Iudex ad quem

Iudex ad quem

Iudex ad quem (latein) ist ein Begriff aus dem Bereich des Rechts. Er bedeutet übersetzt „Richter, zu dem es geht“ bzw. „der über das Rechtsmittel zu entscheiden hat“ (vgl. auch Devolutiveffekt). Der Begriff findet meist Verwendung im Zusammenhang mit Verfahren des Zivil-, Straf-, und Verwaltungsrechts.

Das Gegenteil von „iudex ad quem“ ist „iudex a quo“.

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