Kausalprinzip (Recht)

Kausalprinzip (Recht)
Kausalprinzip

Das Kausalprinzip oder Prinzip der kausalen Tradition ist ein leitendes Prinzip des österreichischen Zivilrechts (Lehre vom Rechtsgeschäft).

Das österreichisches Recht trennt zwar Verpflichtungsgeschäft (z. B. Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (z. B. Übergabe) ähnlich strikt wie das deutsche Recht (vgl. Trennungsprinzip), erlaubt aber weder ein abstraktes Verpflichtungs- noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft. Vielmehr müssen beide jeweils kausal sein:

Das Verpflichtungsgeschäft muss in dem Sinne kausal sein, dass es einen Grund hat, der es wirtschaftlich macht. Bei einem Kaufvertrag ist das z. B. das Interesse der einen Seite eine Sache und der anderen Seite Geld zu erhalten.

Weiters muss das Verfügungsgeschäft in dem Sinne kausal sein, dass es nur dann wirksam ist, wenn ein gültiges Verpflichtungsgeschäft, ein Titel, besteht (Prinzip der kausalen Tradition).

Es ergibt sich also folgendes Schema: Wirtschaftflicher Zweck → Kausalbindung → Verpflichtungsgeschäft → Kausalbindung → Verfügungsgeschäft

Vom Kausalprinzip wird das Abstraktionsprinzip unterschieden, das im deutschen Recht gilt und in gegenteiliger Weise zum Kausalprinzip abstrakte Verfügungsgeschäfte erlaubt.

Siehe auch: Kausalität (Rechtswissenschaft)

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