- Kapitalstock
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Der Kapitalstock gibt das jahresdurchschnittliche Bruttoanlagevermögen[1] einer Volkswirtschaft an. Er spielt neben den Erwerbstätigen als Produktionsfaktor eine wesentliche Rolle. Der Kapitalstock ist vergleichbar mit dem durchschnittlich gebundenen Kapital.
Der Kapitalstock oder das Anlagevermögen umfasst nach der Definition des Statistischen Bundesamtes alle produzierten Vermögensgüter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden.
Ermittelt wird der Kapitalstock als Nettoanlagevermögen durch die Kumulationsmethode. Man geht von dem Kapitalstock eines bestimmten Anfangszeitpunktes aus und addiert die danach erfolgenden Anlageinvestitionen und subtrahiert die Abschreibungen. So kann man den Kapitalstock im Laufe der Zeit fortschreiben. Das Problem ist der Kapitalstock des Anfangszeitpunktes, der im Allgemeinen nicht bekannt ist. Hier muss man sich mit Schätzungen behelfen. Im Laufe der Zeit hat die Größe des Anfangskapitalstocks allerdings keinen Einfluss mehr auf die laufende Größe des Kapitalstocks. Der mögliche Schätzfehler zu Beginn schwächt sich in seiner Auswirkung im Laufe der Zeit immer mehr ab. Dieses "Vergessen" (vgl. Ergodenhypothese) des Anfangswertes hängt davon ab, welche Lebensdauer für die einzelnen Anlagegüter angesetzt wird, je kürzere Lebensdauer, desto rascher kann man den Anfangswert des Kapitalstocks "vergessen".
Legt man für den Kapitalstock das Bruttoanlagevermögen zugrunde, werden die Anlagen nicht abgeschrieben, sie scheiden aus dem Anlagevermögen am Ende ihrer Lebensdauer als Ganzes aus.
Inhaltsverzeichnis
Theorie
Ob sich das Kapital zu einer eindimensionalen Größe addieren lässt (Elektrolokomotiven werden zu Reißnägeln addiert) ist theoretisch umstritten und Gegenstand der sogenannten Kapitalkontroverse.
Siehe auch
Weblinks
- Dr. Oda Schmalwasser: Revision der Anlagevermögensrechunung 1991 bis 2001 (abgerufen 27. November 2008) (Definition und Erläuterungen des Statistischen Bundesamts)
Einzelnachweise
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