Johannes Tetzel

Johannes Tetzel
Johann Tetzel

Der Dominikanermönch Johann Tetzel (* 1465 in Pirna; † 11. August 1519 in Leipzig) war ab 1504 Ablassprediger in verschiedenen deutschen Ländern.

Tetzel trat 1489 in das Dominikanerkloster St. Pauli ein. Ab 1504 betrieb er Ablasshandel. 1517 ernannte ihn Erzbischof Albrecht von Brandenburg zum Subkommissar für den Ablasshandel der Kirchenprovinz Magdeburg.

Inhaltsverzeichnis

Der Ablasshandel

Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts war der Ablasshandel streng geregelt, nur bestimmte Sündenstrafen konnten durch Geld und keinesfalls ohne tätige Reue erlassen werden. Als Rom jedoch immer mehr Geld für den Bau des Petersdomes benötigte, wurden diese Regeln nach und nach gelockert. Auch ohne Beichte vor einem Priester konnte der Sünder die Strafe durch Kauf eines Ablassbriefes tilgen. Kirchenraub und Meineid wurden gegen neun Dukaten und ein Mord bereits für acht Dukaten vergeben. Schließlich konnte man auch Ablässe für Verstorbene kaufen.

Die Hälfte der Einnahmen diente dem Bau des Petersdoms in Rom, während die andere sich der Erzbischof Albrecht (Brandenburg) und der jeweilige Ablassprediger teilten. Der Bischof benötigte die Einkünfte, um seine gegenüber den Fuggern aufgelaufenen Schulden abzuzahlen. Ein Teil dieser Schulden war entstanden, weil ihm der Papst – gegen das Kirchenrecht – zusätzlich zu dem Bischofssitz von Mainz auch den von Magdeburg verkauft hatte. Sinnigerweise standen Vertreter der Fugger bei Tetzels Verkaufsaktionen gleich neben dem Klingelbeutel, um den Anteil des Bankhauses zu sichern.

Tetzel wirkte zwar im Gebiet des Erzbistum Magdeburg, doch kamen zu ihm auch die Wittenberger Bürger, um sich, statt durch echte Buße, durch Geld von ihren Sünden zu befreien. Martin Luther, Beichtvater vieler Wittenberger, bemerkte dies mit Bitterkeit. Er prangerte den seiner Meinung nach schändlichen Ablasshandel an, da dieser seine Vorstellung von einem sündigen Menschen, der sich wegen schlimmer Taten einem Leben der Demut unterwirft, geradezu verhöhnte. Die 95 Thesen, die er als Reaktion darauf in Wittenberg veröffentlicht haben soll, waren Ausdruck der Reformation. Kurz vor Tetzels Tod schickte Luther ihm einen Trostbrief.

Tetzel soll seine Ablassbriefe auch in Küblingen in der dortigen Wallfahrtskirche St. Marien verkauft haben. Im nahegelegenen Elm, einem Höhenzug knapp 20 Kilometer östlich von Braunschweig, soll 1518 laut einer Sage unter dem Tetzelstein ein Ablassprediger begraben worden sein.

Der Ablassbrief

Mit der Parole, "Sobald der Gülden im Becken klingt / im huy die Seel im Himmel springt" soll Johann Tetzel in der Art eines Marktschreiers den Ablasshandel eröffnet haben. In das Hochdeutsche übersetzt ist jedoch heutzutage der Ausruf "Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele (aus dem Fegefeuer) in den Himmel springt!", der Allgemeinheit geläufiger.

Der Tetzelkasten

Tetzelkasten in Jüterbog, um 1510

Einer der bisher gefundenen Tetzelkästen, in denen die Bußgelder verwahrt wurden, befindet sich im Städtischen Museum Braunschweig, im Altstadtrathaus. Er entstammt der Peterskapelle des Schlosses Süpplingenburg, in der Tetzel gepredigt und diesen Kasten verwendet haben soll. Dieser ist mit breiten Eisenblechen beschlagen und besitzt seitlich zwei Tragegriffe. Auf der Vorderseite waren drei Schlösser angebracht, deren Öffnung wahrscheinlich nur der römischen Kurie, den Fuggern und Erzbischof Albrecht vorbehalten waren. Seine Abmessungen sind 40,6 x 82,5 x 47,5 cm. Ebenso befindet sich ein Tetzelkasten in der Nikolaikirche in Jüterbog. Hans von Hake (1472-1541) übergab ihn Jüterbog, nachdem er Tetzel den Kasten abgenommen hat. Den Ablasszettel dafür hatte er zuvor schon von ihm erworben und winkte damit, als Tetzel ihm mit den Qualen des Fegefeuers drohte. Ein Tetzelkasten soll auch der Kasten in der Peter-und-Paulkirche in Görlitz sein. Auf der Höhe des Elms (zwischen Königslutter und Schöppenstedt) soll Tetzel der Legende nach von einem Ritter "von Hagen" überfallen worden sein, als er von Königslutter kam. Es wird erzählt, dieser Ritter habe bei Tetzel zuvor einen Ablaßbrief "für noch zu begehende Sünden" gekauft, ihm diesen nun unter die Nase gehalten und ihm dann unter Hinweis darauf die Ablaßkasse geraubt. [1]

Weblinks

Quellen

  1. www.luther-in-bs.de/tetzel.pdf

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