Italienisches Schulsystem

Italienisches Schulsystem

Das Schulsystem in Italien sieht eine Schulpflicht von 6 bis 14 Jahren sowie eine Pflicht zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor. Von 2000 bis zur Einführung der Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr im Jahr 2004 betrug die Schulpflicht vorübergehend 9 Jahre (Änderungen geplant). Das Schulsystem ist in Italien einheitlich, grundsätzlich gibt es in allen 20 italienischen Regionen dasselbe einheitliche Schulsystem. Der Schulbesuch ist in der Pflichtschule kostenlos. Nach fünf Jahren in der Scuola Elementare (Grundschule) folgen drei Jahre auf der Scuola Media Unica (Mittelschule). Im Anschluss daran bieten weiterführende Schulen wie das Istituto Tecnico Industriale (Gewerbeoberschule. Die in Klammern stehenden Übersetzungen sind die Namen dieser Schulen in Südtirol), das Istituto Professionale (Berufsschule) und das Liceo (Wissenschaftliches Lyzeum) eine berufsspezifische Ausbildung oder eine Vorbereitung auf die universitäre Ausbildung an. Diese ist jeweils gebührenfrei, Kosten für Schulbücher und Unterrichtsmaterialen müssen jedoch selbst erbracht werden.

Inhaltsverzeichnis

Grundstufe und Weiterführende Schulen

Alter
3-6
Vorschule
Scuola Materna
Dauer: 3 Jahre
6-11
Grundschule
Scuola Elementare
Dauer: 5 Jahre
11-14
Sekundarstufe I
Scuola Media
Dauer: 3 Jahre
14-19
Sekundarstufe II
Istituto Professionale
(Berufsfachschule)
Dauer: 3(+2) Jahre
Istituto Tecnico
(Berufliches Gymnasium)
Dauer: 5 Jahre
Liceo
(Gymnasium)
Dauer: 5 Jahre
19
Hochschule
Fachhochschule/Universität

Im Jahr 2004 wurden o.g. Schultypen bzw. Schulstufen offiziell umbenannt. Die Umsetzung erfolgt jedoch schleppend, die traditionellen Bezeichnungen sind weiterhin gebräuchlich:

  • Scuola Materna in Scuola dell`Infanzia
  • Scuola Elementare in Scuola Primaria
  • Scuola Media Inferiore in Scuola Secondaria di Primo Grado (Sekundarstufe I)
  • Scuola Media Superiore in Scuola Secondaria di Secondo Grado (Sekundarstufe II)

Die geplante Umbenennung des Istituto Tecnico (mit Fachrichtungen) in Liceo (mit neuen Bezeichnungen der Fachrichtungen) wurde nicht realisiert.

Sekundarschultypen und Ausbildungsrichtungen

Nachstehend die Bezeichnungen italienischer Schultypen der Sekundarstufe II auf Italienisch und Deutsch (Südtirol), sowie die in Deutschland üblichen Benennungen. Die Planungen für eine Umbenennung der italienischen Fachoberschulen in Gymnasien (u.a. "technologisches Gymnasium" oder auch "Wirtschaftsgymnasium" statt Fachoberschule "Technik" oder "Wirtschaft") wurde vorerst gestoppt. Sowohl die Gymnasien als auch die praxisorientierten Fachoberschulen führen bis zur 13. Jahrgangsstufe und zur allgemeinen Hochschulreife. Im Fall der Fachoberschulen beinhaltet diese auch einen berufsqualifizierenden Abschluss.

Offizielle italienische Bezeichnung Offizielle deutsche Bezeichnung (Südtirol) In Deutschland übliche Benennung
Liceo Classico Humanistisches Gymnasium Humanistisches Gymnasium
Liceo Scientifico Realgymnasium (ehemals Wissenschaftliches Lyzeum) Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium
Liceo Linguistico Neusprachliches Gymnasium (meist als Fachrichtung im Humanistischen Gymnasium) Neusprachliches Gymnasium
Liceo Artistico Kunstlyzeum Kunstgymnasium
Liceo Pedagogico Pädagogisches Gymnasium FOS Ausbildungsrichtung Pädagogik
Istituto Tecnico Commerciale Handelsoberschule (HOB) FOS Ausbildungsrichtung Wirtschaft
Istituto Tecnico Industriale Gewerbeoberschule (GOB) FOS Ausbildungsrichtung Technik
Istituto Tecnico Agrario Landwirtschaftsschule FOS Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft
Istituto Tecnico Nautico (nicht vorhanden) FOS Ausbildungsrichtung Seefahrt
Istituto Tecnico per Geometri Oberschule für Geometer FOS Ausbildungsrichtung Vermessungswesen
Istituto Alberghiero Hotelfachschule FOS Ausildungsrichtung Touristik
Istituto Magistrale Lehrerbildungsanstalt (LBA) Keine Entsprechung (ehemalige Erzieher- u. Lehrerbildung)
Istituto Professionale Lehranstalt (mehrere Richtungen) Berufsfachschule (Fachrichtungen: Wirtschaft, Gewerbe (Technik), Tourismus und Soziales)
Centro di Formazione Professionale Berufsschule Berufsschule

Für die Reifeprüfung bzw. für den entsprechenden Abschluss wird in Italien die Bezeichnung maturità nicht mehr offiziell verwendet. Die Abschlüsse führten neben der Bezeichnung maturità immer auch einen schultypbezogenen Zusatz, also z.B. diploma di maturità classica oder maturità professionale. Heute ist die offizielle Bezeichnung einfach nur Staatliche Abschlussprüfung. In der Umgangssprache heißt es weiterhin fast immer maturità.

Gymnasium

Das Gymnasium gliedert sich in Humanistisches Gymnasium, (naturwissenschaftliches) Realgymnasium, Pädagogisches Gymnasium, Neusprachliches Gymnasium, und Kunstlyzeum.

Diese vermitteln jeweils eine allgemeinbildende Ausbildung, die als Grundlage zur universitären Ausbildung dienen soll und haben je nach Typ einen anderen Fächerschwerpunkt.

Fachoberschule

Die Fachrichtungen der Fachoberschulen sind Handelsoberschule, Gewerbeoberschule, Oberschule für Geometer, Oberschule für Landwirtschaft, Fachoberschule für Soziales (ehemals Frauenoberschule) und Pädagogisches Gymnasium.

Diese vermitteln eine spezifischere, berufsbildende Ausbildung. Der Abschluss einer Fachoberschule berechtigt allerdings auch zum Zugang auf Universitäten und Fachhochschulen. Die Gewerbeoberschule wiederum gliedert sich in mehrere Fachbereiche wie Informatik, Elektronik und Elektrotechnik, Maschinenbau, Chemie und Bauwesen, die Schwerpunkte auf Fachthemen richten. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Lehrwerkstätten u.ä., es sind aber auch Praktika bei Unternehmen möglich. Die Spezialisierung erfolgt schrittweise, d.h. in den unteren Jahrgangsstufen (9/10) liegt der Schwerpunkt noch auf allgemeinbildenden Fächern, in den höheren Klassen (11-13) dann auf dem Fachunterricht.

Die Mehrheit der italienischen Oberschüler geht heute wegen des Praxisbezugs des Unterrichts und der sofortigen Verwertbarkeit der Abschlüsse auf Fachoberschulen. Das früher prestigeträchtigste humanistische Gymnasium wird nur noch von einem Bruchteil der Schüler besucht (ca. acht Prozent).

Die Gewerbeoberschule soll - je nach Fachrichtung - auf technische Berufe vorbereiten.

Die Handelsoberschule soll Grundverständnis für kaufmännische Berufe lehren.

Berufsschulen

Staatliche Berufsfachschulen

Neben den Fachoberschulen gibt es in Italien noch die staatlichen Berufsfachschulen ("Istituto Professionale"), bei denen nach dem Abschluss der "Mittelschule" (8. Klasse; Sekundarstufe I) eine dreijährige Berufsausbildung absolviert werden kann. In der Regel dienen die ersten beiden Jahre des "Istituto Professionale" der Schaffung von berufsbezogenem Grundlagenwissen in bestimmten Fachbereichen und der beruflichen Orientierung, im letzten Jahr erfolgt die spezifische berufliche Ausbildung. Die dann i. d. R. 17jährigen Absolventen erhalten ein sogenanntes "Diploma di Qualifica". Es steht ihnen danach offen, am "Istituto Professionale" nach zwei weiteren Jahren ein sogenanntes "berufliches Abitur" zu erwerben, das der allgemeinen Hochschulreife entspricht. Künftig sollen die Berufsfachschulen in den Zuständigkeitsbereich der italienischen Regionen fallen, die ohnehin für die berufliche Bildung zuständig sind (soweit sie nicht durch die bisherigen Berufsfachschulen abgedeckt wird).

Die Berufsfachschulen gliedern sich in drei Ausbildungsrichtungen (mit weiteren Spezialisierungen):

Regionale Berufsschulen

Die unter der Aufsicht der Regionen von den unteren Gebietskörperschaften oder privaten Trägern unterhaltenen Berufsausbildungszentren ("Centro di Formazione Professionale") bieten zwei- bis dreijährige praxisorientierte Kurse für die Absolventen der Mittelschule an. Jugendliche, die nach Abschluss der Mittelschule keine weiterführende staatliche Oberschule besuchen wollen, sind verpflichtet, ihrer Ausbildungspflicht durch den Besuch dieser Berufsaubildungszentren nachzukommen. Diese Zentren verfügen u.a. auch über Lehrwerkstätten und andere Einrichtungen für die praktische Ausbildung, daneben sind Praktika bei Unternehmen vorgesehen. Wer entsprechend dem Gesetz Nr. 196/97 einen Ausbildungsvertrag bei einem privaten oder öffentlichen Unternehmen nachweisen kann, muss daneben Kurse bei einem Berufsausbildungszentrum besuchen. In diesem Bereich hat man sich in den letzten Jahren sehr an der im deutschsprachigen Raum weit verbreiteten dualen Ausbildung orientiert. Die Finanzierung dieser vollen oder begleitenden Pflichtausbildung erfolgt durch die Regionen. Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine staatlich anerkannte berufliche Qualifizierung ("qualifica professionale") erlangt, ist von der weiteren Ausbildungspflicht entbunden. Die staatlich anerkannten Abschlüsse ermöglichen eine Fortsetzung der Ausbildung an staatlichen Schulen bis hin zur Hochschulreife. Spätere Aus- und Fortbildungskurse sind i.d.R. kostenpflichtig, in vielen Fällen gibt es jedoch öffentliche Förderprogramme, u.a. auch bei Umschulungen.

Stundenpläne

Die Stundenpläne sämtlicher staatlicher Schulen (auch der Oberschulen) sehen einen großen für alle Schüler gleichen Pflichtteil vor, nur wenige (10-20%) der Stunden sind Wahlpflichtstunden. Über die Stundentafel entscheidet aber im Rahmen der allgemeinen Vorgaben durch Staatsgesetze jede Schule selbst. Durch die feste Zuteilung sind Schüler die gesamte Schulkarriere über fest in Klassen eingeteilt. Einzig und allein durch den Schulwechsel und den Wechsel der Schulstufen ändert sich die Klassenzugehörigkeit.

In Südtirol erfolgt der Unterricht wahlweise auf Deutsch oder auf Italienisch (jedoch auf getrennten Schulen).

Bereits im ersten Schuljahr, spätestens aber im zweiten Schuljahr, lernen die Grundschüler eine Fremdsprache. Dies ist üblicherweise Englisch, teilweise jedoch auch Französisch und in Südtirol Italienisch respektive Deutsch für die italienische Minderheit.

Charakteristisch für das italienische Schulsystem ist auch der Religionsunterricht. In der Grundschule beschäftigt sich dieser mit katholischem Bibelunterricht. In der Mittelschule werden daneben auch die "Weltreligionen" behandelt und in der Oberschule ethische und moralische Erziehung. In allen Schulstufen kann der Religionsunterricht jedoch auch abgewählt werden.

Versetzung und Zurückreihung

Im italienischen Schulsystem können Schüler, die das Schuljahr mit nicht genügendem Ergebnis abgeschlossen haben, nicht versetzt werden. Der oder die Schülerin müssen (nach der Pflichtschule: können) das Schuljahr dann wiederholen. Wird ein Schüler zweimal nicht versetzt, kann die Schule die Wiedereinschreibung verweigern. Eine Einschreibung in einer anderen Schule des gleichen Typs ist jedoch weiterhin möglich.

Die Entscheidung über die Versetzung trifft der Klassenrat, also eine Versammlung sämtlicher Lehrer einer Klasse. Im Zweifel entscheidet der Klassenlehrer, oder der Schuldirektor über die Versetzung. In der Grundschule erfolgt die Nichtversetzung nur nach Zustimmung der Eltern.

In der Oberschule kann eine Versetzung mit Vorbehalt erfolgen, wenn ein Schuljahr mit nicht durchweg positivem Ergebnis abgeschlossen wird. Der Schüler muss dann nach Beginn des folgenden Schuljahres eine Nachprüfung absolvieren, in der er beweisen muss, dass er die Lernrückstände aufgeholt hat (umgangssprachlich "Auflage"). Holt er diesen Lernrückstand nicht auf und weist auch im Folgejahr einen Lernrückstand auf, wird der Schüler nicht versetzt.

Integration Behinderter

Im Jahr 1977 wurde in Italien mit dem Gesetz 517 eine Grundlage geschaffen, die behinderte Kinder verpflichtend in die Regelschule einschult. Es gibt seitdem keine Sonderschulen mehr, die erst 15 Jahre vorher gegruendet wurden. Es bleibt den Schulen jedoch vorbehalten mehrfach schwerbehinderte Kinder vom Unterricht auszuschließen. In der Grund- und Mittelschule erhalten diese sowie besonders schwache Schüler mit Lernstörungen eine besondere Lehrkraft, sog. "Integrationslehrer", die während des Unterrichtes ausschließlich dem oder der behinderten Schüler/in zur Seite steht.

Besonderheiten hier sind:

  • Maximal vier behinderte oder lerngestörte Kinder pro Klasse (in der Regel nicht mehr als ein oder zwei)
  • Maximal 20 Kinder pro Klasse (ab 21 wird die Klasse geteilt)
  • Ein Stützlehrer (insegnante di sostegno) für ein bis vier behinderte Kinder (ursprünglich waren es 24 Std/Woche, dies wurde jedoch auf 12 Std/Woche gekürzt).

Geschichtliches

Bis ins 19. Jahrhundert hinein blieb die schulische Erziehung in den italienischen Staaten weitgehend in den Händen der Katholischen Kirche. Nach der Einigung Italiens im Jahr 1861 wurden die Regelungen des Königreiches Piemont-Sardinien aus dem Jahr 1859 auf das ganze Land ausgedehnt. Bereits das piemontesische Schulsystem sah nach der damals vierjährigen Grundschule eine Aufteilung in (ausschließlich humanistische) Gymnasien (Unterstufe: ginnasio, Oberstufe: liceo) und berufsvorbereitende Schulen (Unterstufe: scuola tecnica, Oberstufe: istituto tecnico) vor. Der Hochschulzugang war fast ausschließlich über die kostenpflichtigen Gymnasien möglich. Nach der Regelung aus dem Jahr 1859 beschränkte sich die Schulpflicht auf die ersten beiden Jahre der vierjährigen Grundschule, welche 1877 um eine weitere Jahrgangsstufe ausgebaut wurde, 1904 vorübergehend um eine sechste (Schulpflicht 6-12).

Im Auftrag des faschistischen Regimes führte Unterrichtsminister Giovanni Gentile 1923 eine umfassende, jedoch sehr konservativ orientierte Schulreform durch. Die Schulpflicht wurde auf 8 Jahre (6-14) verlängert (jedoch nicht wirklich durchgesetzt). Nach der wiederum fünfjährigen Grundschule bestand einerseits der sehr elitäre gymnasiale Bildungsweg, andererseits z.T. wenig attraktive berufsvorbereitende Schulen. Der gymnasiale Zug gliederte sich in eine fünfjährige Unter- und Mittelstufe (ginnasio, 3+2), im Bereich der dreijährigen Oberstufe kam es zur Unterscheidung zwischen dem humanistischen liceo classico und dem naturwissenschaftlichen liceo scientifico. Neben die vierjährigen Fachschulen und die anschließenden drei- oder vierjährigen Fachoberschulen (scuola/istituto tecnico) gesellte sich die neue scuola di avviamento professionale, eine dreijährige berufsvorbereitende Schule ohne weitere Aufstiegsmöglichkeiten. Seit 1940 betrieb man die Zusammenlegung der Unterstufen der Gymnasien und der Fachschulen in die neue scuola media (3 Jahre), ohne jedoch die scuola di avviamento professionale in diesen Prozess miteinzubeziehen. Dies geschah nach langen Debatten erst im Jahr 1962, als mit der scuola media unica alle Unterstufen der Sekundarschulen zu einer dreijährigen Gesamtschule zusammengelegt wurden.

Im Jahr 1968 führte man die staatliche Vorschule (scuola materna) auf systematische Weise ein. In ihren Lehrinhalten richtet sie sich heute nach Maria Montessori. 1969 leitete man nach Studentenprotesten eine Neuordnung der Oberstufen ein. Nicht nur die Gymnasien, sondern auch die Fachoberschulen und die neuen Berufsfachschulen wurden durchlässiger gemacht und führten schließlich alle zur Hochschulreife, wobei die entsprechende Prüfung nach neuen Schwerpunkten ausgerichtet wurde. In den folgenden Jahrzehnten setzte sich der Geist dieser Reformen im ganzen Schulsystem durch, das jedoch strukturell weitestgehend unverändert blieb. Seit Mitte der 1980er Jahre gibt es Forderungen nach einer Verlängerung der Schulpflicht auf 10 Jahre und nach einem Ausbau der scuola media unica um zwei Jahrgangsstufen, wodurch sie die ersten beiden Klassen der Oberschulen übernehmen würde. Wegen organisatorischer, infrastruktureller und finanzieller Gründe, vor allem aber wegen pädagogischer Vorbehalte gegen eine als dann überlang empfundene gemeinsame Schulausbildung von Schülern unterschiedlicher Begabung wurden diese Vorschläge immer wieder abgelehnt. Die im Jahr 2000 eingeführte Verlängerung der Schulpflicht auf 9 Jahre gab man 2004 aus strukturellen Gründen auf und ersetzte sie durch eine berufliche Ausbildungspflicht, womit man die für die berufliche Bildung mitverantwortlichen Regionen in die Verlängerung der Schul- und Ausbildungspflicht einband und so zu einer akzeptablen Zwischenlösung kam. Weitere Vorschläge für eine umfassende Reform der italienischen Sekundarschulen gibt es, umgesetzt wurden sie jedoch nicht.

Siehe auch

Weblinks


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