Karl Eberhard Schöngarth

Karl Eberhard Schöngarth
Karl Eberhard Schöngarth

Karl Georg Eberhard Schöngarth (* 22. April 1903 in Leipzig; † 16. Mai 1946 in Hameln[1]) war ein deutscher Jurist, SS-Brigadeführer, Generalmajor der Polizei, Chef der Gestapo Dortmund, Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) im Generalgouvernement, Führer der Einsatzgruppe z.B.V. in Galizien und BdS in den Niederlanden. Schöngarth wurde von einem britischen Militärgericht wegen Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt und am 16. Mai 1946 im Gefängnis Hameln hingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und Studium

Sein Vater war Betriebsleiter einer Brauerei in Erfurt. Seine Mutter stammte aus dem ländlichen Umland von Leipzig. Schöngarth hatte zwei Brüder, von denen einer schon jung starb. Der andere war später im Handel tätig, wurde Berufssoldat und fiel im Juni 1944 in Witebsk. Das Elternhaus war stark nationalistisch gefärbt.

Schöngarth besuchte die Städtische Oberrealschule in Erfurt und nahm noch während seiner Schulzeit, mit 17 Jahren, 1920 als Freikorpskämpfer am Kapp-Putsch teil (als Mitglied des Freikorps Thüringen). 1921 trat er dem Jungdeutschen Bund bei, legte 1922 sein Abitur ab und arbeitete von 1922 bis 1924 als Bankangestellter in einer Filiale der Deutschen Bank in Erfurt. 1922 wurde Schöngarth Mitglied des Wiking-Bundes, trat im gleichen Jahr (5. November 1922) in die gerade erst gegründete Ortsgruppe Erfurt der NSDAP bei (Mitglieds-Nr. 43.870), wurde gleichzeitig Mitglied der SA. Nach dem Hitlerputsch 1923 wurde er verhaftet, wegen Vorbereitung zum Hochverrat angeklagt, dann in der Folge der allgemeinen Amnestie wieder auf freien Fuß gesetzt.

Er trat für kurze Zeit in die Reichswehr ein (Mai – Oktober 1924/Inf.Reg.I/15 in Gießen). Inzwischen hatte die Regierung Stresemann die Wirtschaftskrise, in der Deutschland sich befand, halbwegs in den Griff bekommen und die Währung stabilisieren können. Diese Phase relativer Stabilität der Weimarer Republik spiegelte sich auch im Leben von Karl Georg Eberhard Schöngarth wider.

1924 nahm er ein rechts- und staatswissenschaftliches Studium an der Universität Leipzig auf. Er studierte vier Semester in Leipzig, ein Semester in Greifswald, ein Semester in Halle (Saale) und legte am 12. Juli 1928 die erste juristische Staatsprüfung am Oberlandesgericht Naumburg ab. Nach einem nur halbjährigen Studium am Institut für Arbeitsrecht in Leipzig promovierte er am 26. Juni 1929 an der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig mit einer Dissertation über „Die Zurückweisung von Kündigungen des Arbeitsvertrages“.

Politisch betätigte sich Schöngarth in dieser Zeit nur noch sporadisch. Er war zwar Mitglied der nationalistisch gefärbten Burschenschaft „Germania Leipzig“, besuchte im Jahre 1926 auch noch den Parteitag der NSDAP, aber Ausbildung und (zivile) Karriere schienen in dieser Zeit für ihn ganz im Vordergrund zu stehen. Von Januar 1929 bis Dezember 1931 war er Referendar beim Amts- und Landgericht in Erfurt und beim Oberlandesgericht Naumburg. Am 6. Juni 1932 legte er die Große Juristische Staatsprüfung in Berlin ab, wurde zum Gerichtsassessor ernannt, und war dann bis zum Oktober 1933 als Hilfsrichter an den Landgerichten Magdeburg, Erfurt und Torgau tätig.

Nach der Machtübernahme trat Schöngarth erneut in die NSDAP (Mitglieds-Nr. 2.848.857) ein sowie erstmals der SS (Mitglieds-Nr. 67.174) bei.

Aufstieg

Ab November 1933 war Schöngarth bei der Reichspostdirektion in Erfurt beschäftigt. Am 1. November 1935 trat er in den Dienst der Gestapo.

Die Beurteilung in seiner Personalakte (BDC: P8:8629-8634): „Überzeugter Nationalist – schon weit vor der Machtergreifung – mit einem starken Willen (‚setzt sich immer durch‘), intelligent, allgemein gebildet, Volljurist, von tadellosem Verhalten und Haltung, offen und ehrlich, weltgewandt, keine Schulden, keine Frauengeschichten, keine Strafen, ein ausgesprochenes Gefühl für Disziplin und Kameradschaft.“ Dann seine Erscheinung: Groß, 1,80 m, breitschultrig, impulsiv, laute Stimme, eckige Bewegungen, ein „massiver Mann“, der knapp (schroff) und mit Nachdruck sprach.

Schöngarth war danach Leiter der Staatspolizeistelle Dortmund (1937–1938), Bielefeld (1937–1938), Leiter der Stapo-(Staatspolizei)-Leitstelle Münster (1938–1939), 1939 dann Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD (IdS) des Wehrkreises IV (Sachsen) mit Sitz in Dresden.

Am 9. November 1936 wurde er zum SS-Untersturmführer ernannt, stieg bis zum 30. Januar 1941 zum SS-Oberführer auf, und 1943 war er SS-Brigadeführer.

Am 16. März 1935, kurz vor seinem 32. Geburtstag, heiratete er die zwei Jahre ältere Lehrerin Dorothea Groß und am 15. Oktober 1936 wurde der ältere seiner zwei Söhne geboren. Der zweite Sohn kam am 19. Februar 1940 zur Welt.

BdS im Generalgouvernement und Führer der Einsatzgruppe z. B.V. in Galizien

Am 30. Januar 1941 wurde Schöngarth zum Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) für das Generalgouvernement mit Sitz in Krakau ernannt.

Mit Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion wurden für sicherheitspolizeiliche Aufgaben hinter der kämpfenden Truppe und zur Durchführung rassenpolitischer Ziele vier Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD eingesetzt. Im Zug des raschen Vormarsches des Heeres und der ihm folgenden Einsatzgruppen töteten diese Hunderttausende von Juden und Polen, mehr als einer Million Juden gelang jedoch rechtzeitig die Flucht. Zusätzlich stellte sich schon bald heraus, dass zahlreiche jüdische Gemeinden einfach von den Einsatzgruppen übersehen wurden. Zur Ausnutzung des Überraschungseffektes folgte daher unmittelbar nach der ersten Tötungswelle eine zweite, die die Ermordung der bislang Überlebenden zum Ziel hatte.

Als BdS im Generalgouvernement beantragte Schöngarth daher beim Chef des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) Reinhard Heydrich die Schaffung zusätzlicher „Einsatzkommandos bzw. Einsatztrupps“ für Galizien. Schon Anfang Juli 1941 meldete er Heydrich, dass „Einsatzkommandos“ in Lemberg, Brest-Litowsk und Białystok stationiert worden seien, während für die Städte Pinsk, Luzk, Riwne, Kowel, Rawa Ruska, Nawahradak, Baranawitschy und Hrodna „Einsatztrupps“ abgestellt worden seien. Die genannten Einheiten leitete Schöngarth mit einem kleinen Stab von Lemberg aus. Später wurden diese Einheiten als „Einsatzkommando zur besonderen Verwendung“ bezeichnet.

Die Einsatzgruppe z. B.V. dokumentierte in den Ereignismeldungen (Nr. 32, 38, 43, 44, 47, 56, 58, 66, 67 und 78) Erschießungen, die in die Zehntausende gehen. Die Einheit wurde im Herbst 1941 wieder aufgelöst.

Im November 1941 erließ Schöngarth den „Schießbefehl“, nach dem Juden, die außerhalb der Ghettos angetroffen wurden, standrechtlich erschossen werden sollten.

Im Juni 1943 war Schöngarth an der „Enterdungsaktion“, also der Vernichtung der Spuren der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD durch Öffnen der Massengräber und Verbrennung der Leichen, beteiligt. Beauftragt damit war das Sonderkommando 1005 unter Führung von SS-Standartenführer Paul Blobel.

Seine Funktion als BdS im Generalgouvernement nahm Schöngarth bis zum 9. Juli 1943 wahr.

Teilnahme an der Wannseekonferenz

Am 20. Januar 1942 fand in einer Villa am Großen Wannsee Nr. 56/58 die Wannseekonferenz über die „Endlösung der Judenfrage“ statt, an der die führenden Vertreter der obersten Reichs- und Parteibehörden teilnahmen. Gastgeber war der Chef des RSHA Reinhard Heydrich, Protokollführer Adolf Eichmann.

Aus dem Generalgouvernement nahmen nicht die ursprünglich vorgesehenen Spitzenvertreter sondern Untergebene dieser Funktionäre teil. Für die Polizei wurde Schöngarth als BdS des Generalgouvernements nach Berlin entsandt. Dem Rang nach hätte allerdings nicht er, sondern der Höhere SS- und Polizeiführer Ost, Friedrich-Wilhelm Krüger, teilnehmen müssen. Doch dieser war nicht eingeladen worden. Historiker vermuten, dass dies aufgrund der bekannten Animositäten zwischen Krüger und der Zivilverwaltung des Generalgouvernements bzw. der Unterstellung Schöngarths unter Heydrich resultiert haben könnte, während Krüger als HSSPF Himmler gegenüber direkt verantwortlich war.

BdS in den Niederlanden

Nach seiner Ablösung als BdS im Generalgouvernement am 9. Juli 1943, wurde Schöngarth im September 1943 zeitweise zur Waffen-SS versetzt und kam von Oktober 1943 bis Anfang 1944 zur 4. SS-Polizei-Panzergrenadier-Division zur „Partisanenbekämpfung“ nach Nordgriechenland und Jugoslawien.

Ende März 1944 rief ihn Ernst Kaltenbrunner, oder auch Heinrich Himmler selbst, zurück zur Sicherheitspolizei und Mitte 1944 zog Schöngarth in die Niederlande („Reichskommissariat Niederlande“), nach Den Haag, um dort am 1. Juni 1944 das Amt des BdS beim Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete – Arthur Seyß-Inquart – einzunehmen, als Nachfolger von Erich Naumann. Sein unmittelbarer Vorgesetzter war der Generalkommissar für das Sicherheitswesen, der HSSPF Hanns Albin Rauter, der aufgrund seiner starken Stellung und der von ihm betriebenen Zurückdrängung Seyß-Inquarts die zentrale NS-Figur in den besetzten Niederlanden war.

Schöngarth geriet gleich nach Amtsantritt zwischen den verstärkten äußeren, militärischen Druck nach der Landung der Alliierten in Nord-Frankreich (Operation Overlord) und die sich verstärkende Widerstandstätigkeit der niederländischen Bevölkerung. Er reagierte darauf indem er „polnische Verhältnisse“ in den besetzten Niederlanden einführte. Bereits August/September ließ er 450 Widerstandskämpfer im KZ Herzogenbusch erschießen. Sein Untergeordneter Erich Deppner (damals Haupt der Abt. IV: Terroristenbekämpfung) wurde damit beauftragt. Am 11. September 1944 gab er den Befehl, hart zuzuschlagen: „Wann immer bekannt wird, dass irgendeine illegale Versammlung abgehalten wird oder Widerstandszentren ausgemacht werden können, so sind diese Versammlungen rücksichtslos zu sprengen und die Teilnehmer niederzumachen.“ („Niedermachungsbefehl“). Für jeden Anschlag oder Sabotageakt von Widerstandsgruppen wurden Hinrichtungen vorgenommen („Vergeltungsaktionen“).

Als in der Nacht vom 6./7. März 1945 von einer niederländischen Widerstandsgruppe ein Anschlag auf seinen Vorgesetzten Rauter verübt und dieser dabei schwer verletzt wurde, wurden als „Vergeltungsmaßnahme“ 263 Gefangene hingerichtet: 117 in Woeste Hoeve (dem Ort des Anschlags in der Nähe von Apeldoorn), 38 in Den Haag (Gefängnis Oranje-Hotel) [2], 53 in Amsterdam, 49 im Durchgangslager Amersfoort [3], 6 in Utrecht.[4]

Bei den Verhandlungen vor dem Internationalen Nürnberger Gerichtshof konnte die eindeutige Verantwortlichkeit von Schöngarth für diese Vergeltungsaktion nicht geklärt werden und so wurde er für dieses Verbrechen nicht verurteilt, auch nicht für die letzten Deportationen von Juden aus dem Durchgangslager Westerbork in das KZ Auschwitz-Birkenau, die ebenfalls in seinem Verantwortungsbereich lagen.

Nach dem Krieg

Der Internationale Militärgerichtshof konnte Schöngarth die direkte Beteiligung an den zahlreichen Massenmorden nicht nachweisen, bzw. die Verantwortung nicht eindeutig zuweisen, obgleich er z. B. sowohl für die Verhaftung der Professoren der Jagiellonen-Universität im Rahmen der Sonderaktion Krakau 1939, als auch für die Ermordung polnischer Professoren der Lemberger Hochschulen 1941 verantwortlich war.[5]

Ein in Burgsteinfurt tagendes britisches Militärgericht griff jedoch einen Fall auf, bei dem Schöngarth unmittelbar beteiligt bzw. anwesend war und selbst den Tötungsbefehl gab. Am 21. November 1944 war die Besatzung eines alliierten Flugzeugs nahe Enschede mit dem Fallschirm abgesprungen. Einer dieser Gruppe landete zufällig in der Nähe eines Gebäudes, in dem sich das örtliche Hauptquartier der Gestapo befand. Der Pilot wurde gefangengenommen und zur Gestapo gebracht. Schöngarth, der während dieser Vorfälle anwesend war, gab wohl den Befehl, den alliierten Soldaten als Saboteur zu behandeln und hinzurichten (obwohl dies während der Verhandlung von ihm abgestritten wurde). Der alliierte Soldat wurde in einem nahegelegenen Waldstück durch Genickschuss getötet (vergleiche hierzu Fliegermorde).

Vom britischen Militärgericht wurden im Zusammenhang mit diesem Mord insgesamt sieben Personen wegen der Missachtung von Kriegsgesetzen angeklagt:

  • Karl Georg Eberhard Schöngarth
  • Friedrich Beeck (Kriminal-Sekretär/SS-Obersturmführer)
  • Wilhelm Hadler (Kriminal-Sekretär und SS-Untersturmführer)
  • Erwin Knop (Kriminal-Kommissar)
  • Herbert Fritz Willi Gernoth (Kriminal-Sekretär)
  • Erich Lebing (SS-Scharführer)
  • Fritz Boehm (SS-Oberscharführer)

Schöngarth, Beeck, Hadler, Knop und Gernoth wurden aufgrund dieses Verbrechens zum Tode verurteilt und am 16. Mai 1946 im Gefängnis Hameln gehenkt. Lebing wurde zu 15 Jahren, Boehm zu 10 Jahren Haft verurteilt.

SS-Laufbahn

  • SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei, 30. Januar 1943
  • SS-Oberführer, 30. Januar 1941
  • SS-Standartenführer, 1. Januar 1940
  • SS-Obersturmbannführer, 10. September 1939
  • SS-Sturmbannführer, 1. August 1938
  • SS-Hauptsturmführer, 20. April 1938
  • SS-Obersturmführer, 30. Januar 1938
  • SS-Untersturmführer, 9. November 1936

Auszeichnungen

Literatur

  • Helmut Krausnick/Hans-Heinrich Wilhelm: Die Truppe des Weltanschauungskrieges. Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD 1938-1942. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1981, ISBN 3-421-01987-8
  • Pohl, Dieter: Von der „Judenpolitik“ zum Judenmord. Der Distrikt Lublin des Generalgouvernements 1939 – 1944, Frankfurt a.M./Berlin 1993
  • Herbert, Ulrich (Hg.): Nationalsozialistische Vernichtungspolitik 1939 – 1945. Neue Forschungen und Kontroversen, Frankfurt a.M. 1998
  • Hirschfeld, Gerhard: Fremdherrschaft und Kollaboration. Die Niederlande unter deutscher Besatzung 1940-1945, Stuttgart (DVA) 1984
  • Dieter Schenk: Der Lemberger Professorenmord und der Holocaust in Ostgalizien, Verlag J. H. W. Dietz Nachf., Bonn 2007 ISBN 978-3-8012-5033-1
  • Law-Reports of Trials of War Criminals, Selected and prepared by The United Nations War Crimes Commission, Volume XI, London, HMSO.1948. TRIAl OF EBERHARD SCHOENGRATH AND SIX OTHERS. RITISH MILITARY COURT, BURGSTEINFURT, GERMANY (FEBRUARY 7TH-11TH, 1946)[1]
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8. 

Weblinks

Fußnoten

  1. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 555f.
  2. Die Namen der 38, die am 8. März 1945 in Den Haag hingerichtet wurden
  3. Artikel zu den Hinrichtungen am 8. März 1945 in Amersfoort
  4. Ausführlicher Artikel zum Hergang des Anschlags und der nachfolgenden Vergeltungsmassnahmen (niederl.)
  5. Laut IPN-Untersuchung trugen der Bridgadeführer der SS, Eberhard Schöngarth, sowie der Hauptsturmführer Hans Krüger (Gestapo), der die Geheime Feldpolizei-Einheit (in Lemberg) führte, die unmittelbare Verantwortung.

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