Kantorei

Kantorei

Kantorei ist die Bezeichnung für eine unter der Leitung eines Kantors stehende Musikgemeinschaft.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bürgerliche Kantorei

Die bürgerlichen Kantoreien des 16. bis 18. Jahrhunderts gehen auf die vorreformatorischen Kalandbruderschaften sowie die Stabulisten und Konstablervereine zurück. Hauptaufgabe dieser Kantoreien war das Singen im Gottesdienst. Daneben wurde bei den Hochzeiten und Beerdigungen der Mitglieder musiziert. In Not geratene Mitglieder wurden unterstützt. In kleineren Städten wurde im 16. Jahrhundert erst durch die Gründung einer Kantorei die Aufführung von mehrstimmiger Kirchenmusik möglich.

Schulkantorei

Die Schulkantoreien bestanden aus Schülern, die gegebenenfalls durch Lehrer und Ehemalige sowie die Stadtpfeifer unterstützt wurden.

Hofkantorei

In protestantischen, aber auch an einigen katholischen Höfen, bezeichnete man im Gegensatz zur Kapelle die selbständig gewordene Gruppe von Sängern und Instrumentalisten als Kantorei.

20. Jahrhundert und Gegenwart

Durch die kirchenmusikalische Erneuerungsbewegung wurde die Bezeichnung Kantorei für evangelische Kirchenchöre wieder häufiger.

Siehe auch

Literatur

  • A. Werner Geschichte der Kantorei-Gesellschaften im Gebiete des ehemaligen Kurfürstentums Sachsen (1902)
  • J. Rautenstrauch: Luther und die Pflege der kirchlichen Musik in Sachsen (1907)
  • H. Birtner:Ein Beitrag zur Geschichte der protestantischen Musik im 16. Jahrhundert (1927/1928)
  • W. Gurlitt: J. Walter und die Musik der Reformationszeit (1933)
  • W. Ehmann: Das Musizierbild der deutschen Kantoreien im 16. Jahrhundert (1938)
  • M. Ruhnke: Beitrag zu einer Geschichte der deutschen Hofmusikkollegien im 16. Jahrhundert (1963)
  • Ph. Unger: Das sächsisch-erzgebirgische Kantoreiwesen (2008)
  • Friedrich Blume: Geschichte der evangelischen Kirchenmusik (Bärenreiter 1965)
  • Riemann Musiklexikon: Artikel Kantorei
  • Die Musik in Geschichte und Gegenwart: Artikel Kantorei



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