Kabinettsjustiz

Kabinettsjustiz

Kabinettsjustiz als Teil des Kabinettsystems bezeichnet die im Absolutismus üblichen Eingriffe des Landesherrn in Entscheidungen von Gerichten und den Ablauf des Rechtssystems.

Anders als heute, wurde der Begriff im 18. und 19. Jahrhundert durchaus positiv verwendet. Auch heute wird verschiedentlich argumentiert, die Eingriffe des absoluten Herrschers seien in vielen Fällen durchaus positiv zu bewerten und dem aufklärerischen Geist der Zeit gefolgt. So wurde dank der Kabinettsjustiz die Folter um Jahre früher abgeschafft als auf dem Papier und viele Todesurteile nicht vollstreckt, das Pardon des Landesherrn wurde sogar gegen den Rat der Ministerialbeamten gegeben. Die öffentliche Meinung spielte bei der Entscheidung des Landesherren eine große Rolle und wirkte einem starren Justizsystem entgegen.


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  • Kabinettsjustiz — Kabinettsjustiz, die unmittelbare Einmischung des Regenten in einen bei den Gerichten anhängigen Rechtsstreit. In Deutschland ist eine solche seit längerer Zeit ausgeschlossen; insbes. ist sie mit dem Gerichtsverfassungsgesetz (§ 1 und 16)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kabinettsjustiz — Ka|bi|nẹtts|jus|tiz 〈f.; ; unz.; Pol.〉 Einmischung des Staatsoberhauptes in einen Rechtsstreit * * * Kabinẹttsjustiz,   im absolutistischen Staat (also bei fehlender Gewaltenteilung) die auf die oberste Gerichtsgewalt des Landesherrn gestützten …   Universal-Lexikon

  • Kabinettsjustiz — Ka|bi|nẹtts|jus|tiz 〈f.; Gen.: ; Pl.: unz.; Pol.〉 Einmischung des Staatsoberhauptes in einen Rechtsstreit …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kabinettsjustiz — Ka|bi|netts|jus|tiz die; : a) Rechtsprechung od. Einflussnahme auf die Justiz durch einen Herrscher; b) [unzulässige] Einwirkung der Regierung auf die Rechtsprechung; vgl. ↑Amnestie …   Das große Fremdwörterbuch

  • Kabinettsjustiz — Ka|bi|nẹtts|jus|tiz ([unzulässige] Einwirkung der Regierung auf die Rechtsprechung) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Gesetzlicher Richter — Das Recht auf den gesetzlichen Richter (genauer: gesetzlich bestimmten Richter) ist ein Justizgrundrecht, das festlegt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse bereits im Voraus bestimmt sein muss, welches Gericht und welcher Richter zuständig …   Deutsch Wikipedia

  • Friedrich Wilhelm Schulz — Wilhelm Schulz um 1820. Bleistiftzeichnung eines unbekannten Künstlers. Friedrich Wilhelm Schulz (meist Wilhelm Schulz, nach zweiter Heirat Wilhelm Schulz Bodmer, * 13. März 1797 in Darmstadt; † 9. Januar 1860 in Hottingen (Stadt Zürich)) war ein …   Deutsch Wikipedia

  • Kabinettkrieg — Der Kabinettskrieg ist ein Typus des Krieges in Europa, der die Epoche des Absolutismus, vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution bestimmte. In älteren Darstellungen reicht das Zeitalter der Kabinettskriege nur bis zur Mitte des …   Deutsch Wikipedia

  • Kabinettkriege — Der Kabinettskrieg ist ein Typus des Krieges in Europa, der die Epoche des Absolutismus, vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution bestimmte. In älteren Darstellungen reicht das Zeitalter der Kabinettskriege nur bis zur Mitte des …   Deutsch Wikipedia

  • Recht auf den gesetzlichen Richter — Das Recht auf den gesetzlichen (genauer: gesetzlich bestimmten) Richter ist in Deutschland in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) geregelt. Jedermann hat Anspruch darauf, dass im Voraus nach allgemeinen Merkmalen bestimmt wird, bei welchem… …   Deutsch Wikipedia

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