Kinderheilkunde

Kinderheilkunde

Die Pädiatrie (altgriechisch παιδιατρική [τέχνη], pädiatriké [téchne] „die kinderärztliche [Kunst]“, von παῖς „Kind“ und ἰατρός „Arzt“), auf deutsch Kinderheilkunde , ist die Lehre von der Entwicklung des kindlichen und jugendlichen Organismus, seiner Erkrankungen und ihrer Behandlung. Der Begriff „Pädiatrie“ ist heute im offiziellen Sprachgebrauch abgelöst durch die Bezeichnung „Kinder- und Jugendmedizin“.

Die Kinder- und Jugendmedizin erstreckt sich über alle Teilgebiete der klinischen Medizin. Eine ihrer Besonderheiten ist die starke Betonung präventiver Medizin wie in keinem anderen klinischen Fach.

Inhaltsverzeichnis

Teilgebiete

In der Fassung vom 30. Januar 2008 erlaubt die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer vier Schwerpunktkompetenzen für Kinder- und Jugendmediziner:

  1. Kinderhämatologie und -onkologie - befasst sich mit den Blut- und Krebserkrankungen beim Kind
  2. Kinderkardiologie - Diagnostik und nicht-operative Behandlung der angeborenen Herzfehler, der erworbenen Herzfehler, der Herzrhythmusstörungen und der Herzmuskelerkrankungen
  3. Neonatologie - Versorgung von Frühgeborenen und erkrankten Neugeborenen. Intensivmedizinisch ausgerichtetes Teilgebiet (siehe auch Perinatologie, Perinatalzentrum).
  4. Neuropädiatrie - Diagnostik und Behandlung der Erkrankungen des kindlichen Nervensystems

Außerdem sieht die Weiterbildungsordnung eine große Zahl von Zusatzweiterbildungen vor, von denen sechs eine abgeschlossene Ausbildung zum Kinder- und Jugendmediziner voraussetzen:

  1. Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie - befasst sich mit den Erkrankungen des kindlichen Hormonsystems und der Betreuung zuckerkranker Kinder
  2. Kinder-Gastroenterologie - Diagnostik und nicht-operative Behandlung der Erkrankungen im Verdauungssystem
  3. Kinder-Nephrologie - zuständig für Nierenerkrankungen, soweit keine Operation nötig ist
  4. Kinder-Orthopädie- Störungen und Erkrankungen im kindlichen Bewegungsapparat
  5. Kinder-Pneumologie - befasst sich mit den kindlichen Lungenerkrankungen, in erster Linie dem Asthma
  6. Kinder-Rheumatologie - Diagnostik und Behandlung der chronischen und entzündlichen Krankheiten des Bewegungssystems

Eine eigenständige Bedeutung hat die Sozialpädiatrie, die sich mit der umfassenden Betreuung entwicklungsgestörter Kinder befasst. Sie taucht nicht als eigene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildungsbezeichnung auf. Sozialpädiatrisch tätige Kinder- und Jugendmediziner sind in der Regel neuropädiatrisch weitergebildet. Dieser Fachbereich kooperiert eng mit Ärzten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die ein eigenständiges Fach mit eigener Weiterbildungsordnung darstellt. In der Schweiz entspricht die Sozialpädiatrie weitgehend der Entwicklungspädiatrie, die ein Schwerpunkt und Kerngebiet der Schweizer Kinder- und Jugendmedizin ist.

Ein weiteres eng an die Kinder- und Jugendmedizin gekoppeltes Fach ist die Humangenetik, ein forschendes Fach der klinischen Wissenschaften. Sie liefert einen wesentlichen Beitrag in der Diagnostik erblicher Erkrankungen. Viele Kinder- und Jugendärzte führen die Zusatzbezeichnung "Humangenetik", die aber nicht allein auf die Gruppe der Kinder- und Jugendmediziner begrenzt ist.

Die Kinder- und Jugendmedizin ein ist nicht-operierendes Fach. Daher sind moderne Einrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin mit operativen Fachgruppen vernetzt. Die Kinderchirurgie ist wie die Kinder- und Jugendpsychiatrie eigenständig.

Ausbildung

Die Ausbildung und Anerkennung als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin ist länderspezifisch geregelt. In Deutschland gehört dazu eine mindestens fünfjährige Weiterbildungszeit, davon höchstens sechs Monate in einem fachfremden Gebiet (Basisweiterbildung) und zwölf Monate in der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinderchirurgie. Mindestens der Rest der Zeit muss bei entsprechend zur Weiterbildung ermächtigten Kinderärzten absolviert werden. Während dieser Ausbildung muss außerdem ein Katalog mit Weiterbildungsinhalten nachgewiesen werden.

Schwerpunktkompetenzen und Zusatzbezeichnungen erfordern eine zusätzliche Ausbildung in speziell dazu ermächtigten Einrichtungen und können nur nach der Facharztweiterbildung erworben werden. Wie die Facharztausbildung sind auch hier die Ausbildungsinhalte und -zeiten von den Ärztekammern festgelegt.

Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung vor einem Fachgremium von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.

Geschichte

Siehe Hauptartikel Geschichte der Kinder- und Jugendheilkunde

Organisationen

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
  • Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft in Deutschland. Sie wurde schon 1883 gegründet.
  • Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und -psychotherapie (DGKJP) ist die wissenschaftliche Vereinigung der Fachärzte für "Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" in Deutschland [1]
  • Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) ist die eher berufspolitisch ausgerichtete Interessenvertretung der niedergelassenen Kinderärzte.

Literatur

  • Zeitschrift Kinderärztliche Praxis, Herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin], Verlag Kirchheim + Co, Mainz, ISSN 1432-3605
  • Zeitschrift Monatsschrift Kinderheilkunde, Organ der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, ISSN 0026-9298

Einzelnachweise

  1. http://www.dgkjp.de/ Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie]

Weblinks


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