Kabinett Brüning I

Kabinett Brüning I

Das Kabinett Brüning I amtierte vom 31. März 1930 bis zum 9. Oktober 1931. Diese Regierung war das erste Präsidialkabinett der Weimarer Republik, geführt vom Zentrumspolitiker Heinrich Brüning. Das Kabinett Brüning I regierte in der 4. Periode des Deutschen Reichstages.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Nachdem das Kabinett Müller II wohl vordergründig an einer geringfügigen Beitragserhöhung für die Arbeitslosenversicherung zerbrochen war (näherhin: Kabinett Müller II, Bruch der Koalition), ernannte Reichspräsident Hindenburg im März 1930 den Zentrumspolitiker Heinrich Brüning zum Kanzler.

Strategisch gewollte, aber verfassungsrechtlich problematische Präsidialregierung

Bis weit in die bürgerliche Mitte hinein dachte man, dass Koalitionsregierungen zu schwach waren, der Probleme Herr zu werden.[1] Zumindest hatte dies das Kabinett Müller II so gezeigt. Hindenburg ernannte Brüning zum Kanzler "mit dem Vermerk, daß sein Kabinett ohne >>koalitionsmäßige Bindung<< zusammenzustellen sei."[2]

Der Reichskanzler bedurfte nach Artikel 54 der Verfassung jedoch zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstages und musste zurücktreten, wenn ihm der Reichstag durch ausdrücklichen Beschluss sein Vertrauen entzog. Nur eine Formalität war die Ernennung des Kanzlers durch den Reichspräsidenten im Artikel 53.[3]

Artikel 48, Abs. 1 der Verfassung sprach jedoch von dem Recht des Präsidenten, ein Land mit Hilfe der bewaffneten Macht dazu anzuhalten, die gesetzlich aufgetragenen Pflichten zu erfüllen. Absatz 2 des Artikels sprach von Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Absatz 3 des Artikels davon, dass diese Maßnahmen auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen sind.

Brüning gedachte nun, "mit dem Parlament zu regieren, wenn es zur Mitarbeit bereit war [...]; oder aber auf Grund des ausdeutbaren Artikels ohne Parlament zu regieren"[4]: durch (Not-)Verordnungen des Präsidenten, die das Parlament, wenn es denn wünschte, außer Kraft setzten konnte mit der Aussicht auf Neuwahlen. Damit sollte der scheinbar unbeschreitbare Weg einer parlamentarischen Regierung verlassen und auf dem Weg einer präsidialen Regierung weitergeschritten werden.

Regierungshandeln

Brüning war christlicher Gewerkschafter, aber es mussten die Finanzen saniert werden, was der Schritt zur Währungsreform im Jahr 1923 gelehrt hatte: schmerzliche Herabsetzung der Sozialleistungen, Erhöhung der Steuern, Drosselung der Einfuhr. "Die Löhne würden folgen, dann auch die Preise."[5]

Brüning brachte ein erstes Bündel von entsprechenden Maßnahmen mit Hilfe der Konservativen und der SPD durch den Reichstag. Dann aber lehnte der Reichstag den von Brüning vorgelegten Reichshaushalt für 1930 (Deckungsmaßnahmen) ab. Nun folgte der scheinbar verfassungsrechtlich mögliche Schlagabtausch:

  1. Reichspräsident Hindenburg wandelte auf Brünings Bitte den Gesetzentwurf am 16. Juli in eine Notverordnung zur „Sicherung von Wirtschaft und Finanzen“ um.
  2. Daraufhin machte der Reichstag auf Antrag der SPD mit 256 Stimmen von SPD, KPD, NSDAP und DNVP von seinem in Artikel 48 der Weimarer Verfassung festgelegten Recht Gebrauch, eine Notverordnung abzulehnen.
  3. Weil die Reichstagskonstellation damit auch die Minderheitsregierung von Brüning scheitern ließ, bat Kanzler Brüning daraufhin Präsident Hindenburg, den Reichstag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen.

Um weitere Parlamentsauflösungen zu verhindern, beschloss die SPD, die Regierung Brüning künftig zu tolerieren, nachdem Brüning intensive Gespräche mit der SPD geführt hatte mit dem Hinweis, die nächsten Neuwahlen würden noch verheerender für die Demokratie in Deutschland ausfallen.(Eben hatte die NSDAP 18,3% der Wählerstimmen erreicht, bei der nächsten Wahl im Juli 1932 sollten sie 37,3% erzielen.) Die Sozialdemokraten mussten Notverordnungen parlamentarisch passieren lassen, die viel härter für die Arbeiterschaft waren "als jene, um derentwillen sie im Frühjahr die letzte parlamentarische Koalition gesprengt hatten."[6] Kommunisten oder Nationalsozialisten stellten immer einen Antrag auf Aufhebung einer Notverordnung. Jedes Mal wurde dies mit den Stimmen der Regierungsparteien und der SPD abgelehnt.

Ende des Kabinetts Brüning I

Nachdem am 5.September 1931 die Bestrebung scheiterte, eine deutsch-österreichische Zollunion zu gründen und deswegen Außenminister Curtius zurücktrat, war Brüning außer Schleicher und Hindenburg auch dafür, eine rechtsgerichtetere Politik zu gestalten. Nachdem Brüning Hindenburg versprochen hatte, deutlich konservativere Minister zu berufen, die parteipolitisch nicht so gebunden und weder katholisch noch links sein sollten, nahm Hindenburg den Rücktritt der Regierung Brüning an und beauftragte Brüning gleichzeitig mit der Regierungsneubildung.

Kabinettsliste

Von links sitzend: Joseph Wirth (Inneres), Hermann Robert Dietrich (Wirtschaft), Heinrich Brüning (Reichskanzler), Julius Curtius (Äußeres), Georg Schätzel (Post), stehend: Gottfried Reinhold Treviranus (Besetzte Gebiete), Martin Schiele (Landwirtschaft), Johannes Viktor Bredt (Justiz), Adam Stegerwald (Arbeit), Paul Moldenhauer (Finanzen), Theodor von Guérard (Verkehr). Nicht im Bild: Reichswehrminister Wilhelm Groener
Kabinett Brüning I
31. März 1930 bis 9. Oktober 1931
Reichskanzler Heinrich Brüning
Zentrum
Vizekanzler Hermann Dietrich DDP
Auswärtiges Amt Julius Curtius DVP
Inneres Joseph Wirth Zentrum
Finanzen Paul Moldenhauer
bis 28. Juni 1930
DVP
Hermann Dietrich DDP
Wirtschaft Hermann Dietrich
bis 28. Juni 1930
DDP
Staatssekretär Ernst Trendelenburg
Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt
-
Arbeit Adam Stegerwald Zentrum
Justiz Johann Viktor Bredt
bis 5. Dezember 1930
Wirtschaftspartei
Staatssekretär Curt Joël
Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt
-
Reichswehr Wilhelm Groener parteilos
Post Georg Schätzel BVP
Verkehr Theodor von Guérard
Zentrum
Ernährung und Landwirtschaft Martin Schiele
DNVP
ab 22. Juli 1930:
CNBL
Besetzte Gebiete Gottfried Treviranus
bis 30. September 1930
KVP
Ohne Geschäftsbereich Gottfried Treviranus
ab 1. Oktober 1930
KVP

Literatur

  • Herbert Hömig: Brüning. Kanzler in der Krise der Republik. Schöningh, Paderborn 2000, ISBN 3-506-73949-2.
  • Gerhard Schulz: Von Brüning zu Hitler. Der Wandel des politischen Systems in Deutschland 1930-1933 (= Zwischen Demokratie und Diktatur. Verfassungspolitik und Reichsreform in der Weimarer Republik, Bd. 3); Walter de Gruyter, Berlin, New York 1992 ISBN 3-11-013525-6.
  • Peer Oliver Volkmann: Heinrich Brüning (1885-1970). Nationalist ohne Heimat, Düsseldorf: Droste 2007.

Einzelnachweise (Quellen)

  1. Golo Mann, Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Fischer Taschenbuch Mai 2001(8), Seite 755
  2. Golo Mann, Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Fischer Taschenbuch Mai 2001(8), Seite 755
  3. Golo Mann, Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Fischer Taschenbuch Mai 2001(8), Seite 756
  4. Golo Mann, Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Fischer Taschenbuch Mai 2001(8), Seite 757
  5. Golo Mann, Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Fischer Taschenbuch Mai 2001(8), Seite 757
  6. Golo Mann, Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Fischer Taschenbuch Mai 2001(8), Seite 766

Weblinks



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