Johannes Rupp

Johannes Rupp

Johannes Ludwig Rupp (* 26. Januar 1903 in Reihen; † 20. Mai 1978 in Wuppertal-Elberfeld) war ein deutscher Politiker (NSDAP).

Leben und Wirken

Rupp wurde 1903 als Sohn einer evangelischen Familie in Reihen geboren. Er besuchte von 1909 bis 1912 die Volksschule in Reihen, dann bis 1918 die Realschule in Sinsheim und von 1918 bis 1921 die Oberrealschule in Bruchsal. Anschließend studierte er von 1921 bis 1924 Rechtswissenschaft und Geschichte in Heidelberg und Tübingen. 1924 legte Rupp die erste, 1927 die zweite juristische Staatsprüfung ab. 1928 ließ er sich als Rechtsanwalt in Karlsruhe nieder, wo er am Landgericht praktizierte. Im Dezember 1929 trat Rupp in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) ein.

Bei der Reichstagswahl vom September 1930 wurde Rupp als Kandidat der NSDAP für den Wahlkreis 32 (Baden) in den Reichstag der Weimarer Republik gewählt. Da sein Mandat bei den folgenden drei Wahlen – im Juli 1932, November 1932 und März 1933 – bestätigt wurde, gehörte er dem deutschen Parlament insgesamt knapp drei Jahre, von September 1930 bis zur Wahl im November 1933, an. Zu den parlamentarischen Ereignissen, an denen Rupp während seiner Abgeordnetenzeit beteiligt war, zählt unter anderem auch die Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz vom März 1933. Rupp kandidierte auch bei der Wahl zum Deutschen Reichstag am 12. November 1933, zog aber nicht mehr in den nationalsozialistischen Reichstag ein.

Nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ im Frühjahr 1933 wurde Rupp am 11. März zum kommissarischen Justizminister in Baden bestellt.[1] In dieser Eigenschaft drang Rupp unter anderem auf die Lösung der „Judenfrage in der Justiz“, d.h. auf die Verdrängung von Juden aus dem Richteramt. Sein Nachfolger in diesem Amt wurde Otto Wacker, der am 25. April 1933 die Leitung der vereinigten Ministerien für Kultus und Unterricht einerseits und Justiz andererseits übernahm.

Von 1929 bis 1939 leitete er die Rechtsabteilung der NSDAP-Gauleitung Baden und trat zeitweise als Gauredner auf. In Karlsruhe fungierte er als Direktor der Landwirtschaftlichen Zentralgenossenschaft von Juni 1933 bis September 1936. Von 1936 bis 1945 war er Direktor des Badenwerks (Badische Elektrizitätsversorgung). Er war im Vorstand der Mannheimer Milchzentrale AG sowie Vorsitzender des Aufsichtsrates der Badischen Bank Karlsruhe. Er wurde 1939 zum „Justizrat“ ernannt und führte den Vorsitz des Ehrenrats des Landesbauernrats Baden.

Nach dem Westfeldzug war er bei der Bankenaufsicht der deutschen Zivilverwaltung in Straßburg sowie im Wehrverwaltungsdienst in den besetzten Gebieten Frankreichs und später der Sowjetunion tätig. Verwundungsbedingt schied Rupp 1944 aus der Wehrmacht aus.

Er befand sich von 1945 bis 1948 in französischer und amerikanischer Internierung in Karlsruhe und Ludwigsburg. Danach war er bis 1950 als Syndikus in einem Handelsunternehmen und einer Steuerberatung beschäftigt. Von 1950 bis 1966 praktizierte er wieder als Rechtsanwalt in Karlsruhe. Im September 1953 kandidierte er erfolglos für die Nationale Sammlung/Deutsche Gemeinschaft (NS/DG) zur Bundestagswahl und war ein Jahr später stellvertretender Landesvorsitzender dieser Partei in Baden. Rupp, seit 1930 verheiratet, wohnte von 1937 bis zu seinem Ableben in Ettlingen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Karl Stiefel: Baden, 1648-1952, 1979, S. 354.

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