Justizamtmann

Justizamtmann

Ein Amtmann war seit dem Mittelalter ein Bediensteter des Adels oder des Klerus, der meist selbst dem niederen oder mittleren Adel angehörte und zur Verwaltung von Gütern (Burgen, Dörfer usw.) eingesetzt wurde. Er trieb die Steuern ein und befehligte eine kleine bewaffnete Einheit, mit der er bis zu einem gewissen Maß für Sicherheit und Ordnung sorgen konnte.

Später bürgerte sich für das alte Wort Amtmann das Wort Beamter ein. Das Wort kommt von ambet-ambachtos - der Herumgeschickte, keltisch: lateinisch ambactus der Bote, Herold, Diener, französisch, ambassadeur, der Botschafter. Hingegen aus keltisch-lateinisch -> altgermanisch/altnordisch jetzt isländisch 'ambátt'='Sklavin', norwegisch 'ambått'='Zimmermädchen, Magd'.

Im Holstein der dänischen Zeit (bis 1864) war der Amtmann der Oberbeamte eines landesherrlichen Amtes. Als Leiter der Verwaltung unterstand er seit 1546 dem Ministerium (Deutsche Kanzlei) in Kopenhagen. Der Amtmann war zugleich weltlicher Richter erster Instanz und bildete mit dem Propst zusammen das geistliche Gericht (Konsistorium). Detlev von Liliencron hat einem Amtmann von Tondern namens Henning Pogwisch in seiner Ballade "Pidder Lüng" ein literarisches Denkmal gesetzt.

In der Schweiz ist der Ammann (Amtmann) seit dem Mittelalter das von den Bürgern gewählte Oberhaupt der Exekutive eines Kantons (Landammann), einer Stadt (Stadtammann) oder Gemeinde (Gemeindeammann).

Heute ist Amtmann in Deutschland die Amtsbezeichnung für einen Beamten der Besoldungsgruppe A 11 im gehobenen Dienst und im Burgenland (Österreich) die Bezeichnung für einen Gemeindebeamten (siehe auch Amtmann (Burgenland)).

Die weiblichen Bezeichnung Amtfrau (z.B. Regierungsamtfrau - RAmtfr - oder Zollamtfrau - ZAF -) hat sich weitgehend durchgesetzt. Eine Zeit lang wurde statt Amtfrau auch die Bezeichnung Amtmännin - diese Bezeichnung war vorher die Regel - in einigen Bundesländern und der Bundesverwaltung verwendet. Diese Bezeichnung ist aber weitgehend verschwunden, allerdings kann in der Bundeszollverwaltung noch immer die Bezeichnung "Zollamtmännin" (alternativ zu "Zollamtfrau") gewählt werden. Ursprünglich ging die Einführung der Amtsbezeichnung z. B. "Justizamtfrau" in den 1970er Jahren von einer niedersächsischen Beamtin/Rechtspflegerin aus, die sich weigerte, die Beförderungsurkunde entgegenzunehmen, solange sie nicht in der weiblichen Form ausgestellt war. In der Schweiz wird ein weiblicher Landammann gewöhnlich als Frau Landammann bezeichnet und angeredet.

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