Johannes Bückler

Johannes Bückler
Johannes Bückler, Gemälde von K. H. Ernst (1803)

Johannes Bückler (frz. Jean Buckler. genannt Schinnerhannes oder Schinderhannes; * vermutlich Herbst 1779 in Miehlen (oder Weidenbach) bei Nastätten im Taunus[1] – über das Geburtsdatum des Johannes Bückler gibt es unterschiedliche Auffassungen und Quellen, so wurde bislang vermutet und mit Kirchenbüchern belegt, dass er am 25. Mai 1783 geboren sein könnte –[2]; † 21. November 1803 in Mainz) war ein deutscher Räuber, dem heute 130 Straftaten, zumeist Diebstähle, Erpressungen und Raubüberfälle nachgewiesen werden können. Die Gesamtzahl seiner Mittäter betrug 94.

Der Name Schinderhannes verweist auf die Tätigkeit des jungen Bückler, der bei zwei Wasenmeistern, die mancherorts auch Schinder genannt werden, als Lehrjunge gearbeitet und dort den Rufnamen erhalten hatte; so seine Aussage im späteren Ermittlungsverfahren 1802/03. Auch seine Vorfahren väterlicherseits waren seit Generationen Schinder gewesen.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft

Das Haus Schinderhannes in Miehlen
Wildromantisches Hahnenbachtal zwischen Schneppenbach und Bundenbach

Der älteste bekannte Vorfahre Johannes Bücklers ist Sebastian Bickler, Henker und Wasenmeister von Kirchberg und Koppenstein, der an der nach dem Dreißigjährigen Krieg verfallenen Mühle Wallenbrück dem Wasnerhandwerk nachging. Er selbst stammte wohl, so die Aussagen seines Sohnes Hans-Adam, aus einer alten Scharfrichter- und Schinderfamilie.

Der Sohn Hans-Adam (auch Johann Adam) Pickler (1649–1720) führte nach seiner Bestätigung vom 13. November 1679 beide Ämter auf der Wallenbrück fort. Die Franzosen forderten während der Pfälzischen Erbfolgekriege eine von ihm nicht erbringbare Kontribution; daher wurde er 1693 abgesetzt und durch den Scharfrichter Dillendorf aus Corray bei Zell an der Mosel ersetzt. 1697, nach Kriegsende, konnte Hans-Adam Bickler jedoch zurückkehren.

1673 wurde Niclas Bickler, der Urgroßvater des Schinderhannes, auf der Wallenbrück als Sohn von Hans-Adam Bickler und seiner Frau Margaretha, Tochter des Wasenmeisters Coller von Bernkastel, geboren. Auch er blieb zunächst vor Ort, verließ jedoch 1703 die Familie und ging nach Hilscheid bei Thalfang. Nachdem 1708 die Vordere Grafschaft Sponheim zwischen Baden und Kurpfalz aufgeteilt und die Wallenbrück zum badischen Grenzort geworden war, suchten dort immer mehr Kriminelle und gerichtlich Gesuchte Zuflucht. Nach dem Tod seines Vaters und schweren Erbstreitigkeiten zwischen ihm und seiner Stiefmutter Eva Marie gelang es Niclas Bickler, den Erbstandsbrief zu erhalten. Das Oberamt Kirchberg hob die Entscheidung jedoch anderthalb Jahre später, am 16. Februar 1722, wieder auf; Eva Bickler erhielt nun den Brief. In Folge weiterer ruinöser Erbschaftsstreitigkeiten musste die Wallenbrück am 31. August 1733 zwangsversteigert werden. Sie ging an den Naumburger Scharfrichter Matthias Nagel, der sie 1738 an seinen Schwiegersohn Johann Leonard North weitergab, der sie wiederum von Johannes Bickler bewirtschaften ließ.

Otto Philipp Bickler, Niclas’ Sohn, wurde Scharfrichter in Wartelstein, dem heutigen Schloss Wartenstein bei Kirn. In diesem Amt folgte er Mattias Nagel, einem Enkel Matthias Nagels, nach. Bickler ging 1754 nach Merzweiler. Später erlernte Johannes Bückler, der Schinderhannes, bei Mattias Nagel das Schinderhandwerk. Nagel, der auch als Wundheiler bekannt war, versorgte Bückler nach Überfällen und Ausbrüchen ärztlich.

Der Vater des Schinderhannes, Johannes Bickler, wurde in Merzweiler geboren. Dieser heiratete Anna Maria Schmidt in Miehlen. Die Eltern Bücklers flüchteten 1783 wegen eines Holzfrevels und eines Wäschediebstahls der Mutter aus Miehlen. 1784 ließ sich der Vater für sechs Jahre vom österreichischen Heer anwerben. Er diente in Mähren, desertierte 1789 und kehrte zunächst in seinen Geburtsort Merzweiler zurück.

Leben

Die kriminelle „Karriere“ des jungen Bücklers beginnt im Alter von 15 Jahren: Er unterschlägt einen Louis d’or, mit dem er im Nachbardorf Branntwein kaufen sollte. Seine erste Lehrzeit bei dem Wasenmeister Nagel in Bärenbach endet mit öffentlichen Rutenschlägen, da ihm vorgeworfen wird, er habe seinem Meister sechs Kalbfelle und eine Kuhhaut gestohlen. Nach Meinung von Bückler haben diese Felle ihm jedoch zugestanden. In der Folgezeit schließt sich Bückler einem älteren Lehrjungen, Niklas Nagel an, mit dem er Viehdiebstähle begeht. Später unterstützt er Jakob Fink, genannt der „Rote Fink“, bei dessen Diebstählen.

Der Schinderhannesturm in Simmern

Allgemein wird zwar behauptet, Bückler sei Anführer einer Räuberbande gewesen, durch die aktuelle wissenschaftliche Forschung kann diese Behauptung aber nicht mehr aufrechterhalten werden. Bis zu seiner Inhaftierung in Simmern im Februar 1799 hatte Bückler mehr als 40 Vieh- und Pferdediebstähle begangen.

In diese Zeit fällt auch seine Teilnahme an zwei Tötungsdelikten, die er mit Peter Petri, genannt „Schwarzer Peter“, an dem „Plackenklos“ und dem jüdischen Viehhändler Simon Seligman begangen haben soll.[3] Eine juristische Aufarbeitung des vollständigen Aktenmaterials hat jedoch gezeigt, dass gegen ihn der Vorwurf des Mordes nicht aufrechterhalten werden kann.

Johannes Bückler kehrte um 1800 auf die Wallenbrück zurück, wo er in der nun von Conrad Weyrich betriebenen Mühle Pferde zu stehlen versuchte. Ein weiterer längerer Aufenthaltsort Bücklers war die in der Nähe zu Dickenschied gehörende Siedlung Scheidbach.

Erst nach seiner Flucht aus dem Turm zu Simmern geht Bückler mehrheitlich zu Raubüberfällen und räuberischen Erpressungen über. Diese begeht er mit einer durchschnittlichen Zahl von fünf Mittätern. Ein großer Teil seiner Unternehmungen richtet sich dabei gegen Juden. In der Zeit bis zu seiner endgültigen Inhaftierung kommt es zu mehreren Todesfällen, die möglicherweise Bückler zuzurechnen sind. Aber auch hier reicht das heute bekannte Aktenmaterial nicht aus, Bückler als Mörder zu bezeichnen.

Darüber hinaus fehlt es an einer Bandentätigkeit insofern, als die Mittäter fast täglich wechselten. Zwar zog Bückler manchmal mit bestimmten Personen mehrere Wochen lang umher, und immer wieder schloss er sich anderen Spießgesellen an (bzw. sich diese ihm); jedoch kann von einer Bande im juristischen Sinne, in der sich verschiedene Personen verabredet haben, auf eine bestimmte Dauer Straftaten zu begehen, nicht die Rede sein.[4] Insgesamt lässt sich jedoch feststellen, dass insbesondere die zahlreichen Wohnsitzlosen und die fahrenden Krämer (die sogenannten Vaganten) sich durch Diebstähle ein Existenzminimum zu sichern versuchten. Kurzfristige Zusammenschlüsse waren dabei die Regel. Allerdings hatte Bückler sich im Laufe des Jahres 1800 einen immer bedeutsameren Ruf erworben, so dass sich viele Personen mit zweifelhaften Ruf ihm gern anschlossen bzw. auch ohne Aufforderung Wache hielten, wenn er sich z. B. in einer Gaststätte aufhielt.

Bückler mit Juliana Bläsius und dem gemeinsamen Kind

Mit dem neuen Jahrhundert begann allmählich das französische Polizeisystem Wirkung zu zeigen. Nach einer Verordnung des Generalregierungskommissärs Jollivet 1800 geriet Schinderhannes auch überregional in den Fokus der Strafverfolgungsorgane, so dass er unter dem Pseudonym Jakob Ofenloch ein fahrendes Krämergewerbe im Rechtsrheinischen begann. Nach Ostern 1800 begleitete ihn dabei seine letzte Geliebte Juliana Bläsius.

Um 1801 hausten Schinderhannes und seine Begleiter auf der halb verfallenen Schmidtburg im Hahnenbachtal oberhalb von Kirn. Im nahegelegenen Dorf Griebelschied feierte man sogar öffentlich einen sogenannten Räuberball. Vielleicht durch diesen Übermut wurde die längst im Fokus polizeilicher Interessen befindliche Bande dann auch lokalisierbar.

Verhaftung und Verurteilung

Am 31. Mai 1802 wurde er im östlichen Hintertaunus zwischen Wolfenhausen und Haintchen vom Kurtrierischen Hofgerichtsrat und Amtsverwalter zu Limburg a.d. Lahn, Herrn Fuchs, morgens bei Tagesanbruch mit einem Kommando von Niederselters aufgespürt. Als man noch eine Viertelstunde vor Wolfenhausen war, sah man 300 Schritte neben der Straße eine Person aus einem Kornfeld herausgehen. Diese erschien dem Kommando fremd und wurde umgehend festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt wusste man noch nicht, dass der Fremde der Schinderhannes sei. Vielmehr war Johannes Bückler von einer Streife schon zwei Tage zuvor des Ortes Wolfenhausen verwiesen worden und von ebendieser Streife wieder aufgegriffen und dann festgenommen worden. Er wurde nach Wolfenhausen geführt, wo sich der Wied-Runkelische Leutnant mit seinem Streifenkommando befand. Von dort wurde er nach Runkel verbracht. Mit der Aussage, er, „Jakob Schweikard“, wie er sich nannte, wolle sich zum Militärdienst melden, versuchte er diesmal zu entkommen. Er wurde unter leichter Bewachung von Runkel nach Limburg an der Lahn gebracht, dem Sitz des Rekrutierungsbüros. Zu diesem Zeitpunkt war noch immer nicht bekannt, dass es sich bei diesem Mann um Johannes Bückler handelte. Die leichte Bewachung hatte vielmehr mit seinem Wunsch des Armeedienstes zu tun, weil viele der Freiwilligen sich mit dem Handgeld aus dem Staub gemacht hatten. Erst in Limburg wurde er von einem Mann namens Zerfass aus der „langen Hecke“, heute Villmar-Langhecke, verraten und nach kurzer Haft im Keller des Rekrutierungsbüros unter schwerer Bewachung nach Frankfurt am Main gebracht.

Zu diesem Zeitpunkt schwankte Bücklers Entschlossenheit, ein Räuberleben zu führen. Er versprach den kaiserlichen Behörden, über alle seine Straftaten Auskunft zu geben, so lange er nicht an die Franzosen ausgeliefert werde. Nach mehreren ausführlichen Verhören wurde er jedoch mit Julchen und einigen Komplizen am 16. Juni 1802 an die französischen Behörden übergeben und ins damals französische Mainz gebracht.

Nach der Übergabe war Bückler im Holzturm zu Mainz inhaftiert und wurde während der sechzehnmonatigen Voruntersuchung durch Johann Wilhelm Wernher mehreren Dutzend Einzelverhören unterzogen, bei denen 565 Fragen gestellt wurden. Hinzu kamen noch zahlreiche Gegenüberstellungen. Das Gericht hielt Bücklers Hoffnung auf ein gnädiges Urteil aufrecht und konnte ihm so umfangreiche Geständnisse entlocken. Ohne sich selbst mit Gewaltdelikten zu belasten, benannte er weit über 100 Personen, die im Zusammenhang mit seinen Straftaten standen. Mit ihm wurden weitere 19 Mittäter zum Tode verurteilt.

Am 24. Oktober 1803 begann der Prozess, der bereits eine große Volksmenge anzog. Die Verlesung der 72-seitigen Anklageschrift in deutscher und französischer Sprache nahm eineinhalb Tage in Anspruch. Im Prozess hatte Georg Friedrich Rebmann, der damalige Präsident des Mainzer Kriminalgerichts, den Vorsitz. Die Verhandlung fand im damaligen Akademiesaal des ehemaligen Kurfürstlichen Schlosses in Mainz statt.

Bückler wurde aufgrund der gesetzlichen Regelung, die für bewaffnete Einbrüche die Todesstrafe vorsah, rechtskräftig zum Tode verurteilt. Das Urteil stand jedoch schon vor Beginn der Hauptverhandlung fest, da die Gerichtspersonen bereits im Oktober Freunde und Bekannte zu der Hinrichtung am 21. November 1803 einluden.

Johann Bücklers Vater wurde zu 22 Jahren „Kettenstrafe“ verurteilt, starb aber nach wenigen Wochen am 28. Dezember 1803. Julchen Blasius verbüßte zwei Jahre Zuchthaus. Sie gebar bereits vor dem Prozess in Gefangenschaft am 1. Oktober 1802 Bücklers Sohn, Franz Wilhelm. Dieser hat heute noch direkte Nachfahren, die im Taunus leben.

Die Verurteilung von Bückler und 19 seiner Gefolgsleute zum Tod durch das Fallbeil wurde am 20. November 1803 verkündet. Wegen des großen Andrangs (etwa 30.000 Schaulustige) wurde die Guillotine nicht wie üblich im Bereich des Gautors, sondern außerhalb der Mauern direkt vor dem Neutor errichtet. Am 21. November 1803 fuhr man die Verurteilten in fünf offenen Wagen zum öffentlichen Richtplatz. Bückler wurde als erster auf das Schafott geführt. Sekunden später war die Hinrichtung vollzogen. 24 Minuten nach der ersten Hinrichtung war alles zu Ende. Nachdem die abgetrennten Köpfe durch eine Vorrichtung in den unteren, abgedeckten Teil des Schafotts gefallen und erste Untersuchungen angestellt waren, sind sie anschließend mit den Rümpfen in nahegelegene, eigens hierfür errichtete Baracken verbracht worden. Professoren der École Supérieure in Mainz (ehemalige Universität) und Wissenschaftler der Medizinischen Privatgesellschaft zu Mainz stellten u.a. Untersuchungen mit Elektrizität an, um zu testen, ob die geköpften Personen nicht doch noch Empfindungen zeigten. Aufgrund dieser Untersuchungen ist der wahre Aufbewahrungsort von Bücklers Leichnam nicht mehr zu klären. Zwar befindet sich heute in der Anatomischen Sammlung der Universität Heidelberg ein Skelett mit der Aufschrift „Schinderhannes“, diesem Skelett fehlt aber der nachgewiesene Arm- und Beinbruch Bücklers, es weist zudem eine andere Körpergröße auf und besitzt seit 1945 einen anderen Schädel. Nachweislich hatte Bückler zudem im Brustkorb Knochentuberkulose im letzten Stadium, wie eine Auswertung der zeitgenössischen medizinischen Berichte heute beweist.

Legende

Die Legendenbildung begann schon vor der Exekution selbst. Bereits kurz nach seiner Inhaftierung 1802 kamen zwei angeblich authentische (in Wahrheit jedoch fast vollständig erfundene) Biographien über den Räuber auf den Markt. Diese wie auch zahlreiche in den Folgejahren erschienenen, weitgehend auf Fiktion beruhenden Berichte zeichneten ein überhöhtes Bild des Delinquenten und begründeten auch seinen Ruf eines „Robin Hood vom Hunsrück“. Die literarisch bekannteste Darstellung als „edler Räuber“ bot dann aber erst Carl Zuckmayers Schinderhannes (1927).

„Bin weit in der Welt ‘rumgekommen, im Wald hat man mich gefangen, man führte mich in die Stadt hinein, wo ich sollt gehangen sein.“

Volksweise

Auch gilt heute als gesichert, dass der Schinderhannes sich weder auf „den Krieg gegen Reiche, Juden und Franzosen (→Koalitionskriege)“ beschränkte noch ein Wohltäter der Armen war. Obwohl ihn viele Personen vor Verfolgung schützten, war sein Bild selbst bei der ärmsten Bevölkerung fast ausschließlich negativ geprägt. So ist auch heute noch der Name Schinderhannes bei den Nachfahren der vor fast 200 Jahren ausgewanderten Hunsrücker und Hessen ausschließlich negativ besetzt.[5]

Film

Die Geschichte wurde fünfmal unter dem Titel Der Schinderhannes verfilmt (davon sind momentan drei Titel bekannt):

Sonstiges

  • Carl Zuckmayer umschrieb den Hunsrückräuber in seinem Schinderhanneslied mit den Worten: „Das ist der Schinderhannes, Der Lumpenhund, der Galgenstrick, Der Schrecken jedes Mannes, Und auch der Weiber Stück …“
  • Schinderhannes wurde in Frankreich durch ein Gedicht von Guillaume Apollinaire als einer der berühmtesten Räuber in Deutschland verewigt[7].
  • Nach Bückler wurde eine Tierart benannt, der ausgestorbene Anomalocarid Schinderhannes bartelsi, dessen Überreste im Hunsrückschiefer gefunden wurden.[8]

Literatur

  • Uwe Anhäuser: Schinderhannes und seine Bande. Rhein-Mosel-Verlag, Alf / Mosel 2003, ISBN 3-89801-014-7.
  • Peter Bayerlein: Schinderhannes-Chronik. Von Miehlen bis Mainz. Probst, Mainz-Kostheim 2003, ISBN 3-936326-27-4.
  • Peter Bayerlein: Schinderhannes-Ortslexikon. Von Abentheuer bis Züsch. Probst, Mainz-Kostheim 2003, ISBN 3-936326-28-2.
  • Johann Nikolaus Becker, Anton Keil: Actenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beyden Ufern des Rheins. Köln, 1804. (Reprints: Fourier, Wiesbaden 1978 (1982, 1988), ISBN 3-921695-12-0; Zentralantiquariat der DDR, Leipzig 1988, ISBN 3-7463-0103-3)
  • Udo Fleck: „Ein Messer in der Hand und eins im Maul!“ – Die Schinderhannesbande (1796–1803). In: Sigrid Schmitt, Michael Matheus (Hrsg.): Kriminalität und Gesellschaft in Spätmittelalter und Neuzeit. Stuttgart 2005, ISBN 3-515-08281-6, S. 95–117. (online)
  • Udo Fleck: Die Mainzer Voruntersuchungsakten gegen die Schinderhannes-Bande. Trier 2004, ISBN 3-89890-072-X. (CD-ROM)
  • Manfred Franke: Schinderhannes: das kurze, wilde Leben des Johannes Bückler, neu erzählt nach alten Protokollen, Briefen und Zeitungsberichten. Claasen, Hildesheim 1993, ISBN 3-546-00041-2.
  • Hellmuth Gensicke: Kritische Studien zu Herkunft und Verwandtschaft des Schinderhannes (Johannes Bückler), in: Genealogisches Jahrbuch 12 (1972), S. 136-146.
  • Reinhard Jakob: Schinderhannes. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 22, Duncker & Humblot, Berlin 2005, S. 785 f.
  • Helmut Kreuzer: „Schinderhannes“: ein Räuber um 1800 bei Clara Viebig, Carl Zuckmayer und Gerd Fuchs. Zum 200. Jahrestag der Hinrichtung Johannes Bücklers in Mainz am 21. November 1803. In: Suevica. Stuttgart 2005, ISBN 3-88099-428-5, S. 179–197. (Beiträge zur schwäbischen Literatur- und Geistesgeschichte 9 (2001/2002))
  • Edmund Nacken: Schinderhannes, Räuber oder Rebell. F. Böhmer, Simmern 1961.
  • Mark Scheibe: Die Strafjustiz in Mainz und Frankfurt/M. 1796–1803, unter besonderer Berücksichtigung des Verfahrens gegen den Serienstraftäter Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, 1802/03. 1. Auflage. Historische Kommission für die Rheinlande 1789–1815, Kelkheim 2009, ISBN 978-3-9813188-0-7. (erstmalige juristische Aufarbeitung des Falls)
  • Mark Scheibe: Schinderhannes. Nichtsnutz, Pferdedieb, Räuberhauptmann? 5. Auflage. Historische Kommission für die Rheinlande 1789–1815, Kelkheim 2010, ISBN 978-3-9813188-2-1. (unter erstmaliger Aufarbeitung aller nachweisbaren 130 Straftaten des Räubers)
  • Mark Scheibe (Hrsg.): Schinderhannes und seine Bande oder Johann Bücklers und seiner Gesellen merkwürdige Geschichte, Verbrechen, Verurtheilung und Hinrichtung. Aus den Kriminalakten gezogen und der Wahrheit gemäß erzählt. 2. Auflage. Historische Kommission für die Rheinlande 1789–1815, Kelkheim 2009, ISBN 978-3-9813188-1-4. (Nachdruck der Ausgabe von 1804)
  • Schüler: Schinderhannes. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 31, Duncker & Humblot, Leipzig 1890, S. 281–286.
  • Rainer Thielen: Schinderhannes – Sohn des Nordpfälzer Berglandes. Otterbach 2003, ISBN 3-87022-307-3.

Weblinks

 Wikisource: Johannes Bückler – Quellen und Volltexte
 Commons: Schinderhannes – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien
Wikinews Wikinews: Schinderhannes – Nachricht

Einzelnachweise

  1. Mark Scheibe: Fragen zur Geburt.
  2. Nach dem evangelischen Kirchenbuch Miehlen, Rolle 1081, Taufbuch 6, S. 33; im Kirchenarchiv Darmstadt, (so auch in ADB); dies wird in der Forschung aber stark bezweifelt. Vermutlich ist das Datum später falsch nachgetragen, so Mark Scheibe
  3. Nichts als ein Räuber. In: Die Zeit. 13. November 2003.
  4. Ausführlich untersucht in M. Scheibe: Die Strafjustiz in Mainz und Frankfurt am Main 1796–1803 (…). S. 11 f., 23 f.
  5. Mark Scheibe: Der ursprüngliche Schinderhannes-Mythos fand sich in Brasilien – Eine Feldstudie unter den Nachfahren 1824 eingewanderter Deutscher in der Kolonie Sao Leopoldo (Rio Grande do Sul, Brasilien)
  6. Szenenbilder unter http://www.forschungsportal-schinderhannes.de/Wie_alles_begann.html
  7. Das Gedicht "Schinderhannes" im französischen Original einer Projekt Gutenberg Bearbeitung: http://www.gutenberg.org/files/15462/15462-8.txt
  8. Verschiedene Presseberichte. Victoria Jaggard: Great Appendage Photo: Fossil Linked to Claw Evolution; National Geographic News, Meldung vom 5. Februar 2009 (englisch).
    Michael Groß: Exotischer Fossilfund im Hunsrück. In: Spektrum der Wissenschaft. 22. Mai 2009. Auszug auf spektrum.de.

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