- Kassiber
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Ein Kassiber (jidd. kessaw „Geschriebenes“) ist eine verbotene (§ 115 OWiG) und deswegen geheim gehaltene schriftliche Mitteilung eines Gefangenen an andere Gefangene oder aus dem Gefängnis heraus an die Außenwelt. Die Nachricht kann auch in Zeichensprache statt in Schriftform gehalten sein.
In der deutschen Rechtsgeschichte ist vor allem das Herausschmuggeln von Nachrichten der RAF-Gefangenen (bspw. durch deren Anwälte) in Stammheim unter dem Begriff Kassiber bekannt geworden.
Weblinks
Wiktionary: Kassiber – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenWiktionary: kassibern – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenKategorien:- Kryptologie
- Strafvollzugsrecht (Deutschland)
- Brieftyp
- Ordnungswidrigkeitenrecht (Deutschland)
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