Kapitular

Kapitular

Ein Kapitular ist nach dem Recht der römisch-katholischen Kirche ein Priester, dem allein oder in Gemeinschaft mit anderen Priestern, dem Kapitel, die Aufgabe anvertraut ist, an einer Kathedralkirche feierliche Gottesdienste zu halten und alle vom Bischof übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Häufig wird ein Kapitular auch als Domherr und das Kapitel als Domkapitel bezeichnet. Früher war jedoch der Domherr nicht automatisch ein Kapitular, es gab z. B. auch weltliche Domherren, die erst nach Aufnahme in den Klerikerstand auch in das Domkapitel aufgenommen werden konnten. Das Domkapitel besitzt in Deutschland (außer in den bayrischen Diözesen und in der Diözese Speyer) und der Schweiz sowie einigen weiteren Diözesen (u.a. im Erzbistum Salzburg) unter anderem ein Wahlrecht bei der Neubesetzung des Bischofsstuhls der Diözese, jedenfalls aber ein Wahlrecht für den Diözesanadministrator (früher Kapitelsvikar bzw. Kapitularvikar), der bei Vakanz des Bischofsstuhles die Diözese interimistisch leitet, sofern kein Apostolischer Administrator bestellt ist.

An der Spitze eines Domkapitels stehen die Dignitäten. Dies sind ein Dompropst oder ein Domdechant und in einigen Kapiteln auch beide zusammen, wobei der Dechant Stellvertreter des Propstes ist. Die Anzahl der Kanoniker eines Domkapitels ist unterschiedlich: in Köln sind es zwölf residierende und vier nichtresidierende Domherren, in Fulda dagegen nur sechs residierende Domherren, in Erfurt fünf residierende und drei nichtresidierende Kapitulare.

Darüber hinaus kann der Bischof verdiente Priester oder Bischöfe - ggf. auch aus anderen Bistümern - zu Ehrendomherren oder Ehrendomkapitularen ernennen. Ein Domkapitel an der Bischofskirche eines Metropoliten wird auch Metropolitankapitel genannt.

Die Assistenten oder Vertreter der Domkapitulare nennen sich Domvikare (in Mainz: Dompräbendaten). Auch sie sind Priester und bilden zusammen mit den Domkapitularen die Domgeistlichkeit, zu der mancherorts - in einem weiteren Sinne - auch noch ein oder ggf. mehrere Domdiakone gehören.

Siehe auch

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kapitulār — (Domkapitular), s. Kapitel …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kapitular — Kapitulār, Mitglied eines Kapitels (s.d.) mit Sitz und Stimme; Stifts oder Domherr. – Kapitularvikār (Kapitelsvikar), Stellvertreter des Bischofs in der Diözesanverwaltung während einer Sedisvakanz …   Kleines Konversations-Lexikon

  • kapitular — kapitùlār m <G kapitulára> DEFINICIJA 1. pov. naredba franačkih vladara koja se provodi kao zakon (ob. u doba Karolinga) 2. kat. član stolnog kaptola ETIMOLOGIJA vidi kapitul …   Hrvatski jezični portal

  • Kapitular — Ka|pi|tu|lar I 〈m. 1〉 Mitglied eines geistlichen Kapitels (DomKapitular) II 〈n.; s, ri|en〉 Gesetze u. Verordnungen der karolingischen Könige [nach ihrer Einteilung in einzelne, mit Zahlen versehene Kapitel] * * * Ka|pi|tu|lar, der; s, e [mlat.… …   Universal-Lexikon

  • Kapitular — Ka|pi|tu|lar1 〈m.; Gen.: s, Pl.: e〉 Mitglied eines geistl. Kapitels; DomKapitular   Ka|pi|tu|lar2 〈n.; Gen.: s, Pl.: ri|en〉 Gesetz od. Verordnung der karolingischen Könige [Etym.: nach ihrer Einteilung in einzelne, mit Zahlen versehene Kapitel] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kapitular von Quierzy — Als Kapitular von Quierzy werden mehrere königliche Erlasse bezeichnet, die in der Königspfalz Quierzy in Kraft gesetzt wurden. Die bekanntesten stammen von Karl dem Kahlen, eines vom 14. Februar 857, das sich mit der Bekämpfung von Räuberbanden… …   Deutsch Wikipedia

  • Kapitular — Ka|pi|tu|lar der; s, e <aus gleichbed. kirchenlat. capitularius zu lat. capitulum, vgl. ↑Kapitel> Mitglied eines Kapitels (2 a), z. B. ein Domherr …   Das große Fremdwörterbuch

  • kapitulár — ja m (á) rel. član (stolnega) kapitlja ja tudi kapitulárij a m (á) zgod. predpis frankovskega kralja: kapitularji Karla Velikega …   Slovar slovenskega knjižnega jezika

  • Kapitular — Ka|pi|tu|lar, der; s, e (Mitglied eines Kapitels, z. B. Domherr) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Diedenhofener Kapitular — Das Diedenhofener Kapitular ist ein Kapitular (königliche Anordnung) von Karl dem Großen, das am 24. Dezember 805 in Diedenhofen (heute Thionville/Frankreich) erlassen wurde. In dem Dokument werden unter anderem die Städte Magdeburg und Forchheim …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”