durch Inflationierung und Gebrauch als politisches Druckmittel von Seiten vieler Päpste verlor das Anathema bereits im Mittelalter den Charakter einer ausschließlichen Kirchenstrafe und damit seine Wirksamkeit.

Die Texte des II. Vaticanum verwenden das Anathema nicht. Auch das aktuelle römisch-katholische Kirchenrecht (CIC/1983) kennt kein Anathema, jedoch die Strafe der Exkommunikation.

Großer und kleiner Kirchenbann

Man unterscheidet den kleinen Kirchenbann und den großen Kirchenbann:

  • Beim kleinen Kirchenbann werden Gläubige von den Sakramenten ausgeschlossen, auch kirchliche Ämter sind Gebannten verwehrt. Der kleine Bann ist meist zeitlich begrenzt.
  • Der große Kirchenbann schließt die Betroffenen völlig und ohne zeitliche Begrenzung aus der Gemeinde aus (Exkommunikation). Von 1220 bis zum Augsburger Religionsfrieden von 1555 folgte auf den großen Bann automatisch die Reichsacht.


Siehe auch

Einzelnachweise


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