Kindergeld

Kindergeld

Kindergeld in Deutschland, Familienbeihilfe in Österreich und Kinderzulage in der Schweiz ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der Zahl und dem Alter der Kinder geleistet wird.

Inhaltsverzeichnis

Kindergeld in Deutschland

Hauptartikel: Kindergeld (Deutschland)

In Deutschland wird Kindergeld gezahlt, dessen Höhe abhängig von der Anzahl der Kinder ist. Bei hohen Einkommen wird das Kindergeld mit der Steuerbefreiung für das Existenzminimum des Kindes verrechnet.

Familienbeihilfe in Österreich

Die Familienbeihilfe wird abhängig vom Alter des Kindes an die Eltern ausbezahlt und steigt um die sogenannte Geschwisterstaffel mit der Anzahl der Kinder. Sie ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Sie wird bis zur Berufstätigkeit des Kindes, höchstens jedoch bis zum vollendeten 25.Lebensalter, jeden zweiten Monat ausbezahlt. Leben beide Elternteile gemeinsam, so wird der Betrag an die Mutter ausbezahlt, sofern diese nicht eine Auszahlung an den Vater beantragt. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist der jenige anspruchsberechtigt, bei dem das Kind lebt. Nicht bezahlt wird die Familienbeihilfe für Kinder, die den Grundwehrdienst oder Zivildienst absolvieren.

Finanziert wird die Familienbeihilfe, die früher als Kinderbeihilfe bezeichnet wurde, aus dem Familienlastenausgleichsfond, in dem die Unternehmen abhängig von der Lohnsumme als Lohnnebenkosten einzahlen.

Kinderzulagen in der Schweiz

Hauptartikel: Familienzulage

Mit Kinderzulage bezeichnet man in der Schweiz eine von mehreren Familienzulagen. Die Kinderzulage ist eine monatliche Geldleistung pro Kind im Alter bis 16 Jahre.

Internationaler Vergleich

Beurteilen lassen sich familienpolitische Leistungen eines Staates nur in der Gesamtschau mit anderen Maßnahmen aus dem Steuer- und Sozialrecht. So sind die folgenden Zahlen wegen unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht direkt vergleichbar. Politisch werden mit den Zahlungen für Kinder auch unterschiedliche Ziele verfolgt.

In Deutschland wird durch das Kindergeld die verfassungsrechtlich gebotene Steuerfreistellung des Existenzminimums für Kinder gewährleistet. Deshalb ist hier das Kindergeld nominell vergleichsweise hoch. Zieht man die einbehaltenen Steuern ab, so ergibt sich eine familienpolitische Leistung von durchschnittlich etwa 50 Euro pro Kind, die man als familienpolitische Leistung bezeichnen kann. Im Einzelfall hängt der Anteil der familienpolitischen Leistung vom Einkommen der Eltern ab. Bei Kindern von Geringverdienern liegt er erheblich über dem genannten Schätzbetrag, ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 63.500 Euro bei Verheirateten mit 1 Kind wird mit dem Kindergeld lediglich die steuerliche Belastung des Existenminimus des Kindes ausgeglichen - eine andere familienpolitische Leistung ist in dem Kindergeld dann nicht mehr enthalten. Bei Alleinerziehenden liegt diese Grenze bei ca. 33.500 Euro (Tarif 2010). Ein Kindergeld im Sinne einer freiwilligen familienpolitischen Leistung lässt sich also nicht allgemeingültig angeben.

Für Belgien ist anzumerken, dass es einen Aufschlag auf das Kindergeld je nach sozialem Status (pensionierter, arbeitsloser oder invalider Elternteil) gibt, so 84,40 Euro für das erste, 24,31 Euro für das zweite und 4,27 Euro ab dem dritten Kind, wenn der bezugsberechtigte Elternteil Invalide und angestellt ist.

Flagge von Belgien Belgien           Flagge von Dänemark Dänemark           Flagge von Deutschland Deutschland
Kinderzahl Kindergeld     Alter des Kindes Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld
1 Kind 77,05 €   jedes Kind von 0 bis 3 Jahren 145 €   1 Kind 184 €
2 Kinder 219,63 €   jedes Kind von 3 bis 7 Jahren 131 €   2 Kinder 368 €
3 Kinder 432,50 €   jedes Kind ab 7 bis 18 Jahren 103 €   3 Kinder 558 €
jedes weitere Kind 212,87 €         jedes weitere Kind 215 €
Flagge von Griechenland Griechenland           Flagge von Frankreich Frankreich           Flagge von Irland Irland
Kinderzahl Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld
1 Kind 5,87 €   1 Kind                           --- €   1 Kind 160 €
2 Kinder 18 €   2 Kinder 120,32 €   2 Kinder 320 €
3 Kinder 40 €   3 Kinder 274,47 €   3 Kinder 515 €
4 Kinder 48 €   4 Kinder 428,62 €   Bei Zwillingen: 1,5-faches K.geld  
jedes weitere Kind 8,07 €   5 Kinder 582,77 €   Bei Drillingen
und Vierlingen
2,0-faches K.geld
      jedes weitere Kind 154,15 €      
Flagge von Island Island           Flagge von Italien Italien           Flagge von Luxemburg Luxemburg
Kinderzahl Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld
1 Kind 115,25 €
verheiratete Eltern
  Jahreseinkommen der
Eltern bis 11.422,98 €
250,48 €   1 Kind 185,60 €
2 Kinder
und mehr
137,17 €
verheiratete Eltern
  Jahreseinkommen zwischen
27.693,04 und 30.403,39 €
38,73 €   2 Kinder 440,72 €
Alleinerziehende
Eltern:
191,92 € bzw.
196,83 €
  Jahreseinkommen
ab 43.962,05 €
keine Zahlungen
mehr
  3 Kinder 802,74 €
            4 Kinder und mehr 361,82 €
Flagge von Niederlande Niederlande           Flagge von Norwegen Norwegen           Flagge von Österreich Österreich
Alter des Kindes Kindergeld     Kinderzahl Zahlbetrag
Geburt nach
1. Jan. 1995
    Kinderzahl Familienbeihilfe
Kinder unter
6 Jahren
58,11 €   für jedes Kind NOK 972 (121 €)   1 Kind 105,40 €
Kinder von
6–11 Jahren
70,57 €   in Gebieten im äußersten
Norden des Landes
zusätzlich
NOK 316 (43 €)
  ab 3.Lebensjahr 112,70 €
Kinder von
12–17 Jahren
82,02 €         ab 10.Lebensjahr 130,90 €
            ab 19.Lebensjahr 152,70 €
            bei 2 Kindern:
ab 3 Kindern:
+ 12,80 €
+ 25,50 € pro Kind
Flagge von Finnland Finnland           Flagge von Schweden Schweden           Flagge von Vereinigtes Königreich Verein. Kgr. (UK)
Kinderzahl Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld [1]     Kinderzahl gezahlter Betrag
für Kinder unter
10 Jahren
erstes Kind 100 €   1 Kind                               SEK 1050 (95 €)   erstes Kind 105 €
zweites Kind 110,50 €   2 Kinder SEK 2200 (198 €)   jedes weitere Kind 70 €
drittes Kind 131 €   3 Kinder SEK 3604 (324 €)      
viertes Kind 151,50 €   4 Kinder SEK 5514 (496 €)      
jedes weitere Kind 172 €   jedes weitere Kind SEK 1910 (172 €)      
Flagge Liechtensteins Liechtenstein           Flagge von Spanien Spanien           Flagge von Schweiz Schweiz
Kinderzahl Kindergeld     Alter des Kindes Kindergeld     Alter des Kindes Familienzulage pro Kind
1 Kind CHF 260
(179 €)
  Kinder <18 Jahren 24,25 € Nicht-Behinderte
48,47 € Behinderte
  Kinderzulage bis 16 Jahre
(Je nach Kanton und Kinderzahl)
CHF 200 bis CHF 375
(155 € bis 290 €)
Zwillinge oder
über 3 Kinder
CHF 310
(213 €)
  Kinder >18 Jahren Behind.grad >65%: 260,79 €
Behind.grad >75%: 381,19 €
  Ausbildungszulage 16 bis 25 Jahre
(Je nach Kanton und Kinderzahl)
CHF 250 bis CHF 525
(195 € bis 405 €)
über 10 Jahre für alle CHF 310
(213 €)
           


Literatur

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Einzelnachweise

  1. barnbidrag_flerbarnstillagg_eng.pdf (100 SEK = etwa 9 €)
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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