Kapelle (Kirchenbau)

Kapelle (Kirchenbau)
Kapelle aus dem 17. Jahrhundert

Als Kapelle bezeichnet man

  • baulich kleine Bet-, Gottesdienst- oder Andachtsräumlichkeiten, freistehend oder als Raum eines Gebäudes
  • kirchenrechtlich Kirchengebäude oder Räume ohne Rechtsstellung als Kirche

Inhaltsverzeichnis

Wortherkunft

Kapelle kommt von lateinisch cappa ‚Mantel‘; Diminutiv capella. Damit wurde ursprünglich der Ort bezeichnet, an dem im 7. Jahrhundert die Mantelhälfte des heiligen Martins von Tours in Paris als Reichsreliquie verehrt wurde.[1]

Kapelle als baulicher Begriff

Die Bezeichnung der Kapelle zu Paris ging auf kleine unselbstständige Bet- oder Gottesdiensträume innerhalb von größeren Sakralbauten oder profanen Gebäuden über, wie Chor-, Scheitel-, Kranz-, Seitenschiffs- und Votivkapellen in Kirchen, Beträume in Krankenhäusern und dergleichen, sowie auf freistehende Bauten wie Tauf-, Toten-, Burg- und Schlosskapellen und auf kleinere Gotteshäuser.

Aufgrund der im Mittelalter üblichen Messstipendien, der Gründung von Bruderschaften und der Stiftung von Votivaltären sowie der bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil üblichen Einzelzelebration der Priester wurden in Kirchen je nach Größe zwei oder mehrere Seitenaltäre eingerichtet. Wenn durch diese Abtrennung halboffene Räume entstehen, werden diese als „Seitenkapellen“ bezeichnet. Gibt es diese mehrfach um die Apsis herum, so heißt diese Ansammlung „Kapellenkranz“. Einer der ersten Kapellenkränze wurde in Tours (um 1000) geplant und umgesetzt. „Chorkapellen“ finden sich vorwiegend bei Cluniazensern und Zisterziensern.

Ob eine – mehr oder minder – freistehende Kapelle als eigenständiges Gebäude gerechnet wird, hängt von der Lage im Baukörper ab. Neben Kirchen stehende eigenständige Nebengebäude bilden mit dem Hauptbau ein Bauensemble also vom Denkmalschutz her eine Gesamtanlage. Einer Kirche außen angebaute Gaden werden als Gebäudetrakt zum Haupthaus gerechnet, und bilden, wenn sie auch von innen zugänglich sind, einen Gebäudekomplex. Auch Kapellengebäude in Burgen, Klöstern, in Krankenhausarealen oder Friedhofsanlagen werden teils als Bauteil, teils als Bauwerk der Anlage oder Komplexes gezählt. Da Kirchen, weil sie keine Wohngebäude sind, meist keine Anschrift (Adresse) haben, ist es von den örtlichen baurechtlichen Regelungen abhängig, inwiefern eine Kapelle als Bauwerk in das Grundbuch und ähnliche Baukataster übernommen oder eingetragen wurde.

Funktionelle Aspekte der Kapelle

Auch Gottesdiensträume mit speziellen Funktionen – innerhalb oder außerhalb großer Kirchen – erhielten diese Bezeichnung: Taufkapelle (Baptisterium), Sakramentskapelle, Grabkapelle, Friedhofskapelle, Krankenhauskapelle.

Nach dem Vorbild des fränkischen Königspalastes wurden an weltlichen und geistlichen Höfen Kapellen als private Bet- und Andachtsräume der Palastherren eingerichtet. Diese sind sodann nach Ortslage, dem Träger oder Auftraggeber betitelt: Pfalz-, Burg-, Schloss-, Bischofskapelle, Sixtinische Kapelle. Auch in manchen Rats- und Bürgerhäusern befinden sich solche Gottesdiensträume, in denen vornehmlich Reliquien, Throninsignien, Urkunden oder Siegel aufbewahrt werden.

„Wegkapellen“ sind kleine Kapellen, oft an Abzweigungen oder auch historisch bedingt. Die Abgrenzung zum Flurdenkmal ist meist fließend, häufig gehen Kapellen auf ursprünglich überdachte und umbaute Wegkreuze und -steine zurück. Entlang von Pilgerwegen sind „Stationskapellen“ entstanden. Steht am Zielort nur eine kleinere Kirche, so heißt diese „Wallfahrtskapelle“. Eine neuere Entwicklung ist die „Autobahnkapelle“ in der Funktion einer Wegkapelle.

Einzelpersonen, Vereine, Bruderschaften, Dorfgemeinschaften haben aus Dankbarkeit oder infolge eines Gelübdes Kapellen errichtet. So gibt es beispielsweise zahlreiche „Pestkapellen“, die an die Opfer einer Pestepidemie erinnern. Grund der Errichtung kann das Gelübde sein, wenn der Ort von der Pest verschont bleibt eine Kapelle zu stiften. Kleinere Kapellen, meist Wegkapellen, sind als „Heiligenhäuschen“ bekannt.

Kapelle als kirchenrechtlicher oder liturgischer Begriff

Katholisches kanonisches Recht

Kirchenrechtlich werden von der römisch-katholischen Kirche (Umschreibung lateinisch oratorium, sacellum) alle Gottesdiensträume mit dem Begriff Kapelle belegt, die nicht die volle Rechtsstellung einer Kirche haben Canones 1223-1229Vorlage:§§/Wartung/alt-URL CIC). So besteht eine Unterscheidung zwischen Kirchen und Kapellen.

Kirchen
sind für den Gottesdienst bestimmte Gebäude, zu dem die Gläubigen das Recht freien Zugangs haben, um Gottesdienst vornehmlich öffentlich auszuüben (can. 1214  CIC)
Kapellen
sind „… für den Gottesdienst zugunsten einer Gemeinschaft oder eines dort zusammenkommenden Kreises von Gläubigen bestimmt […], zu dem mit Zustimmung des zuständigen Oberen auch andere Gläubige Zugang erhalten können.“ (can. 1223 CIC). Wenn dort nicht regelmäßig die Heilige Messe gefeiert wird, gibt es in einer Kapelle keinen Tabernakel.
Privatkapellen
sind zur Unterscheidung vom Kirchenrecht die „für den Gottesdienst zugunsten einer einzelnen oder mehrerer physischen Personen bestimmt.“ (can. 1226 CIC)

Eine Kapelle kann ein Patrozinium tragen, das ist aber nicht zwingend.

Die evangelische Kapelle

In der Evangelischen Kirche werden die Gottesdienstgebäude von kleinen evangelischen Gemeinden im offiziellen Sprachgebrauch Kapelle genannt, sofern sie nicht eine eigene historische Bezeichnung wie beispielsweise „Klosterkirche“ tragen. Die zugehörige evangelische Gemeinde trägt sodann den Namen Kapellengemeinde, das zuständige Leitungsgremium heißt Kapellenvorstand, die Mitglieder des Kapellenvorstandes sind Kapellenvorsteher und Kapellenvorsteherin. Die Kapellengemeinde besitzt keine eigene Pfarrstelle und ist deshalb ohne Verlust ihrer Selbstständigkeit einer oder einigen Kirchengemeinden zur gemeinsamen Nutzung der Pfarrstelle zugeordnet.

Die freikirchliche Kapelle

Typisch für baptistische Kapellen, Kirchen und Gemeindehäuser: Postfächer für kirchliche Druckerzeugnisse und Mitteilungen an die Gemeindemitglieder

Im deutschen Sprachraum wird, unabhängig von der Größe, auch die gottesdienstliche Versammlungsstätte einer Freikirche als Kapelle bezeichnet. Das Versammlungsgebäude der Siebenten-Tags-Adventisten heißt vielerorts „Adventkapelle“ oder auch Adventhaus.

In dem Bemühen, sich von den Volks- und Staatskirchen abzugrenzen, suchten freikirchliche Gemeinden im 19. Jahrhundert nach einer Bezeichnung für ihre gottesdienstlichen Versammlungsstätten. Anfangs nannten sie ihre Gotteshäuser schlicht „Versammlungslocale“, die zunächst in umgebauten Wohnhäusern und Ställen untergebracht waren. Mit Beginn des freikirchlichen Kirchenbaus wurde der biblische Begriff Bethaus verwendet. In Anlehnung an die kongregationalistische chapel des angelsächsischen Sprachraums setzte sich im Weiteren der Begriff Kapelle durch. Dies war ein schlichter Saalbau ohne Glockenturm. Aufgrund obrigkeitlicher Verfügung durften freikirchliche Kapellen (ähnlich den Synagogen) oft nur als Hinterhofbebauung (Hofkirche) errichtet werden.

Die Inneneinrichtung dieser Kapellen war auf das Notwendigste beschränkt: Bänke, zentrale Kanzel, Abendmahlstisch in der Baptisten- oder Altar in der Methodistenkapelle, Harmonium (in seltenen Fällen eine Orgel) und häufig eine Empore. An der inneren Stirnwand befand sich ein schlichtes Kreuz und oft auch eine Inschrift mit biblischem oder evangelistischem Inhalt. Das Gemeindeleben der Freikirchen bestand nicht nur aus Sonntagsgottesdiensten, deshalb gehörte teilweise eine Küche, Toiletten und Gruppenräume schon früh zur Ausstattung freikirchlicher Kapellen. Typisch für den Eingangsbereich einer Baptistenkapelle sind auch die sogenannten „Postfächer“, über die Informationen an die Gemeindemitglieder verteilt werden. Freikirchliche Kapellen haben in der Regel Namen.

„Lassen sich frühere Kapellennamen unter dem Leitmotiv Erlebnisgemeinschaft des Volkes Gottes zusammenfassen (mit einer Vorliebe für Alttestamentliches: Bethel-, Eben-Ezer-, Immanuel-, Zions- und Zoar-Kapelle), so werden heute Bezeichnungen aus dem Bereich der Christusverkündigung bevorzugt: Christus-, Kreuz-, Auferstehungs- und Friedenskapelle. Ein weiterer Trend lässt sich beobachten: Kapellen werden im freikirchlichen Bereich zunehmend zu Kirchen und Gemeindezentren

Günter Balders[2]

Sowohl im freikirchlichen Bereich als auch in Kreisen der Gemeinschaftsbewegung entwickelte sich im 19. Jahrhundert eine regelrechte „Kapellenfrömmigkeit“. Das Lied des Methodisten Ernst Gebhardts[3] ist ein Beleg dafür.

Ich weiß eine liebe Kapelle, da weilet mein Herze so gern;
da sing ich mit meinen Geschwistern Loblieder zum Preise des Herrn.
   ||: Pilger, komm, komm, komm zur Kapelle, bald weilst du gewiss hier auch gern!
   Da findest du liebe Geschwister; komm, singe zum Preise des Herrn! :||

Wer kennt diese liebe Kapelle, zu der mein Verlangen stets geht?
Da glühen in Andacht die Herzen in brünstigem heißen Gebet.

O Pilger, du kennst die Kapelle. Sie stehet am friedlichen Ort.
Da höret man heilige Zeugen verkünden das lautere Wort.

Kapelle, du Vorhof des Himmels, in dir fand mein Herz Gottes Haus,
an meines Immanuels Herzen ruh’ ewig im Frieden ich aus!

Ausdruck von „Kapellenfrömmigkeit“ ist auch der Smash-Hit von Elvis Presley aus der Mitte der 1960er-Jahre: You saw me crying in the chapel. Die letzte Strophe dieses Liedes lautet[4].

Take your troubles to the chapel
Get down on your knees and pray
Your burdens will be lighter
And you'll surely find the way.

Bilder von Kapellen

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Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wilfried Koch und zahlreiche andere Quellen
  2. Günter Balders: Artikel Kapelle, a.a.O., S. 291
  3. E. Gebhardt: Evangeliumslieder, Nr. 25, o.O., 1880
  4. Vollständiger Text des Liedes; eingesehen am 22. September 2008

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